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Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen für offene Ganztagsschulen in der
Stadt Herzogenrath im Jahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8046

Der Rat der Stadt Herzogenrath übernimmt die, als Anlage beigefügte, Stellungnahme der Verwaltung und beschließt diese als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO NRW an die Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugeben.

 

 

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat im Jahr 2020 die Verwendung der Landesmittel des Förderprogrammes „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primärbereich“r die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 in der Stadt Herzogenrath überprüft.

Bei der Prüfung sollte festgestellt werden, ob die Stadt und die Betreuungstger die Landesmittel zweckgemäß verwendet und die Bewilligungsbedingungen sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht vom 29.10.2020 zusammengefasst. Der Bericht steht in Ratsinformationssystem als Anlage 1 bei der Vorlage V/2021/224 zur Verfügung.

Nach § 105 Abs. 6 GO NRW hat der Bürgermeister den Prüfungsbericht sowie eine Stellungnahme zu den dort getroffenen Feststellungen und Empfehlungen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 über den Bericht und die Stellungnahmen der Verwaltung beraten und sich der Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Rat sich der Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen und diese als eigene Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben.

Rechtliche Grundlagen:

§ 105 Abs. 3 Nr. 2. Abs. 5, 6 und 7 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Durch den Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Aufgrund der Prüfung müssen 22.880 € erstattet werden, sofern ein Rückforderungsbescheid durch die Bezirksregierung Köln erfolgt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage/n:

- Stellungnahme Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2020 - Staatzuweisungen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 29. Juni 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung