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Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und
der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom
[24.03.2009](si010_j.asp?YY=2009&MM=03&DD=24 "Sitzungskalender 03/2009
anzeigen" ) in der Fassung der Änderungssatzung vom
[16.05.2018](si010_j.asp?YY=2018&MM=05&DD=16 "Sitzungskalender 05/2018
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 10. März 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7122

Beschlussvorschlag r den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom 24.03.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.01.2020 zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom 24.03.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.01.2020 zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom 24.03.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.01.2020.

 

 

Sachverhalt:

Derzeit werden aufgrund der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Kinderfördersatzung (Kfs) vom 28.10.2008 Eltern von Beiträgen für die für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege befreit, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Dies erfolgt derzeit auch im Bereich der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich.

Zum 01.08.2019 wurde der § 90 SGB VIII geändert, der die Voraussetzungen für diese Befreiung regelt. Laut dieser Änderung können nun ebenfalls Eltern auf Antrag von den Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege befreit werden, wenn sie den Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Um die Beitragsbefreiung für die betroffenen Eltern zu vereinfachen und für die Mitarbeiter des Sachgebietes Elternbeiträge den Aufwand so gering wie möglich zu halten, wird die Beitragsbefreiung unter den genannten Voraussetzungen in die Satzung aufgenommen, sodass diese auch ohne Antrag greift.

Im Rahmen der Gleichbehandlung wird die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom 24.03.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2018 entsprechend angepasst.

Rechtliche Grundlagen:

§ 90 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen können nicht explizit benannt werden. Die Mehrheit der Bezieher von Wohngeld oder des Kinderzuschlags wird bislang schon aufgrund der Höhe ihres Einkommens der Einkommensgruppe 1 zugeordnet und ist daher nicht beitragspflichtig.

 

 

Anlage/n:

  • Synopse zur Änderung des § 7 der Satzung
  • Änderungssatzung vom 21.01.2020
  • Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teil nahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung im Primarbereich vom 24.03.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.01.2020

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 10. März 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 18. Februar 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 21. Januar 2020Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung