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Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen
hier: Gremienbesetzung


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8049

Vorbehaltlich des Dienstantritts des neuen Technischen Beigeordneten, Herrn Türck-Hövener, beschließt der Stadtrat, folgende städtische Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Änderungen sind in Fettdruck):

Baugenossenschaft eG Herzogenrath

Gremium

stellv. Mitglied

stellv. Mitglied

-neu-

Mitgliederversammlung

-------------

Türck-Hövener, Franz-Josef

Wohnungsbau Gesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH

Gremium

Mitglied

Mitglied

-neu-

Aufsichtsrat

Philippengracht, Hubert

Türck-Hövener, Franz-Josef

Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG Herzogenrath

Gremium

stellv. Mitglied

stellv. Mitglied

-neu-

Gesellschafterversammlung

Mingers, Stephan

Türck-Hövener, Franz-Josef

Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Herzogenrath

Gremium

stellv. Mitglied

stellv. Mitglied

-neu-

Gesellschafterversammlung

Mingers, Stephan

Türck-Hövener, Franz-Josef

Wasserverband Eifel-Rur

Gremium

Mitglied

Mitglied

-neu-

Verbandsversammlung

Haamann, Herbert

Türck-Hövener, Franz-Josef

Zweckverband RegioEntsorgung

Gremium

stellv. Mitglied

stellv. Mitglied

-neu-

Verbandsversammlung

Philippengracht, Hubert

Türck-Hövener, Franz-Josef

Zweckverband RegioEntsorgung

Gremium

Mitglied

Mitglied

-neu-

Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest

Rible, Uli

Türck-Hövener, Franz-Josef

Zweckverband RegioEntsorgung

Gremium

stellv. Mitglied

stellv. Mitglied

-neu-

Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest

Rolf, Thorsten

Rible, Uli

Förderverein Pro Energeticon e.V.

Gremium

Mitglied

Mitglied

-neu-

Mitgliederversammlung

-------------

Türck-Hövener, Franz-Josef

Städteregionaler Gewerbeflächenpool

Gremium

Mitglied

-neu-

stellv. Mitglied

-neu-

Mitgliederversammlung

Türck-Hövener, Franz-Josef

Mingers, Stephan

Beirat

Türck-Hövener, Franz-Josef

Mingers, Stephan

 

 

Sachverhalt:

Herr rck-Hövener wurde am 29.04.2021 zum Tech. Beigeordneten der Stadt Herzogenrath gewählt. Insoweit ist eine Gremienneubesetzung erforderlich.

Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

Hinweis zur Wohnungsbau Gesellschaft f.d. StädteRegion Aachen

Die Anzahl der Gesellschafterkommunen ist größer als die Anzahl der Aufsichtsratsmandate. Sechs Gesellschafterkommunen stehen insgesamt vier Sitze zu. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der GWG, die die Aufsichtsräte wählt, wurde beschlossen, dass in dieser Wahlperiode die Städte Eschweiler, Stolberg, Alsdorf, und Würselen Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden. Dem ehemaligen Techn. Beigeordneten Migenda wurde ein Gaststatus zuerkannt. In der vorausgegangenen Wahlperiode war es so, dass die Stadt Würselen auf die Kandidatur für den Aufsichtsrat verzichtet hat.

In der nun begonnenen Wahlperiode haben sich die Technischen Beigeordneten aus Würselen und Herzogenrath darauf verständigt, dies umgekehrt zu gestalten. Dementsprechend hat die Stadt Würselen ein Aufsichtsratmandat.

Das Gastmandat ist im Gesellschaftervertrag der GWG nicht ausdrücklich vorgesehen, kann aber zuerkannt werden.

Es ist somit eine Interessensbekundung erforderlich, wenn Interesse daran besteht, die GWG im Aufsichtsrat im Rahmen eines Gaststatus zu begleiten.

Hinweis zur TPH GmbH

Gesellschafter der TPH GmbH ist die SEH GmbH & Co. KG. Diese entsendet auch die Vertreter in die Gesellschafterversammlung.

Hinweis zum Städteregionalen Gewerbeflächenpool

Der sdteregionale Gewerbeflächenpool wurde im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegründet. Gremien sind gem. der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Mitgliederversammlung sowie der Beirat.

Gem. § 4 der ÖRV sind in die Mitgliederversammlung entweder der Hauptverwaltungsbeamte oder ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes zu entsenden.

Gem. § 5 der ÖRV sind in den Beirat ein Mitglied (und Stellvertreter) zu entsenden. Es ist möglich, ein Verwaltungsmitglied zu entsenden. Diese Variante wurde in der letzten Sitzung der AG Gewerbeflächenpool bevorzugt.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 50, 63, 113 GO NRW

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Entscheidung
Ausschuß
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