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42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neubau Hallenbad Roermonder Straße"
Hier:
1. Beschluss der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
2. Beschluss über die 42. Änderung des Flächennutzungsplans


Letzte Beratung
Dienstag, 19. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7713

Der Rat beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen (Anlage 1),

2.die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 2) und

3.die Feststellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neubau Hallenbad Roermonder Straße" (Anlage 3 und 4)

 

 

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit wurde mit Offenlegung der Unterlagen vom 27.12.2019 bis einschließlich 07.02.2020 frühzeitig an der Planung beteiligt. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2019 um Stellungnahme gebeten. Über die eingegangenen Anregungen hat der Umwelt- und Planungsausschuss am 28.05.2020 beraten (siehe Anlage 1). Einige der vorgebrachten Hinweise wurden berücksichtigt und in die Begründung aufgenommen. Die Stellungnahmen sind der Anlage 8 zu entnehmen.

In selbiger Sitzung am 28.05.2020 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 18.06.2020 bis einschließlich 07.08.2020 durchgeführt wurde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 2 zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen selber sind der Anlage 7 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Es wurde angeregt, im Zuge des Hallenbadneubaus auch Streetball-Plätze für Basketball im Umfeld oder an geeigneten Stellen zu integrieren bzw. anzulegen.

Die Bezirksregierung Köln hatte in ihrem Schreiben vom 13.07.2020 der Stadt Herzogenrath mitgeteilt, dass die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neubau Hallenbad Roermonder Straße" in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht.

In seiner Sitzung am 01.09.2020 hat der Stadtrat die Feststellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die Verfahrensunterlagen wurden sodann der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund einer fehlerhaften Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Antrag auf Genehmigung seitens der Stadt zurückgezogen und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04.12.2020 bis einschließlich 13.01.2021 wiederholt. Während dieser Zeit sind keine Anregungen und Stellungnahmen zur Planung eingegangen.

Als Anlage 3 ist die Darstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Teil A) beigefügt, der Umweltbericht (Begründung Teil B) ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Als Anlage 5 ist eine aktualisierte Fassung (Juni 2020) der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) Stufe I beigefügt. Da in der ersten Fassung von Februar 2020 ein Brutvorkommen der planungsrelevanten Vogelart Mäusebussard nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde zur Klärung eine erneute Kartierung von März bis Mai 2020 durchgeführt. Ein Nachweis des Brutvorkommens konnte nicht erbracht werden. Der Sachverhalt wurde entsprechend in der Begründung (Teil B, Umweltbericht) ergänzt.

Die im Zuge des Planverfahrens erstellte Verkehrstechnische Untersuchung des Büros Geiger & Hamburgier vom 12.02.2020 ist als Anlage 6 beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die Feststellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neubau Hallenbad Roermonder Straße" erneut zu beschließen und diese der Bezirksregierung Köln erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

x

negative Auswirkungen

Erläuterung:

  1. Negative Auswirkungen entstehen primär durch Flächenversiegelung. Es wird auf die als Anlage beiliegende Begründung, insbesondere Teil B (Umweltbericht), verwiesen.

  1. Im weiteren Verfahren sind die Auswirkungen zu begrenzen bzw. teilweise zu kompensieren durch z.B.

- Gründächer

- neue energiesparende LED-Beleuchtung

- energetische Verbesserung des Hallenbades gegenüber dem abgerissenen Bestandsgebäude

- weitreichende Versickerung vor Ort.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 3:Darstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Teil A)

Anlage 4:Umweltbericht (Begründung Teil B) zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 5:Aktualisierte Artenschutzprüfung (ASP), Stufe I von Juni 2020

Anlage 6:Verkehrstechnische Untersuchung vom 12.02.2020

Anlage 7:Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen

Anlage 8:Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Stellungnahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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