Teilen:

Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Merkstein


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7232

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

Herrn Andreas Billmann für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath Merkstein für die Dauer von 5 Jahren zu benennen.

 

 

Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordreihn-Westfalen (Schiedsamtsgesetz- SchAG) vom 16.12.1992 und aufgrund des Beschlusses des Haupt und Finanzausschuss vom 19.09.1995 wurden die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Personen für die Wahl des stellvertretenden Schiedsmannes/Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath- Merkstein zu benennen.

Die Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath- Merkstein wird erforderlich, da der bisherige Amtsinhaber mit Wirkung zum 30.08.2019 das Amt niedergelegt hat. Die Amtsniederlegung wurde mit Schreiben vom 02.08.2019 vom Amtsgericht Aachen genehmigt. Die Verwaltung hat dazu in vorgeschriebener Weise durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien auf die freiwerdende Stelle Schiedsfrau/-mann des Schiedsamtsbezirk Herzogenrath Merkstein hingewiesen.

Es hat sich kein Bürger/in aus Herzogenrath für dieses Amt beworben. Herr Andreas Billmann stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath- Kohlscheid hat sich am 19.02.2020 bereit erklärt, auch als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Herzogenrath- Merkstein tätig zu sein.

Nach dem Ergebnis des Bewerbergesprächs schlägt das Fachamt A 32 –Ordnungsamt- vor, Herrn Andreas Billmann für die betreffende ehrenamtliche Tätigkeit als stellvertretender Schiedsmann für Herzogenrath Merkstein zu berufen.

Die nach VV zu § 3 SchAG NRW zu beteiligende Regionalstelle des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Aachen erhebt gegen die Wahl des vorgeschlagenen Bewerbers keine Bedenken.

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz SchaAG NW) vom 16.12.1992 in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Keine Veränderung der bereitgestellten Haushaltsmittel.

 

 

Anlage:

./.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 23. Juni 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 28. April 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug