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Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage - Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7332

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath bestätigt sein Einverständnis mit den Beschlüssen des Städteregionstages und des Rates der Stadt Aachen, die in dieser Vorlage benannten drei Abrechnungspositionen

- Büro Städteregionstag ab 2021 mit 16/72 = 22,22 %,

- Ausbildung von Nachwuchskräften ab 2019 mit dem Personalschlüssel von 27,69% und

- Personalrat ab 2019 mit 1/5 = 20 %

in die differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen zu übernehmen. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung der Abrechnungspositionen aus den heutigen Bestandsaufgaben der Städteregion wird auch für die Zukunft ausgeschlossen.

 

 

Sachverhalt:

Vor Gründung der Städteregion Aachen am 21.10.2009 wurden im Rahmen des Städteregion Aachen-Gesetzes auch Vereinbarungen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Aachen und dem seinerzeit bestehenden Kreis Aachen getroffen. Grundlage für diese gesetzlichen Regelungen waren umfangreiche, zwischen den Finanzverwaltungen im Vorfeld abgestimmte Berechnungen, aus denen finanzielle Eckdaten für einen sogenannten „Modellhaushalt“ zur Finanzierung der Städteregion entwickelt wurden. Bestimmungsgrößen für diesen „Modellhaushalt“ waren – neben den zuzurechnenden allgemeinen Deckungsmitteln - die mit der Übertragung der Aufgaben entstehenden Erträge und Aufwendungen. Für den verbleibenden Saldo wurde eine pauschale Ausgleichsleistung vorgesehen. Eine Beteiligung am administrativen Aufwandsbereich wurde auf einen Teil der Kasse, des Personalbereiches sowie der Informationstechnik beschränkt. Eine Beteiligung zum Beispiel an den Aufwendungen für den politischen Overhead wurde bewusst nicht beschlossen.

Die in den Anlaufjahren gewonnenen Erfahrungen der Städteregion haben gezeigt, dass das ursprünglich vereinbarte System der allgemeinen Regionsumlage – bei der Stadt Aachen erhöht um die pauschale Ausgleichsleistung – zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führt und demnach die erforderliche Belastungsneutralität (keine finanzielle Schlechterstellung aller Parteien) nicht gewahrt werden kann.

Aufgrund der erkennbaren Verwerfungen wurde sowohl von der Städteregion Aachen als auch von der Stadt Aachen die Revisionsklausel zur Änderung der bestehenden Finanzierungsregelungen geltend gemacht.

Unter Beteiligung von Vertretern der Altkreiskommunen wurde daher eine „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ entwickelt, die mit der zugehörenden Anlage im Städteregionstag und im Rat der Stadt Aachen beschlossen wurde. Mit dieser Fortentwicklung der Finanzierungssystematik werden nach gemeinsamer Auffassung die im bisherigen System drohenden Verletzungen des Gebotes der Belastungsneutralität durch einen jährlichen und rechnerisch belegten Ausgleich bei den Abrechnungen ab dem Haushaltsjahr 2012 vermieden.

Im Rahmen der Evaluierung des Städteregion Aachen-Gesetzes wurde dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW - über die Bezirksregierung Köln – die „Ergänzende Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“ zur Bestätigung vorgelegt. Bezirksregierung und Ministerium haben hierzu den Vorschlag unterbreitet, die Besonderheiten der Finanzbeziehungen durch die Erhebung einer differenzierten Umlage in Anlehnung an §56 Absatz 4 der Kreisordnung rechtssicher zu regeln. Die regionsangehörigen Kommunen, die Stadt Aachen und die Städteregion haben diesem Vorschlag zugestimmt. Die Altkreiskommunen stellten allerdings zum einen die Forderung, dass die bisherigen Abrechnungsschlüssel einer Prüfung und ggf. Anpassung unterzogen werden und forderten zum anderen aber auch die Prüfung, ob bisher nicht berücksichtige Abrechnungsparameter in der differenzierten Umlage zukünftig zu berücksichtigen sind. Unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln wurde in Folge eine Vereinbarung der Beteiligten unterzeichnet, die als Anlage 1 beigefügt ist.

Die dort unter Ziffer 3. benannten Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen und befinden sich in finaler Abstimmung zwischen den Finanzverwaltungen von Städteregion Aachen und Stadt Aachen. Unabhängig davon ist im Arbeitskreis der Kämmerer festgehalten worden, dass die Abrechnungsschlüssel korrekt entwickelt und fortgeschrieben werden, so dass es keine Übervorteilung der Beteiligten gibt.

Die unter Ziffer 4 benannten Überprüfungen der beigefügten Anlage 1 bilden die Grundlage für diese Vorlage und den dazugehörigen Beschlussvorschlag.

In dem seinerzeit zur Überprüfung der Abrechnungsparameter gebildeten Arbeitskreis – bestehend aus den Verantwortlichen der Finanzverwaltung der Stadt Aachen, der regionsangehörigen Kommunen und der Städteregion Aachen – konnte eine Einigung auf zusätzliche Abrechnungsparameter nicht erzielt werden. Insoweit wurde der Bürgermeisterkonferenz eine Auflistung sämtlicher Aufgabenbereiche, die bisher in der Abrechnung keine Berücksichtigung findet, vorgelegt.

Hierbei handelt es sich um die nachfolgenden Positionen:

Aufgabenbereich

Zuschussbedarf/Aufwand

HH 2019 in €

Büro Städteregionstag

1.687.574,00

Personalreserve

169.119,00

Ausbildung von Nachwuchskräften

1.950.874,00

Organisation

871.642,00

Auskunft

106.320,00

Stabsstelle Digitalisierung

245.861,00

Gleichstellung

100.194,00

Personalrat

462.799,00

Schwerbehindertenvertretung

96.627,00

Presse und Marketing

874.842,00

Prüfung und Beratung

651.288,00

Datenschutz

229.742,00

Zentrales Controlling

151.621,00

Gebäudemanagement

2.690.796,00

Zentrale Vergabestelle

205.352,00

Betriebskindergarten

143.523,00

Verwaltungsleitung und Dezernenten

2.167.710,00

Summe

12.805.884,00

Um zu verdeutlichen, dass der Anteil der Stadt Aachen an den oben dargestellten Kosten sehr variabel ist, wurde mit unterschiedlichen Anteilsschlüsseln gerechnet. Entsprechend der Vorlage für die damalige Bürgermeisterkonferenz wurde die nachfolgende mögliche Beteiligung an den Gesamtaufwendungen der bisher nicht berücksichtigten Bereiche wie folgt dargestellt:

Anteil nach KGST-Overhead 10%

1,28 Mio. für die Stadt Aachen

Anteil nach Stellen 31,8 %

4,07 Mio. für die Stadt Aachen

Anteil nach Einwohnern

5,69 Mio. für die Stadt Aachen

Anteil nach Mitarbeitern

2,87 Mio. für die Stadt Aachen

Somit ergäbe sich je nach Verteilschlüssel für die Stadt Aachen ein zusätzlicher Finanzierungsanteil in Höhe von rund 1,3 Mio. bis zu rund 5,7 Mio. Euro, wenn alle bisher nicht berücksichtigen Bereiche zukünftig berücksichtigt werden würden.

Im Rahmen der vorausgegangenen Gespräche, aber auch in der Bürgermeisterkonferenz hat die Stadt Aachen immer deutlich gemacht, dass eine zusätzliche Beteiligung an Aufgabenbereichen für sie nur in den nachfolgenden Bereichen, wenn überhaupt, in Frage kommt:

- Büro Städteregionstag ab dem Haushaltsjahr 2021

- Ausbildung von Nachwuchskräften ab dem Haushaltsjahr 2019

- Personalrat ab dem Haushaltsjahr 2019

Für die Stadt Aachen standen die anderen Aufgabenbereiche entweder nicht im Einklang mit dem Gründungsgedanken der Städteregion, sie werden von übertragenen Aufgaben allenfalls ansatzweise berührt oder es erfolgt im Rahmen der bisherigen Vereinbarungen bereits eine Kostenbeteiligung.

Die Bürgermeisterkonferenz schlug der Stadt Aachen auf Grundlage ihrer Erläuterungen, welche in der Gesamtheit nachvollziehbar waren, vor, dass sie zu den o.g. drei zusätzlichen Aufgabenbereichen politische Beschlüsse zur Beteiligung einholt und schlug hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise folgende Maßgabe vor:

„Sollten Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen die zusätzliche Beteiligung beschließen, werden auch die übrigen Beteiligten (regionsangehörige Kommunen und Städteregion Aachen) gleichlautende Beschlüsse in ihren Gremien erwirken.“

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen empfahl am 24.03.2020 dem Rat der Stadt einstimmig, die vorgenannten Bereiche in die differenzierte Umlage aufzunehmen. Der Rat der Stadt Aachen beschloss am 06.05.2020 Nachfolgendes:

Der Rat der Stadt beschloss auf Grundlage der Empfehlung des Finanzausschusses zur Ausgestaltung der Abrechnungsgrundlagen für die differenzierte Regionsumlage der Stadt Aachen nach Beratung, die in der Beratungsvorlage vom 24.03.2020 benannten drei zusätzlichen Abrechnungspositionen für die Zukunft auf Basis der seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zurechnungsschlüssel zu übernehmen.

Die Übernahme dieser zusätzlichen Abrechnungspositionen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer entsprechenden, förmlichen, insbesondere verbindlichen und abschließenden Bestätigung durch alle Beteiligten bzw. kommunalen Gremien.

Rechtliche Grundlagen:

Seit dem Haushaltsjahr 2019 wird für die Wahrnehmung der von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben entsprechend den Bestimmungen des § 56 Abs. 4 KrO NRW eine differenzierte Umlage erhoben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die differenzierte Umlage / die Abrechnungsbeträge für die Stadt Aachen werden sich um die drei zusätzlich zu berücksichtigenden Bereiche erhöhen.

Die zusätzliche Beteiligung stellt sich, auf Basis der Haushaltsdaten von 2019, wie folgt dar:

Abrechnungsposition:

Anteil:

Berücksichtigung:

Büro Städteregionstag

374.978,94 € (22,22%)

ab 2021

Ausbildung v. Nachwuchskräften

540.197,01 € (27,69%)

ab 2019

Personalrat

92.559,80 € (20,00%)

ab 2019

Summe ab 2019

632.756,81 €

Summe ab 2021

1.007.735,75 €

In gleichem Maße erfolgt eine Entlastung der „Altkreiskommunen“ bei der Allgemeinen Regionsumlage.

Die bereits ab 2019 wirksamen Veränderungen werden in der jeweiligen Spitzabrechnung der differenzierten Umlage berücksichtigt und führen bei isolierter Betrachtung zu einer entsprechend geringeren Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. bei positiven Jahresergebnissen zu einer höheren Zuführung zur Ausgleichsrücklage.

Die Ausgleichsrücklage kommt bei ihrer Inanspruchnahme in folgenden Jahren (ausschließlich) den Altkreiskommunen zugute.

 

 

Anlage/n:

Vereinbarung zur Abrechnungssystematik zwischen der Stadt Aachen und der

StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Juni 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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Tagesordnung

Dienstag, 09. Juni 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
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