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Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Herzogenrath und Ziffer I Nr. 7 Buchst. b.) der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Herzogenrath zum Erhalt des Feuchtbiotops im Grube Adolf Park
hier: Antrag der Fraktion Unabhängige Bürgerliste Herzogenrath (UBL) vom
[21.01.2021](si010_j.asp?YY=2021&MM=01&DD=21 "Sitzungskalender 01/2021
anzeigen" ) - Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7894

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Aufgrund einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW wurde die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 27.08.2020 (Drucksachen-Nr. V/2020/269) vom Ausschuss damit beauftragt, unter Berücksichtigung der Bürgeranregung und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Forstamt Aachen sowie den Antragstellern, geeignete Maßnahmen zum Erhalt des Feuchtbiotops im Grube Adolf Park zu prüfen und anschließend umzusetzen.

Mit Bezug auf die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschuss und den Beratungen über die eingereichte Bürgeranregung beantragt die Fraktion Unabhängige Bürgerliste Herzogenrath (UBL) im Rat der Stadt Herzogenrath nun mit Schreiben vom 21.01.2021, die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht über den Stand der bisherigen Planungen bzw. Maßnahmen zum Erhalt des Feuchtbiotops erstellen und zur ersten Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses vorlegen.

Zum genauen Wortlaut des Antrags der UBL-Fraktion wird an dieser Stelle auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist eine parallele Bearbeitung von zwei auf das gleiche Ziel gerichteten Anträgen nicht sinnvoll. Aus diesem Grund erfolgt hiermit die Bündelung der zum Thema eigereichten Anträge der Bürgeranregung und der UBL-Fraktion. Die weitere Befassung des Ausschusses mit dem Sachverhalt wird daher in den Beratungen zur Drucksachen-Nr. V/2020/269 zusammengefasst.

Zum aktuellen Sachstand führt die Verwaltung folgendes aus:

Nach Beratung der rgeranregung der Angler-Interessengemeinschaft im zuständigen Ausschuss fanden mehrere Ortstermine und Begehungen statt.

An den Terminen und Begehungen nahmen teil:

- Die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen (UNB),

- das Gemeindeforstamt Aachen (GFA),

- die Interessengemeinschaft Bergehalde Merkstein (IG-BM) sowie

- das Technische Betriebsamt der Stadt Herzogenrath (A 67).

Alle Beteiligten haben sich im Vorfeld einvernehmlich darauf verständigt, den Erhalt des Feuchtbiotopes im Grube-Adolf-Park durch gezielte Kleinmaßnahmen verbessern zu wollen, um das „Ökosystem“ Grube Adolf in der jetzigen Form nicht weiter durch starke Baumaßnahmen zu beeinträchtigen.

Das grundsätzliche Problem des Feuchtbiotopes besteht noch Einschätzung aller Teilnehmer darin, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht mehr zur natürlichen Speisung des Feuchtbiotopes am Haldenfuß genutzt werden kann, weil es durchgängig versickert. Dies liegt in erster Linie daran, dass eine Verdichtung der Grube durch eine Bergbaunutzung mit Fahrzeugen nicht mehr gegeben ist.

Anhand mehrerer Ortsbesichtigungen bei Regenereignissen wurden die Stellen lokalisiert, an denen sich das Niederschlagswasser sammelt bzw. Wasser aus den Haldenböschungen dauerhaft drückt. Dieses Niederschlagwasser soll nach Einschätzung aller oben Beteiligten Vereine und Verbände dem Feuchtbiotop zugeführt werden.

Dazu wurden die folgenden Maßnahmen bei der UNB angezeigt und genehmigt:

1. Verdichtung des Areals neben dem ehemaligen Steg

Entlang des ehemaligen demontierten Holzstegs sind Laichgebiete für die Kreuzkröte ausgewiesen. Es ist vorgesehen diese beiden Bereiche in einer Größe von ca. 460 m² vom Aufwuchs zu entfernen und gegebenenfalls neu zu verdichten. Nach Fertigstellung der Maßnahme gestaltet sich der Bereich aktuell wie folgt:

Siehe Anlage 1, Abbildung 1.

Die so entstandene Fläche wurde mittels Erdbaumaschinen bestmöglich verdichtet. Ziel dieser Maßnahme war es, die Laichhabitate für Amphibien anzubieten und bei Regenereignissen einen Überlauf der Fläche mit einem gezielten Anlauf in die Angelteiche zu gewährleisten.

Aktuell wird durch ständige Ortsbegehungen nach Regenereignissen gepft, ob eine Verdichtung der Fläche mittels Erdbaumaschinen ausreichend war oder eine Vertonung der Fläche zur besseren Wasserhaltefähigkeit notwendig ist.

In Absprache mit der UNB sowie dem GFA, wird im Herbst 2021 eine Vertonung dieses Areals durchgeführt, da die Versickerungsrate noch zu hoch ist.

Im Einklang mit der UNB kann diese Maßnahme jedoch erst im Herbst 2021 durchgeführt werden, weil die Laichzeit der Amphibien in Kürze beginnt. Gleiches gilt für die Vogelschutzzeit, welche derzeit keine baulichen Aktivitäten auf der Grube Adolf mehr zulässt.

2. Montage von zwei Abwasserohren

Entsprechend mehrerer Begutachtungen sammelt sich auf der oben unter Punkt 1 genannten Flächen Niederschlagswasser. Um dieses den Angelweihern zuzuführen, wurden Kunststoffrohre unter dem angrenzenden Weg verbaut. Sollte es zu länger anhaltenden Regenfällen kommen, dienen diese als Überlauf und führen das Niederschlagswasser hangabwärts zu den Angelweihern.

3. Graben zu den Angelweihern

Wie die folgenden Abbildungen zeigen, sammelt sich am Haldenfuß Niederschlagswasser, welches aufgrund der vorhandenen Topographie und dem Aufwuchs nicht zu den Angelweihern gelangen kann. Seitens der Stadt Herzogenrath sowie dem Angelverein wurde ein ca. 80 m langer Entwässerungsgraben modelliert, der zu den Angelweihern führt:

Siehe Anlage 1, Abbildungen 2 und 3.

4. Montage eines Materialcontainers

Zeitgleich zu den durchgeführten naturschutzfachlichen Maßnahmen wurde auf Wunsch des Angelvereins die Montage eines Materialcontainers in Abstimmung mit der UNB erwirkt. Dieser ist gebraucht (Baumaßnahme GTP Sternthaler) und hat die Außenmaße 3.050 mm x 2.170 mm x 2.150 mm und ist bereits beauftragt. Eine Montage des Containers wird bis Mai 2021 in Handarbeit erfolgen. Der Container wird mit Lärchenhölzern naturnah verkleidet und das Dach begrünt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in einer übergreifenden Kooperation zwischen der UNB, dem GFA, dem Angelverein (IG-BM) und der Stadtverwaltung (A 67) bereits Maßnahmen zum Erhalt des Biotopes umgesetzt wurden.

An dieser Stelle sei ausdrücklich und in dankenswerter Weise die besondere Hilfsbereitschaft der Mitglieder des Angelvereines erwähnt, die sich unter Leitung des Technischen Betriebsamtes in vorbildlicher Weise an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt und eingebracht haben.

Bedingt durch die zahlreichen Regenereignisse sowie die Schneeschmelze im Januar/Februar 2021 zeigten die Maßnahmen bereits Wirkung.

Das Feuchtbiotop weist aktuell einen zufriedenstellenden Wasserstand auf, vergleichbar nach der Einleitung des Wassers mittels Standrohr im Sommer 2020.

Nichtsdestotrotz ist für den Herbst 2021 noch die oben angesprochene Vertonung des unter Punkt 1 erwähnten Areals geplant, um schließlich eine dauerhafte Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in das Feuchtbiotop zu gewährleisten.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss um Kenntnisnahme.

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Mitarbeitern durchgeführt. Die Kosten sind über den „Unterhaltungshaushalt für Waldanlagen finanziell gedeckt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Der Erhalt des Feuchtbiotopes wirkt sich positiv auf das Mikroklima im Ökosystem Grube Adolf aus.

 

 

Anlage/n:

1. Abbildungen zum Text 1 bis 3;

2. Antrag der UBL-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath vom 21.01.2021;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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