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Ausbildung in der Stadtverwaltung

hier: Antrag der SPD- und Bündnis 90 Die Grünen- Fraktion vom
[23.11.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=11&DD=23 "Sitzungskalender 11/2020
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 02. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 11 - Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7763

Der Personal- und Digitalisierungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Sachverhaltsklärung wird auf den Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 23.11.2020 sowie die bisherige Beratung im Personal- und Digitalisierungsausschuss am 10.12.2020, Drucksachen-Nr. V/2020/427 verwiesen.

Die Stadt Herzogenrath legt großen Wert darauf, die betriebseigene Ausbildung quantitativ und qualitativ kontinuierlich auszuweiten.

Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die Entwicklung in den Jahren 2015 – 2020.

Die Situation der bisherigen Ausbildungssparten stellt sich wie folgt dar:

Allgemeine Verwaltung

Bachelor of Laws (Stadtinspektoranwärter*innen, Laufbahngruppe II 1. Einstiegsamt) und Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten

Ausbildungsbedarf:

In den Jahren 2021 bis 2025 zeichnet sich im Verwaltungsbereich folgende planbare Fluktuation ab:

Erreichen der Altersgrenze oder frühzeitiger Austritt bekannt (= planbare Austritte)

und Nachbesetzung erforderlich

2021

1

2022

2

2023

3

2024

6

2 Nachbesetzung vorauss. früher

2025

5

1 Nachbesetzung vorauss. früher

insgesamt

17

Aufgrund der flexiblen Ruhestandsregelungen, kann ich die Verteilung auf die einzelnen Jahre variieren.

Demnach werden in den Jahren 2021 bis 2025 geplant 17 und weitere 5 Mitarbeiter*innen potentiell ausscheiden, darunter 4 verbeamtete Kolleginnen und Kollegen.

Hierbei wurden nur die ausscheidenden Mitarbeiter*innen berücksichtigt, deren Stellen im weiteren Sinn durch selbstausgebildete Nachwuchskräfte besetzt werden können, also keine Stellen mit notwendiger fachspezifischer Vorbildung (z.B. Techniker, Ingenieure, Sozialarbeiter, etc.).

Von den Stellen im Angestelltenbereich sind 2 Stellen aufgrund ihrer Stellenbewertung mit der Laufbahngruppe II vergleichbar. Diese könnten somit auch durch eine Nachwuchskraft, welche das duale Studium (Bachelor of Laws) erfolgreich abschließt, besetzt werden.

Bei Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstrategie, welche sich aus Kapazitätsgründen in der allgemeinen Verwaltung auf zwei Studienplätze für das duale Studium „Bachelor of Laws“ und zwei Ausbildungsplätze „Verwaltungsfachangestellte/r“ pro Jahr beschränkt, würden in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt 20 Nachwuchskräfte (12 AnwärterInnen, 12 Verwaltungsfachangestellte) ihre Ausbildung beenden und zur Besetzung freiwerdender Stellen zur Verfügung stehen.

Hinzu kommen im Betrachtungszeitraum aufgrund der bereits vorliegenden Beschlusslage zum vorliegenden Antrag 2 Auszubildende, die in den Jahren 2021 und 2022 die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Ordnung beginnen werden.

Im Rahmen dieser spezialisierten Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden die klassische Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit dem Unterschied, dass sie 24 Monate im Ordnungsamt eingesetzt werden und nur jeweils 4 Monate in den Praxisabschnitten Finanzen, Personal/Organisation und Leistung.

Die Auszubildenden besuchen die gleiche Berufsschulklasse wie die Auszubildenden mit dem Schwerpunkt Kommunalverwaltung und nehmen auch an der gleichen DBU (dienstbegleitende Unterweisung) des Studieninstituts teil, so dass auch eine spätere Verwendung außerhalb des Ordnungsamtes unproblematisch wäre.

Über Bedarf

Ausgehend von den planbaren Austritten würde der Überhang von 5 Nachwuchskräften die Stadt Herzogenrath in Zeiten des Fachkräftemangels in die Lage versetzen, auf unkalkulierbare Austritte durch Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel, Stundenreduzierung, vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand, Erkrankung, Versterben, bedingt reagieren zu können. Im Rahmen dessen sollte nach Möglichkeit eine rechtzeitige und umfassende Einarbeitung durch den vorherigen Stelleninhaber vorgenommen werden, wodurch der nötige Wissen- und Erfahrungstransfer sichergestellt würde.

Eine jährlich passgenaue Einrichtung von Ausbildungsplätzen zu der Anzahl ausscheidender Mitarbeiter, ist in der Praxis nicht möglich. Auch wird aufgrund der jeweiligen Stellenbewertung selten ein direkter Ersatz durch eine Nachwuchskraft sichergestellt werden. In der Regel erfolgt die Ausschreibung höherwertiger Stellen, um Bestandmitarbeitern die Möglichkeit zur Fortentwicklung zu geben.

Die Möglichkeit weiterer Ausweitung der Verwaltungsausbildung findet ihre Begrenzung mitunter in äußeren Gegebenheiten. Die angespannte Raumsituation erschwert die sachgerechte Unterbringung von Auszubildenden in erheblichem Maße.

In diesem Zusammenhang wird auf die beigefügte Anlage der Ausbildungspläne der Jahre 2021 und 2022 verwiesen.

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, sind in den Jahren 2021 bis 2022 alle Ämter durchweg in der Betreuung von Auszubildenden eingebunden.

Eine weitere Steigerung der Ausbildungsplätze würde die Beibehaltung eines qualitativ hochwertigen Ausbildungsstandards gefährden. Es würden sowohl die personellen Ressourcen der Fachämter als auch räumliche Kapazität überschritten. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Vorbereitungsdienst durch Modulvorgaben die Auswahl der für die Ausbildung in Frage kommenden Ämter begrenzt. Hier kommen nur A 50/ A 51, A 32/A63, A10/A11 oder A 20 (Leistungsbereich, Ordnungsverwaltung, Personalwesen und Organisation, Finanzwesen) in Betracht. Ein Ausweichen auf andere Ämter ist nicht möglich. Zudem ist die Betreuung der Anwärter*innen mit Blick auf die am Ende des Praxisabschnitts abzulegende Praxisprüfung sehr zeitaufwendig und anspruchsvoll, daher kann z.B. kleineren Fachämtern wie A 20 -Kämmerei eine ununterbrochene Ausbildung schwer zugemutet werden.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die weitere Ausweitung der Ausbildungsstärke unter den gegebenen Voraussetzungen in Konsequenz keinerlei Spielraum mehr ließe, um im Hinblick auf die Berufsorientierung unerlässliche Schülerpraktika zu ermöglichen.

Weitere etablierte Ausbildung in anderen Sparten

A 37 – Brandmeisteranwärter*innen

Der Vorbereitungsdienst zum Brandmeisteranwärter / zur Brandmeisteranwärterin nimmt im Bereich der Ausbildung der Stadt Herzogenrath in den letzten Jahren einen sehr großen Stellenwert ein.

Er wurde mit dem startenden Ausbildungsjahrgang verwaltungsintern in A 11 –Personalamt der städtischen Ausbildungsleiterin zugeordnet, so dass hier nun alle Sparten zusammenlaufen und alle Auszubildenden eine zentrale Ansprechpartnerin haben. Bislang wurden die Brandmeisteranwärter*innen strukturell gewachsen von der für die Feuerwehr zuständigen Sachbearbeitung mit betreut.

In den letzten Wochen fanden die Auswahlgespräche „Brandmeisteranwärter“ für den Ausbildungsgang 2021/22 statt.

Aufgrund aktuell bevorstehender Dienstherrenwechsel wurde die ursprünglich vorgesehene Anzahl der Ausbildungsplätze von vier auf sechs angehoben.

Folglich werden ab 01.04.2021 neun Brandmeisteranwärter zur hauptamtlichen Feuerwache Herzogenrath gehören.

A 40 – Fachangestellte für Bäderbetriebe

Die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbeitriebe absolvieren momentan zwei Auszubildende und ein Umschüler (geförderte Umschulung).

Darüber hinaus bedingt die aktuelle Situation im Bäderbereich rund um den Neubau des Hallenbades die Erstellung eines Personalkonzeptes zur Festlegung des zukünftigen Bedarfes sowie personeller Strukturen.

A 67 – Gärtner*innen

Auch in diesem Bereich wird großer Wert daraufgelegt, die anfallenden Aufgaben zukünftig weiterhin mit gut qualifiziertem Personal sicherzustellen. Aufgrund des auch im handwerklichen Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels kommt daher einer hochwertigen, betriebseigenen Ausbildung ein hoher Stellenwert zu.

Bei der Stadt Herzogenrath durchlaufen die Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aktuell vier Auszubildende. Dies entspricht der seitens der Landwirtschaftskammer festgesetzten Höchstzahl.

Die planbare Fluktuation der kommenden Jahre kann damit bzw. mit zukünftigen Absolventen weitestgehend aufgefangen werden.

Erreichen der Altersgrenze oder frühzeitiger Austritt bekannt (= planbare Austritte)

und Nachbesetzung erforderlich

2021

1

2022

-

2023

-

2024

1

2025

5

insgesamt

7

Erweiterung des Ausbildungsspektrums ab 2021

Verwaltungsinformatiker*in (Bachelor of Arts)

Im digitalen Zeitalter wird auch der öffentliche Sektor verstärkt mit den unterschiedlichsten Herausforderungen der Digitalisierung auf technischer, organisatorischer und juristischer Ebene konfrontiert. Um diesen adäquat begegnen zu können und damit auch die digitale Transformation zielgerichtet leiten und lenken zu können, benötigen die Städte und Gemeinden geeignetes Fachpersonal.

Mit Blick auf die Themenstellung unterscheidet sich deren Kompetenzprofil in einigen Bereichen jedoch deutlich von den Kompetenzen eines typischen Verwaltungsmitarbeiters. Neben fundierten IT-Fachkenntnissen muss das IT-Fachpersonal zugleich auch über hinreichende juristische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Verwaltungskenntnisse verfügen.

Gerade der noch andauernde Ausnahmezustand in der Corona-Krise macht klar, dass ein erhöhter Bedarf an dem zuvor beschriebenen Fachpersonal besteht.

In 2020 startete erstmalig der Bachelorstudiengang „Verwaltungsinformatik“ (Bachlor of Arts) landesweit mit 60 Studienplätze an der HSPV NW. Die Studienorte sind Münster und Köln.

Die reinen IT-Anteile in der Ausbildung betragen ca. 35 %. Neben den allgemeinen Schlüsselqualifikationen für die öffentliche Verwaltung sollen in diesem Studiengang insbesondere die für die Digitalisierung der Verwaltung notwendigen Kompetenzen zur operativen und strategischen Steuerung vermittelt werden. Ziel ist der Erwerb von Fachwissen und der Methodenkompetenz, um die Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen und IT-gestützten Verwaltungsprozessen planen, steuern und beratend begleiten - in Einzelfällen auch umsetzen - zu können.

Um erste Erfahrungen sammeln zu können, hat die Stadt Herzogenrath für den Studiengang 2021 einen Platz als Bedarf angemeldet. Das Auswahlverfahren zur Besetzung des Studienplatzes läuft zurzeit in Kooperation mit A 12 - Informationstechnik.

PIA – Praxisintegrierte Erzieher*innen Ausbildung

Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung ein Stück weit entgegen zu wirken, soll die betriebseigene Ausbildung in diesem Jahr um die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) ergänzt werden.

Es ist vorgesehen je eine Ausbildungsstelle in den drei etablierten Kindertagesstätten sowie der ab diesem Jahr neu an den Start gehenden Kindertagesstätte An der Herrenstraß einzurichten.

Die praxisintegrierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher (PIA) erfolgt über drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum.
Die gewünscht enge Verknüpfung von Theorie und Praxis und setzt eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Fachschule für Sozialpädagogik und den Einrichtungen voraus. Zudem bietet diese Verknüpfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung neue Chancen und Möglichkeiten zukünftige Erzieher*innen gut zu qualifizieren.

Ein weiteres, nicht ausschlaggebendes Argument, auch diese Ausbildungsform mit aufzunehmen, sind die möglichen Zuschüsse seitens des Land NRW.

Seit dem 01.08.2020 gewährt das Land NRW, gemäß § 46 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW), dem Jugendamt Zuschüsse für die Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen. Einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro jährlich pro belegten Praktikumsplatz (piA 1-Zuschuss) erhält jedes Jugendamt für diejenigen Tageseinrichtungen, die Schüler*innen im ersten Jahr ihrer praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in ausbilden. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass diese Schüler*innen in ihrer praxisintegrierten Ausbildung von dem Träger der Kindertageseinrichtung tariflich oder entsprechend vergütet werden.

Für das zweite und dritte Ausbildungsjahr wird gemäß § 46 Abs. 3 KiBiz NRW ein Zuschuss in Höhe von jährlich 4.000,00 Euro gezahlt. Rückwirkend zum 01.03.2018 wurde die Praxisintegrierte Ausbildung in den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege – aufgenommen. Dieser Teil beinhaltet folgende Regelungen:

Ausbildungsentgelt:1. Ausbildungsjahr 1.140,69 €

2. Ausbildungsjahr 1.202,07 €

3. Ausbildungsjahr 1.303,38 €

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen


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Beratungsfolge

Dienstag, 02. Februar 2021Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschusses

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