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Entwurf des Jahresabschlusses 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8025

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 17.05.2020 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:

A) Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt wie folgt ab:

Ordentliche Erträge 133.098.832,52

zzgl. Finanzerträge 2.207.423,92

abzgl. Ordentliche Aufwendungen -141.423.091,77

abzgl. Finanzaufwendungen -1.618.714,29

zzgl. Außerordentliche Erträge3.451.008,08

Jahresfehlbetrag -4.284.541,54

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 war bei Gesamterträgen von 137.734.000,00 € und Gesamtaufwendungen von 142.982.000,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 5.248.000,00 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 963.458,46 vor.

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zu entnehmen.

B) Finanzrechnung

Die Finanzrechnung 2020 weist folgendes Ergebnis aus:

Anfangsbestand an Finanzmitteln 1.560.183,85

zzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln669.892,89

zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln301.582,15

Liquide Mittel2.531.658,89

Die Haushaltsplanung 2020 sah einen Bestand an liquiden Mitteln i.H.v. -36.559,99 € vor. Es ergibt sich somit eine Verbesserung von 2.568.218,88 €.

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind von 27.535.130,54 € um 339.738,92 € auf nunmehr 27.195.391,62 gesunken.

C) Schlussbilanz

Die Schlussbilanz zum 31.12.2020 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 387.142.160,15 € ab und liegt damit 14.863.675,34 € über dem Wert des Vorjahres.

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

Eigenkapital zum 01.01.2020129.522.239,75

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2020-429.689,58

abzgl. Jahresfehlbetrag 2020 -4.284.541,54

Eigenkapital zum 31.12.2020124.808.008,63

Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

 

 

 

 

Anlagen:

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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