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Geplante Straßenunterhaltungs- bzw. Straßenausbaumaßnahmen
Antrag der UBL-Fraktion vom [20.04.2021](si010_j.asp?YY=2021&MM=04&DD=20
"Sitzungskalender 04/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8148

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 die Verwaltung beauftragt, eine belastbare Auskunft darüber zu geben, ob die in 2021 geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen beitragspflichtig sind oder nicht. Weiterhin ist die Satzung der Stadt (Ortsrecht) bzgl. der KAG-Beiträge gemäß der aktuellen Gesetzesvorgabe des Landes NRW zu überarbeiten bzw. neu zu fassen.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 das städtische Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW beschlossen. In der Anlage sind unter „a.) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen“ drei Baumaßnahmen für das Jahr 2021 aufgeführt worden: Auf´m Schif (Gehwegreparatur), Bahnstraße (Deckensanierung) und Weststraße (Deckensanierung).

r diese drei Maßnahmen kann verbindlich mitgeteilt werden, dass diese nicht abrechnungsfähig gegenüber den anliegenden Grundstückseigentümern sind.

Die städtische Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen ist seit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) auf Grundlage des Beschlusses des Landtages vom 18.12.2019 nicht angepasst worden.

Im Sinne der Normenhierarchie stellt der Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen über die städtische Satzung, so dass bei Mängeln in der städtischen Satzung das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Anwendung findet.

Nach der Besetzung der vakanten Stelle im Tiefbauamt voraussichtlich im Oktober 2021 wird die städtische Satzung überarbeitet und dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen angepasst.

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land NRW, Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath, Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath und Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath, Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Bahnstraße
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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juli 2021Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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Tagesordnung