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Abrechnungsschlüssel für die anteilige Regionsumlage der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8142

Die Stadt Herzogenrath stimmt dem zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel für die Berechnung der Regions- umlage der Stadt Aachen rückwirkend zum 01.01.2017 sowie den zugehörigen Regelungen zu deren Abwicklung gemäß Beratungsvorlage für den Städteregionstag am 24.06.2021 (Sitzungsvorlagen-Nr. der Städteregion: 2021/0336) zu. Eine neuerliche Überprüfung und Anpassung erfolgt 2022.

 

 

Sachverhalt:

Vor Gründung der Städteregion Aachen am 21.10.2009 wurden im Rahmen des Städteregion Aachen-Gesetzes auch Vereinbarungen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Aachen und dem seinerzeit bestehenden Kreis Aachen getroffen.

Die in den Anlaufjahren gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass das ursprünglich vereinbarte System der allgemeinen Regionsumlage zu erheblichen Lastenverschiebungen innerhalb des städteregionalen Verbundes führt und demnach die erforderliche Belastungsneutralität (keine finanzielle Schlechterstellung aller Parteien) nicht gewahrt werden kann.

Aufgrund der erkennbaren Verwerfungen wurde von den Altkreiskommunen, von der Städteregion Aachen als auch von der Stadt Aachen die Revisionsklausel zur Änderung der bestehenden Finanzierungsregelungen geltend gemacht.

Zwischen den Finanzverwaltungen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen sowie teilweise unter Beteiligung der Kämmerer der Altkreiskommunen wurden daher die Abrechnungsschlüssel überprüft und angepasst.

Bereit in seiner Sitzung am 23.06.2020 (siehe Vorlage-Nr. 2020/168) hat der Rat sein Einverständnis zu neuen und zusätzlichen Abrechnungsbestandteilen gefasst.

Mit der in der Anlage beigefügten Beratungsvorlage vom 27.05.2021 sollen nunmehr im Städteregionstag am 24.06.2021 die weiteren Abrechnungsregelungen beschlossen werden. Die Finanzverwaltung der Stadt Aachen hat den Regelungen zustimmt. Der Stadtrat der Stadt wird in seiner Sitzung am 23.06.2021 hierüber entscheiden. Die Abrechnungsregelungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Altkreiskommunen.

Es handelt sich hierbei um die Anpassung und Fortschreibung der bereits seit Gründung der Städteregion bestehenden Abrechnungsregelungen aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen (insbesondere neue Abrechnungsschlüssel).

Aus der Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, den neuen Abrechnungsschlüsseln zuzustimmen. Eine neuerliche Überprüfung erfolgt turnusgemäß bereits 2022.

Rechtliche Grundlagen:

Aachen-Gesetz zur Gründung der Städteregion Aachen

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen auf den städteregionalen Haushalt sind in der Beratungsvorlage für den Städteregionstag dargestellt. Der auf Seite 5/11 dargestellte zusätzliche Anteil der Stadt Aachen (für 2019 waren dies ca. 1.600.000 €) wurde laut Städteregion bereits vorsorglich und weitestgehend in der Haushalts- und Finanzplanung 2021 ff. berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0336 der Städteregion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Entscheidung
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