Der Klima- und Umweltschutzausschuss wählt Frau/Herrn ……………………… zum zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied und Frau/Herrn ……………………….. zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied.
Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 24 § 26 ff. Geschäftsordnung ist über die im Klima- und Umweltschutzausschussgefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die dem Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellende*n Schriftführer*in unterzeichnet wird.
Weiterhin wird die Niederschrift gem. § 24 Abs. 3 und § 26 Geschäftsordnung von einem zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet. Entsprechend ist ein zeichnungsberechtigtes Ausschussmitglied sowie für den Verhinderungsfall eine Stellvertretung zu wählen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 52 GO NRW; §§ 24, 26 ff. Geschäftsordnung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. März 2021Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses