Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen
hier: Gremienbesetzung
- Letzte Beratung
- Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8049
Vorbehaltlich des Dienstantritts des neuen Technischen Beigeordneten, Herrn Türck-Hövener, beschließt der Stadtrat, folgende städtische Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderungen sind in Fettdruck):
|
||
Baugenossenschaft eG Herzogenrath
|
||
Gremium |
stellv. Mitglied
|
stellv. Mitglied -neu- |
Mitgliederversammlung |
------------- |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
|
||
Wohnungsbau Gesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH
|
||
Gremium |
Mitglied
|
Mitglied -neu- |
Aufsichtsrat |
Philippengracht, Hubert |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG Herzogenrath
|
||
Gremium |
stellv. Mitglied
|
stellv. Mitglied -neu- |
Gesellschafterversammlung |
Mingers, Stephan |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Herzogenrath
|
||
Gremium |
stellv. Mitglied
|
stellv. Mitglied -neu- |
Gesellschafterversammlung |
Mingers, Stephan |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Wasserverband Eifel-Rur
|
||
Gremium |
Mitglied
|
Mitglied -neu- |
Verbandsversammlung |
Haamann, Herbert |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Zweckverband RegioEntsorgung
|
||
Gremium |
stellv. Mitglied
|
stellv. Mitglied -neu- |
Verbandsversammlung |
Philippengracht, Hubert |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
|
||
Zweckverband RegioEntsorgung
|
||
Gremium |
Mitglied
|
Mitglied -neu- |
Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest |
Rible, Uli |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Zweckverband RegioEntsorgung
|
||
Gremium |
stellv. Mitglied
|
stellv. Mitglied -neu- |
Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest |
Rolf, Thorsten |
Rible, Uli |
Förderverein Pro Energeticon e.V.
|
||
Gremium |
Mitglied
|
Mitglied -neu- |
Mitgliederversammlung |
------------- |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Städteregionaler Gewerbeflächenpool
|
||
Gremium |
Mitglied -neu- |
stellv. Mitglied -neu- |
Mitgliederversammlung |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Mingers, Stephan |
Beirat |
Türck-Hövener, Franz-Josef |
Mingers, Stephan |
Sachverhalt:
Herr Türck-Hövener wurde am 29.04.2021 zum Tech. Beigeordneten der Stadt Herzogenrath gewählt. Insoweit ist eine Gremienneubesetzung erforderlich.
Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Hinweis zur Wohnungsbau Gesellschaft f.d. StädteRegion Aachen
Die Anzahl der Gesellschafterkommunen ist größer als die Anzahl der Aufsichtsratsmandate. Sechs Gesellschafterkommunen stehen insgesamt vier Sitze zu. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der GWG, die die Aufsichtsräte wählt, wurde beschlossen, dass in dieser Wahlperiode die Städte Eschweiler, Stolberg, Alsdorf, und Würselen Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden. Dem ehemaligen Techn. Beigeordneten Migenda wurde ein Gaststatus zuerkannt. In der vorausgegangenen Wahlperiode war es so, dass die Stadt Würselen auf die Kandidatur für den Aufsichtsrat verzichtet hat.
In der nun begonnenen Wahlperiode haben sich die Technischen Beigeordneten aus Würselen und Herzogenrath darauf verständigt, dies umgekehrt zu gestalten. Dementsprechend hat die Stadt Würselen ein Aufsichtsratmandat.
Das Gastmandat ist im Gesellschaftervertrag der GWG nicht ausdrücklich vorgesehen, kann aber zuerkannt werden.
Es ist somit eine Interessensbekundung erforderlich, wenn Interesse daran besteht, die GWG im Aufsichtsrat im Rahmen eines Gaststatus zu begleiten.
Hinweis zur TPH GmbH
Gesellschafter der TPH GmbH ist die SEH GmbH & Co. KG. Diese entsendet auch die Vertreter in die Gesellschafterversammlung.
Hinweis zum Städteregionalen Gewerbeflächenpool
Der städteregionale Gewerbeflächenpool wurde im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegründet. Gremien sind gem. der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Mitgliederversammlung sowie der Beirat.
Gem. § 4 der ÖRV sind in die Mitgliederversammlung entweder der Hauptverwaltungsbeamte oder ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu entsenden.
Gem. § 5 der ÖRV sind in den Beirat ein Mitglied (und Stellvertreter) zu entsenden. Es ist möglich, ein Verwaltungsmitglied zu entsenden. Diese Variante wurde in der letzten Sitzung der AG Gewerbeflächenpool bevorzugt.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 63, 113 GO NRW
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
|
positive Auswirkungen |
|
negative Auswirkungen |
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Dienstag, 29. Juni 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Details
- Tagesordnung