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4. Änderung des Bebauungsplanes I/18 "Neu-/Voccartstraße"
Hier: 1. Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes und Beschluss
2. Beschluss des erweiterten Geltungsbereiches
3. Beschluss der Durchführung einer Bürgerversammlung


Letzte Beratung
Dienstag, 12. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6904

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1. den städtebaulichen Entwurf

2. den erweiterten Geltungsbereich

3. die Durchführung einer Bürgerversammlung

 

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 23.01.2018 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes I/18 „Neu-/Voccartstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Nach Einholung von Prüfung von drei Angeboten wurde das Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR, Moers, mit der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und des Bebauungs-planes sowie der zugehörigen 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Berichtigung im Zuge der Anpassung) beauftragt.

Die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes (siehe Anlage 1) stellte sich als eine besondere planerische Herausforderung dar, u.a. weil der kleinflächige Einzelhandelsbetrieb Fressnapf als gewerbliche Nutzung sowie die angrenzende Wohnbebauung Voccartstraße 100 als Bestand in der Planung zu beachten und zu berücksichtigen sind. Insbesondere das Aufeinandertreffen der bestehenden und angestrebten Wohnnutzung mit dem bestands-geschützten Gewerbebetrieb Fressnapf mit möglichen zukünftigen Lärmemissionen bedurfte der Konfliktbewältigung und der Findung einer Lösung.

Insbesondere auch die Frage nach dem Umgang mit dem bestehenden Fressnapf, bzw. dessen Berücksichtigung im neuen städtebaulichen Konzept hat zu intensiven Diskussionen innerhalb des Fachamtes sowie mit dem beauftragten Planungsbüro geführt. Um diese Diskussionen, die letztlich zur Entscheidung der Planungsinhalte geführt haben, nachvollziehbar und transparent darzulegen, wurde das Planungsbüro beauftragt, eine verbal-argumentative und abschließende Beurteilung auf die festzusetzende Baugebiets-kategorie zu formulieren. Das Planungsbüro hat im August 2019 die ‘Herleitung einer Baugebietsausweisung/Planungsziel für das Karree Bleyerheider Straße, Voccartstraße, Rather Heide und Neustraße im Stadtteil Herzogenrath-Straß‘ (im Folgenden nur noch ‘Herleitung einer Baugebietsausweisung‘ genannt) vorgelegt.

In der abschließenden Beurteilung der ‘Herleitung einer Baugebietsausweisung‘ wird u.a. die Empfehlung gegeben, dem Fachmarkt Fressnapf einen angemessenen Alternativstandort anzubieten. Diese Empfehlung konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da ein geeignetes Grundstück zur Umsiedelung nicht gefunden wurde. Somit musste der Fressnapf im Konzept weiterhin als Bestand berücksichtigt werden und begründet die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Voccartstraße. Auch vor dem Hintergrund, dass mit Blick auf das Nebenzentrum Straß sowie das Zentrum Herzogenrath-Mitte Einzelhandel hier zentrenschädigend wirke, wird der restliche Bereich des Plangebietes nach umfänglicher Prüfung der planungsrechtlichen Ausgangslage des Umfeldes und des Plangebietes selber als Allgemeines Wohngebiet WA festgesetzt.

Zur Nachvollziehbarkeit und zum Verständnis der thematischen Komplexität des städte-baulichen Konzeptes ist die o.g. “Herleitung einer Baugebietsausweisung“ als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Bereits frühzeitig wurde das ebenfalls beauftragte Ingenieurbüro IBK Schallimmissions-schutz, Alsdorf, in die Planung einbezogen, sodass eine erste Abschätzung der schalltechnischen Relevanz aus dem ansässigen Gewerbebetrieb Fressnapf auf das neue Wohngebiet berücksichtigt werden konnte und so das städtebauliche Konzept maßgeblich beeinflusste.

Wegen der weitflächigen Lage des Plangebietes im Altbergbaubereich und der damit verbundenen bergbaulichen Einwirkungen waren bergbauliche Untersuchungen mit erweiterten Erkundungsarbeiten erforderlich. Die Ergebnisse gehen als ‘nachgewiesener Schachtbereich‘, als ‘Schachtschutzzone‘ sowie als ‘Ausgasungsschutzzone‘ in den Bebauungsplan ein und werden durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Auch diese Flächen waren bei der Entwicklung der Wohngebietsflächen einflussnehmend.

Abweichend von dem im Aufstellungsbeschluss abgegrenzten Plangebiet wurde im Rahmen der konzeptionellen Bearbeitung das Plangebiet erweitert. Bei der Konzepterstellung zeigte sich, dass es aufgrund der Berücksichtigung der Erschließung und ihrer verkehrlichen Abwicklung in der Rather Heide sowie der entwurfsmäßigen Darstellung von neuen öffentlichen Stellplätzen sinnvoll ist, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die nördliche Rather Heide zu ergänzen.

Neben der Einbeziehung dieses Straßenabschnitts der Rather Heide wurden nun auch die Grundstücke Neustraße 159 - 169 in die Planung einbezogen. Bei Aufstellungsbeschluss wurde davon ausgegangen, dass für diese Häuser kein Planungsbedarf besteht. Im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes jedoch hat sich gezeigt, dass diese Grundstücke teilweise untergenutzt sind, bzw. der Bestand in seiner Lage nicht mehr den planerischen Zielvorstellungen einer weitgehend homogenen Straßenrandbebauung entlang der Neustraße entspricht. Daher erachtete es sich als sinnvoll, auch diesen Bereich in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen und so die Voraussetzung zu schaffen, die Überplanung einzelner Flächen vorsehen zu können sowie die vorhandene Bebauung als Bestands-bebauung zu sichern.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes I/18 gemäß der beigefügten Anlage 3 zu erweitern.

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses die Verwaltung u.a. auch beauftragt, zu prüfen, ob das Plangebiet gegebenenfalls für eine Einzelhandelsansiedlung sowohl nach den Grundsätzen und Zielen der Landesplanung als auch insbesondere mit Blick auf die verkehrliche Erschließung geeignet ist. Nach Prüfung ist festzustellen, dass der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes I/18 nicht in einem Versorgungszentrum oder Nebenzentrum gemäß dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Herzogenrath liegt.

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des städtebaulichen Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes I/18. Ebenfalls sollte die Durchführung einer Bürgerversammlung beschlossen werden, um insbesondere die EigentümerInnen der umliegenden Wohnhäuser über die Planung zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, Anregungen vorzubringen.

Es ist vorgesehen, dass der städtebauliche Entwurf in der Sitzung am 12.11.2019 vom Planungsbüro Lange vorgestellt wird.

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Berichtigung im Zuge der Anpassung parallel zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Vorlage «VONAME» der Stadt Herzogenrath

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes trägt die Stadt Herzogenrath.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Städtebauliches Konzept

Anlage 2:‘Herleitung einer Baugebietsausweisung/Planungsziel für das Karree Bleyer-heider Straße, Voccartstraße, Rather Heide und Neustraße im Stadtteil Herzogenrath-Straß‘, Planungsbüro Lange, August 2019

Anlage 3:Darstellung des ergänzten Geltungsbereiches

Vorlage V/2018/020 der Stadt Herzogenrath

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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Neustraße
  • Rather Heide
  • Bleyerheider Straße
  • Voccartstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 12. November 2019Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

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