Teilen:

Controlling Gleichstellungsplan


Letzte Beratung
Dienstag, 16. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Gleichstellungsstelle
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7746

Beschlussvorschlag für den Personal- und Digitalisierungsausschuss:

Der Personal- und Digitalisierungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung des Controlling-Berichtes zum Gleichstellungsplan.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt den Controllingbericht zum Gleichstellungsplan.

 

 

Sachverhalt:

Der Gleichstellungsplan (GSP) der Stadt Herzogenrath wurde vom Stadtrat am 27.03.2019 für eine Laufzeit von vier Jahren bis zum 26.03.2023 in Kraft gesetzt. Gemäß § 5 (7) GSP ist spätestens nach zwei Jahren die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.

Das nun vorliegende Controlling bezieht sich auf einen zahlenmäßigen Vergleich zum Stichtag 01.06.2018 bis 01.06.2020. Bei einigen Zahlen wurde auch noch der Juli/August mit in die Berechnung einbezogen. Herangezogen wurden die absoluten Zahlen der Beschäftigten, die Anzahl der Auszubildenden, die Anzahl der Stellen mit Leitungsfunktion, die Zielquoten sowie ein Bericht der Führungskräfte über den Stand der Frauenförderung in ihren Ämtern.

Der GSP ist ein wesentliches Steuerungselement der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung. Dabei ist gemäß § 5 LGG die Umsetzung und Überprüfung besondere Verpflichtung der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, wobei es für diese eine für die Leistungsbeurteilung relevante Aufgabe ist.

Insgesamt dient der GSP und entsprechend das Controlling der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege für Frauen und Männer zu verbessern. Darüber hinaus gibt es Bemühungen, den Männeranteil an bestimmten Berufen zu erhöhen.

In Bezug auf Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten wurde eine Quotenregelung mit dem Ziel weiterentwickelt, die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern. Sie setzt ausschließlich bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung ein.

Rechtliche Grundlagen:

Landesgleichstellungsgesetz § 5 Abs. 1, 4 sowie § 6 Abs. 1 – 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 7.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Das Controlling zum GSP hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

 

Anlagen:

  1. Controlling-Bericht
  2. Anlage zum Controlling-Bericht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 16. März 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 02. Februar 2021Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Personal- und Digitalisierungsausschuss
Details
Tagesordnung