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Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte Maßnahme 0.8 Wurmpromenade
Hier: Beschluss des Planungsentwurfes für den Bau der Wurmpromenade


Letzte Beratung
Dienstag, 12. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7019

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt den Ausführungen zur Planung der Wurmpromenade auf der Grundlage des Erläuterungsberichtes zur Vorplanung der Bürokooperation Archigraphus und Ingenieurbüro H. Berg und Partner GmbH zu.

Er beauftragt die Verwaltung, für diese Maßnahme im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte den Antrag auf Städtebaufördermittel r das Programmjahr 2020 zu stellen.

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 17.09.2019 hat der Umwelt- und Planungsausschuss einstimmig die Verwaltung beauftragt, für das Programmjahr 2020 den dort vorgestellten Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

In dieser Sitzungsvorlage hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro H. Berg aus Aachen mit der Entwurfsplanung für den Bau der Wurmpromenade auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ beauftragt und diese in Bearbeitung war. Der Lenkungsgruppe für das Integrierte Handlungskonzept wurde die Entwurfsplanung am 09.Oktober 2019 vorgestellt. Nachdem in der Lenkungsgruppe Einvernehmen erzielt war, die Planungen auf der Grundlage der dort vorgestellten Elemente weiter zu führen und auszuarbeiten, hat das Büro Berg und Partner in Kooperation mit dem Büro Archigraphus die Planung fertiggestellt. Der Erläuterungsbericht zur Vorplanung sowie eine Kollage der einzelnen Elemente der Wurmpromenade sind der Vorlage als Anlage I und Anlage II beigefügt.

Nach Klärung mit der Bezirksregierung Köln sind Brückenbauwerke (Ersatzbrücke Ferdinand-Schmetz-Platz Brücke im Bereich der Zuwegung zu St. Gobain nach jetzigem Stand nicht förderfähig

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 17.09.2019 wurden die Gesamtkosten für den Förderantrag für das Jahr 2020 mit 1.555.063,00 Euro beziffert. In diesem Betrag waren für die Wurmpromenade und die Platzgestaltung unter der Bahnbrücke gesamte anrechenbare Kosten von 848.371,00 Euro kalkuliert.

In der Vorentwurfsphase ergaben sich nun weitere Anforderungen an den Entwurf, die im Vergleich zu den Annahmen aus der Machbarkeitsstudie zu Kostensteigerungen geführt haben, u. a. Herstellung eines durchgehenden Geländers, welches den Zugang zur Wurm durchgängig verhindert, sowie weitere gestalterisch aufwertende und verbindende Elemente, die die Promenade für den Nutzer als Einheit erlebbar werden lassen und weitere Aufenthalts- und Erlebnisqualitäten bieten. Dazu kommen allgemeine Baukostensteigerungen hinsichtlich der Kostenschätzung für den Platzbereich in der Kleikstraße, bei dem die Kostenschätzung noch aus dem Jahre 2016 resultierte. Insgesamt liegen die förderfähigen Kosten nun bei 1.114.000,00 Euro und somit 266.000,00 Euro höher als zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage für den 17.09.2019 kalkuliert. Die ursprünglich mit 1.088.544,10 Euro kalkulierten Fördermittel erhöhen sich damit um 186.200,00 Euro, der städtische Eigenanteil um 79.800,00 Euro.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1_82802_Erlaeuterungsbericht_20191024

Anlage 2_Kollage Einzelmaßnahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Ferdinand-Schmetz-Platz
  • Kleikstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 12. November 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Planungsausschuss
Details
Tagesordnung