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Quartiersarbeit in der Stadt Herzogenrath;
Sachstandsbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7714

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er begrüßt ausdrücklich die Initiative der Verwaltung hinsichtlich der Antragstellung zwecks Förderung im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege.

Dem vorliegenden Konzept stimmt der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung inhaltlich sowie hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung vollumfänglich zu.

Unabhängig von der beantragten Landesförderung bittet der Ausschuss den Stadtrat, die zwingend erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen für die Realisierung des Konzeptes bei den Haushaltsberatungen 2021 ff. zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird gebeten, die für die Durchführung des Projektes erforderlichen personellen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu schaffen.

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Daher kann sie erst umgesetzt werden, wenn der Haushaltsplan 2021 genehmigt ist (voraussichtlich Mai/Juni 2021). Sie sollte auch erst umgesetzt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.

 

 

Sachverhalt:

Das „Grobkonzept“ zur Verstetigung des Quartiersprojektes „Mitten in Merkstein“ sowie die in diesem Zusammenhang angestrebte Fortsetzung der Arbeit des Koordinationsbüros Rund ums Alter wurde im damaligen Ausschuss für Arbeit und Soziales in der Sitzung vom 03.12.2019 beraten. Auf Beratungsvorlage V/2019/368 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Von Seiten der Verwaltung wurde dabei vorgetragen, dass künftig die Etablierung von einem weiteren Quartiersprojekt und die Beibehaltung des Quartiersprojektes in Merkstein angestrebt wird. Um dies zu gewährleisten sollten von zwei Vollzeitstellen jeweils 0,5 Stellenanteile in Quartiersprojekte und die weiteren Stellenanteile in die erfolgreiche Arbeit des Koordinationsbüros eingebracht werden, wodurch eine ganztägige Ansprechbarkeit im Rathaus gewährleistet werden soll.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat zum damaligen Zeitpunkt das Konzept akzeptiert und die Verwaltung im entsprechenden Sinne beauftragt.

Bei der Beratung des Evaluationsberichtes im Zuge der Beteiligung der Stadt Herzogenrath an dem Projekt EUPREVENT/EMR Seniorenfreundliche Gemeinde in der EMR“ hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.06.2020 Beratungsvorlage V/2017/105-E06 hat der Ausschuss die Bedeutung des Koordinationsbüros erneut unterstrichen und in diesem Zusammenhang erneut beschlossen, zur Gewährleistung der Tätigkeit des Koordinationsbüros sowie zur Etablierung von Quartiersprojekten dauerhaft zwei Vollzeitstellen zu besetzen.

Zur heutigen Sitzung legt die Verwaltung das beigefügte Konzept unter dem Arbeitstitel

Gute Versorgung im Alter stadtWEIT und stadtteilNAH“

zur Beratung vor.

Bei einer Umsetzung des Konzeptes wäre es möglich, die Altenhilfestrukturen für die Menschen in Herzogenrath auf ein neues Niveau anzuheben und dies mit der Zielsetzung einer dauerhaften Verstetigung, was unzweifelhaft der Unterstützung im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements bedürfen wird.

Das Konzept verdeutlich die notwendigen Arbeitsschritte zur Einführung eines erfolgreichen und dauerhaft wirkenden Quartiersprojektes. Gleichzeitig kann die detaillierte und kleinteilige Auflistung der Ziele quasi als Blaupause verstanden werden, um Quartiersarbeit quasi überall dort, wo Handlungsbedarfe identifiziert werden, etablieren zu können.

Aus dem Zeit- und Maßnahmenplan wird deutlich, dass Quartiersarbeit einer Struktur bedarf und um dauerhaft erfolgreich zu funktionieren und Wirkung erzielen zu können. Deutlich werden sollte dabei auch, dass es unmöglich ist, als Einzelperson mehrere Quartiersprojekte nebeneinander aufbauen, steuern und etablieren zu können.

Vor diesem Hintergrund wird bspw. die Beschäftigung von einschlägig geschulten Fachkräften angestrebt.

Ebenfalls beigefügt ist ein Finanzierungsplan, der die voraussichtlichen Kosten für einen Dreijahreszeitraum auflistet.

Dem Auftrag der Verwaltungsleitung folgend wurde geprüft, ob eine Kofinanzierung durch Dritte realisierbar erscheint. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung von einem Bediensteten des Ministeriumsr Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) „ermutigt“ eine Förderskizze zur Prüfung einzureichen.

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Daher kann sie erst umgesetzt werden, wenn der Haushaltsplan 2021 genehmigt ist (voraussichtlich Mai/Juni 2021). Sie sollte auch erst umgesetzt werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.

Über die weitere Entwicklung wird selbstverständlich fortlaufend berichtet.

Die Verwaltung bittet ausdrücklich um eine vertrauliche Behandlung der Anlagen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

ja

x

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

336.420

Euro. Die dargestellten Personalkosten sind im Stellenplan berücksichtigt.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

28.600

28.600

28.600

Personalkosten

83.540

83.540

83.540

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

112.140

112.140

112.140

Folgeerträge

?

?

?

Folgelasten saldiert:

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage/n:

  • Projektskizze/Projektbeschreibung
  • Zeit- und Maßnahmenplan
  • Finanzierungsplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 21. Januar 2021Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Tagesordnung