Antrag auf Kostenübernahme für einen aufsuchenden Besuchsdienst für Menschen
mit Behinderung in der Stadt Herzogenrath;
hier: Antrag des Forums für Menschen mit Behinderung in der Stadt Herzogenrath
vom [18.12.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=12&DD=18 "Sitzungskalender 12/2020
anzeigen" )
- Letzte Beratung
- Dienstag, 16. Februar 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 50 - Sozialamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7716
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er begrüßt die eingereichte Bürgeranregung und beauftragt die Verwaltung, die Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen und das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit der als Anlage beigefügten Bürgeranregung nach § 24 GO-NRW beantragt das Forum für Menschen mit Behinderung von Seiten der Stadt die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass „…ein aufsuchender Besuchsdienst der Stadt Herzogenrath ins Leben gerufen wird, der verschiedene Aufgaben übernimmt und auch Kontakt zum Forum für Menschen mit Behinderung (Forum) hält.“
Im Antrag wird zutreffend ausgeführt, dass in Herzogenrath rd. 9.690 Menschen mit Behinderung, davon 6.526 mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, leben. Der Aufgabenbereich des Besuchsdienstes ergibt sich aus den Auflistungen der Seiten 5 und 6 des Konzeptes. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Beratungstätigkeiten, Informationstransfer, Dienstleistungen in geringem Umfang, etc.
Aufgrund der Zielgruppe ergeben sich zwangsläufig Überschneidungen zu bereits bestehenden und funktionierenden Beratungs- und Informationsmöglichkeiten (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Koordinationsbüro „Rund ums Alter“
- RoSe – Beratungsangebot der RodaSenioren
- KoKoBe – Koordinierung-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und weiteren Personen (finanziert durch den LVR)
- EUTB – Fachstelle ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – Beratung für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren angehörige
- Lotse/Lotsin für Menschen mit Behinderung in der StädteRegion Aachen und nicht zuletzt
- Beratungsangebot des Forums für Menschen mit Behinderung
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass die Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ausdrücklich verpflichtet sind, jedermann über seine Rechte und Pflichten nach dem SGB zu beraten (§ 14 SGB I).
Der vorgeschlagene „aufsuchende Beratungsdienst“ würde insoweit die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten ergänzen und insbesondere bei in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu einer erheblichen Erleichterung führen.
Der vorgeschlagene aufsuchende Besuchsdienst könnte nach Auffassung des Forums im Rahmen des Modellprojektes „Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst“ des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) realisiert werden. Hierbei handelt es sich um eine „…bedarfsgerechte und inklusive Alternative zu einer Beschäftigung in tagesstrukturierenden Maßnahmen, einer Tagesstätte oder dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbB) im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts…“.
Um den im Antrag aufgeführten Besuchsdienst zu realisieren sind folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Zugangsvoraussetzungen:
Gefördert werden nur Menschen mit Behinderungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine wesentliche bzw. drohende wesentliche Behinderung gem. § 99 SGB IX
- volle Erwerbsminderung
- Entscheidung des Leistungsberechtigten gemäß des Wunsch- und Wahlrechts für die Beschäftigung im Zuverdienst als passende Alternative
- Positive Entscheidung des LVR in der Bedarfsfeststellung
- Wöchentliche Arbeitszeit zwischen 5 und 14,75 Stunden
- Abschluss eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Minijob)
- Arbeitsgeber = Stadt Herzogenrath
- Anerkennung als berechtigter Arbeit gebender Betrieb durch den LVR
Im Falle einer positiven Entscheidung des LVR können 75 % des Arbeitgeberbruttolohns als „… Ausgleich der Leistungsminderung und der betrieblichen Aufwendungen für die betrieblichen Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche fachliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz…“ gezahlt werden.
Für den Arbeitnehmenden werden darüber hinaus die erforderlichen Fahrkosten des ÖPNV durch den LVR erstattet.
Die auf den Seiten 7 und 9 aufgeführte Kostenkalkulation ist nachvollziehbar. Im Fall einer Zuschussgewährung entfiele somit auf die Stadt voraussichtlich ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von rd. 8.000 Euro (Lohn- und Sachkosten).
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung konnten im Hinblick auf eine mögliche Realisierung sowohl intern wie mit dem LVR keine abschließende Abstimmung erfolgen. Da der Antrag als Bürgeranregung deklariert wurde, legt die Verwaltung den Sachverhalt zur Beratung vor, um ein „Stimmungsbild“ des Ausschusses einzuholen. Die notwendigen Haushaltsmittel wären ggf. bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Nachrichtlich:
Nach Auskunft des Forums stünde eine geeignete und entsprechend einschlägig geschulte Person zeitnah zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
|
Pflichtaufgabe |
x |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
|
ja |
x |
nein |
|
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
|
im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
37.500 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Sachkosten |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
|
Personalkosten |
7.500 |
7.500 |
7.500 |
|
Finanzaufwand |
|
|
|
|
Folgelasten gesamt: |
12.500 |
12.500 |
12.500 |
|
Folgeerträge |
4.500 |
4.500 |
4.500 |
|
Folgelasten saldiert: |
8.000 |
8.000 |
8.000 |
|
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
|
positive Auswirkungen |
|
negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Anlage/n:
Bürgeranregung/Antrag des Forums für Menschen mit Behinderung
Konzept
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 21. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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