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Förderung im Rahmen der Initiativen "Gemeinsam Klappt's" und "Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit" des Landes NRW;
hier: Baustein "Teilhabemanagement", Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
und Weiterleitung der Fördermittel


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7288

  1. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum 01.07.2020 zwecks Sicherstellung der Beschäftigung eines Teilhabemanagers/in im Zuge der Förderung im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappts“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“.
  2. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt in diesem Zusammenhang der Weiterleitung der Landesförderung von jährlich max. 27.200,00 Euro an den Einstellungsträger zur Deckung der anfallenden Personalkosten zu.
  3. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, die städtische Eigenbeteiligung von max. hrlich 6.800 Euro ebenfalls für den Förderzeitraum an den Einstellungsträger zu leisten.

 

 

Sachverhalt:

Der Ausschussr Arbeit und Soziales hat zuletzt am 03.12.2019 über die städtische Teilnahme an der Landesinitiative beraten (Drucksachen-Nr. V/2019/375) und u. a. die Verwaltung beauftragt, zwecks Einstellung einer/s Teilhabermanagers/in eine förderunschädliche Kooperation mit einem freien Träger anzustreben.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der weitere Fortschritt im Hinblick auf das Förderprogramm verzögert. Der Gesetzgeber hat dem dadurch Rechnung getragen, dass der Förderzeitraum nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert wurde (vormals 30.06.2021).

Die ursprünglich angestrebte Kooperation mit Frauen helfen Frauen e. V. konnte nicht verwirklicht werden, da Schwerpunkte des Vereins nach wie vor die Beratung und Betreuung von Frauen mit Migrationshintergrund bilden.

Als leistungsfähige Alternative konnte in intensiven Gesprächen die Ev. Lydia-Gemeinde Herzogenrath als Kooperationspartnerin gewonnen werden. Als Startzeitpunkt wurde dabei - vor den bekannten Hintergründen - der 01.07.2020 vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Ausschusses in Aussicht gestellt.

Zielgruppe des Projektes des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW sind volljährige Flüchtlinge im Alter von 18 27 Jahren, unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichen Stellung. Dabei sollen die Potentiale dieser Personen entdeckt und gefördert werden und individuelle Perspektiven entwickelt werden. Zielsetzung soll dabei die dauerhafte Unabhängigkeit von Sozialleistungen sein.

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und basiert auf folgenden Bausteinen:

1. Lokale Bündnisser junge volljährige Flüchtlinge zu bilden

2. Bedarfe zu analysieren und die Datenlage zu verbessern

3. Maßnahme-Karrieren zu erkennen und zu vermeiden

4. Angebotslücken zu schließen und die Qualität der Angebote zu überprüfen

5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die Zielgruppe sicher zu stellen.

Die vorstehenden Bausteine sollen durch eine enge Kooperation und Zusammenarbeit der einschlägigen öffentlichen Stellen, z. B. Leistungsträgern nach dem SGB II, III, VII, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz bearbeitet werden und Lösungsansätze entwickeln.

Als geschäftsführende Stelle hat sich Kommunale Integrationszentrum der StädteRegion Aachen(KI) etabliert und dabei die Größenordnung der in Frage kommenden Zielgruppe und die damit verbundenen Stellenanteile für das Teilhabemanagement mit dem Land abgestimmt.

Auf Herzogenrath entfällt im Ergebnis bei einer maßgeblichen Personenzahl von damals 58 Personen ein Stellenanteil von 0,5 für die Beschäftigung eines Teilhabemanagements. Die anfallenden Personalkosten werden von Landesseite mit 80 % für drei Jahre (2020 2022) bezuschusst. Auf Herzogenrath entfällt danach ein Eigenanteil von voraussichtlich max. 6.800 Euro/Jahr.

Die StädteRegion Aachen fungiert u. a. als Zuwendungsempfängerin für die Landesmittel. In diesem Zusammenhang wurde bereits ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und der StädteRegion hinsichtlich der Weiterleitung der Fördermittel abgeschlossen. Der aktuelle Bewilligungszeitraum erstreckt bis zum 31.12.2021. Eine rderungr das Folgejahr wird von der StädteRegion Aachen entsprechend gesondert beantragt.

Aufgrund der angestrebten Kooperation mit der Lydia-Gemeinde als Arbeitgeberin für eine/n Teilhabermanager/in ist es erforderlich, die Weiterleitung der von der StädteRegion empfangenen Landesmittel durch einen Dienstleistungsvertrag zu regeln und dabei u. a. festzuschreiben, dass der/die Teilhabemanager/in den inhaltlichen Weisungen der StädteRegion als geschäftsführende Stelle zum Zweck der Umsetzung des Teilhabemanagements unterliegt.

Der städtische Eigenanteil kann nach Auffassung der Verwaltung zu Lasten der Integrationspauschale gem. § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW abgerechnet werden (bis zum 31.12.2021).

Rechtliche Grundlagen:

§ 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto - hier ist ein entsprechendes Konto überplanmä-

ßig r 2020 mit 17.000 Euro neu einzurichten.

Gleichzeitig ist eine überplanmäßige Einnahme

r 2020 in Höhe von 13.600 Euro zu erstellen.

Der städtische Eigenanteil soll durch die

Integrationspauschale gedeckt werden.

r die Haushaltsplanungen 2021 sind ent-

sprechende Sachkonten einzuplanen.

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

34.000

Euro/jährlich.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2019

2020

2021

2022

Sachkosten

Personalkosten

17.000

34.000

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

17.000

34.000

Folgeerträge

13.600

27.200

Folgelasten saldiert:

3.400

6.800


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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
geändert beschlossen
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Tagesordnung
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