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Einführung eines Job-Tickets und Bewirtschaftung des Parkplatzes am Rathaus
hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2021]


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8277

Der Personal- und Digitalisierungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf eine Bewirtschaftung des Parkplatzes vor dem Rathaus zu verzichten.

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschusses am 18.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob bzw. wie eine Bewirtschaftung des Parkplatzes vor dem Rathaus möglich ist.

Grundsätzlich bestehen für die Bewirtschaftung des Parkplatzes drei Möglichkeiten.

  1. Kontrolle der Zufahrt über eine Schranke

Hier wäre zunächst zu entscheiden, an welcher Stelle die Schranke installiert werden soll. Grundsätzlich steht bisher die erste Parkreihe Besucher/-innen mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde zur Verfügung. Besucher/-innen, die einen längeren Termin im Rathaus haben, können die übrigen Parteien ohne Einschränkungen nutzen. Da bei publikumsintensiven Veranstaltungen (Hochzeiten, Rats- und Ausschusssitzungen, größere Besprechungen etc.) erfahrungsgemäß mit einem erhöhten Besucher/-innen-Aufkommen zu rechnen ist, dürften die Parkplätze in der ersten Reihe hier alleine nicht ausreichen. Eine Installation der Schranke hinter der zweiten Parkreihe würde jedoch dazu führen, dass nicht mehr eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für die Beschäftigten zur Verfügung steht.

Auch im Hinblick auf die durch die Installation einer Schranke entstehenden Kosten ist diese Form der Bewirtschaftung als unpraktikabel anzusehen.

  1. Kontrolle der Bewirtschaftung über Parkausweise

Auch hier besteht das Problem, dass fraglich ist, ob die erste Parkreihe alleine für das Abstellen von Fahrzeugen von Besucher/-innen ausreichend ist. Unter der Annahme, dass dies der Fall ist, müsste dann durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass die hinteren Parkreihen nur mit einem Parkausweis genutzt werden dürfen. Da eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten nur mit einer konsequenten Überwachung sichergestellt werden kann, müsste hierfür das entsprechende Personal bereitgestellt werden. Des Weiteren wäre auch die Ausstellung von Parkausweisen mit bisher nicht berücksichtigtem personellen Aufwand verbunden.

Darüber hinaus ist aber zu befürchten, dass Besucher/-innen auch auf die hinteren Parkreihen ausweichen, wenn in der ersten keine freien Stellplätze mehr vorhanden sind. Das würde im Fall einer Sanktionierung von fehlenden Parkausweisen zu Problemen führen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass für die Überwachungskraft nicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug einem/r Beschäftigten oder einem/r Besucher/-in gehört.

  1. Kontrolle und Bewirtschaftung über einen externen Dienstleister

Hier bestünde die Möglichkeit, die erste Parkreihe für Besucher/-innen mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde zu reservieren. Die übrigen Parkreihen würden dann in der Form bewirtschaftet, dass die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge gescannt werden. Parkberechtigungen für die Mitarbeitenden können dann beispielsweise über eine App erworben werden. Besucher/-innen, die den bewirtschafteten Teil des Parkplatzes nutzen, können ihr Kennzeichen aber auch bei Betreten des Rathauses an der Infothek mitteilen und diese würde es dann entsprechenden Software erfassen und den Parkvorgang legitimieren. Über diese Software könnten auch befristete und unbefristete Parkgenehmigungen erteilt werden.

In jedem Fall ist die Einführung eines solchen Systems zunächst mit einigem Aufwand verbunden und es werden auch Kosten verursacht, welche die zu erwartenden Einnahmen wieder reduzieren.

Unabhängig davon, welche Art der Parkplatzbewirtschaftung gewählt wird, sind aber noch weitere Aspekte zu beachten.

Bei den meisten Firmen und Verwaltungen, die ihre Parkplätze bewirtschaften, sind die Mitarbeitenden auf die Nutzung angewiesen, da es aufgrund der Lage des Betriebes keine Alternativen gibt. Dies ist beim Parkplatz vor dem Rathaus jedoch nicht der Fall. Hier ist zu befürchten, dass die Mitarbeitenden zur Vermeidung der Parkgebühren in die angrenzenden Wohngebiete ausweichen. Dies wäre jedoch mit einem nichts unterschätzenden Konfliktpotenzial verbunden.

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage der Gleichbehandlung im Hinblick auf die übrigen Verwaltungsgebäude (z.B. Nordsternstraße, Eygelshovener Straße). Konsequenterweise müsste dann auch hier eine Parkplatzbewirtschaftung eingeführt werden. Das zuvor bestehende Problem wurde dann jedoch auch hier entstehen.

Ebenfalls zu beachten ist, dass die Stadtverwaltung nur eine geringe Anzahl an Dienstfahrzeugen verfügt. Dies hat zur Folge, dass dienstliche Fahrten oft mit dem privaten Pkw erledigt werden. Da die Bewirtschaftung des Parkplatzes sicherlich auf Ablehnung stoßen wird, ist zu befürchten, dass viele Mitarbeitende dann ihre privaten Fahrzeuge nicht mehr für dienstliche Fahrten zur Verfügung stellen bzw. eine Befreiung von den Parkgebühren beantragen.

Im Hinblick auf den hart umkämpften Arbeitsmarkt im öffentlichen Dienst war die Möglichkeit des kostenlosen Parkens bisher ein nicht zu unterschätzendes Argument. Mit der Bewirtschaftung des Parkplatzes würde die Stadtverwaltung als Arbeitgeber sicherlich an Attraktivität verlieren.

Die Einführung eines Jobtickets ist sowohl im Hinblick auf ökologische Aspekte als auch die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeber ein richtiger und wichtiger Schritt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Nutzer/-innen nach der Einführung steigen wird. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass das Job-Ticket nicht für jeden Mitarbeitenden eine sinnvolle Alternative darstellt. Dies kann zum einen darin begründet sein, dass die eigene Wohnung ungünstig an den ÖPNV angebunden ist oder aber die Fahrzeiten unverhältnismäßig lang sind. Darüber hinaus gibt es Beschäftigte, die auf die Nutzung des eigenen Pkw angewiesen sind, weil sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit Kinder zur Schule oder Kindertagesstätte bringen bzw. abholen.

Gerade die Beschäftigten, für die ein Job-Ticket keine sinnvolle Alternative darstellt, weil sie auf die Nutzung des eigenen Pkw aufgrund der Fahrzeit oder familiäre Verpflichtungen angewiesen sind, würden durch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Belastungen entstehen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, auf eine Bewirtschaftung des Parkplatzes zu verzichten.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage:

Luftbild Parkplatz


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