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Einjährige kostenlose Mitgliedschaft für 6 bis 14jährige in einem Sportverein;
hier: Antrag der UBL-Fraktion vom [17.05.2021](si010_j.asp?YY=2021&MM=05&DD=17
"Sitzungskalender 05/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8158

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einführung eines Gutscheinverfahrens über die Schulen zur Einlösung bei den Vereinen. Die Vereine sollen die Jahresbeiträge für die eingelösten Gutscheine erstattet bekommen.

 

 

Sachverhalt:

Da das Vereinsleben durch die Corona-Lockdowns sehr stark eingeschränkt war und über einen längeren Zeitraum keine Aktivitäten mehr stattgefunden haben, waren die Einnahmen der Sportvereine stark rückläufig.

Trotz vieler Bemühungen der Vereinsfunktionäre scheint das Vereinsleben nur langsam wieder in Schwung zu kommen. So ist es, nach Mitteilung des Stadtsportverbandes, beispielweise üblich, dass die Kinder bei Interesse an einer Sportart zunächst beim Vereinstraining sehr ausgiebig „schnuppern“ können, bevor eine Mitgliedschaft angesprochen wird. Auch Veranstaltungen wie Flitz-Kids und nicht zuletzt die vielen Schwimmkurse der Bürgerstiftung und der Schwimmsport treibenden Vereine sollen Kinder animieren, einem Verein die Treue zu halten.

Über den Stadtsportverband hat die Verwaltung die Anzahl der Mitglieder im betroffen Alter abgefragt. Es handelt sich aktuell um 375 Kinder im Alter von null bis sechs Jahre und 1.629 Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahre.

Um weitere Kinder in die Herzogenrather Sportvereine zu integrieren, schlägt die Verwaltung vor, an den Schulen Gutscheine für eine einjährige Mitgliedschaft auf Nachfrage auszugeben. Die Gutscheine können bei den Vereinen eingelöst werden, die wiederum ihre Gutscheine bei der Verwaltung einreichen und hiernach der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr von der Verwaltung beglichen werden soll. Bei Abgabe des Gutscheins muss dieser mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Schule des Kindes versehen sein.

Sowie bereits in der Vorlage V/2021/343 vorgeschlagen, könnte eine Refinanzierung der Mitgliedsbeiträge für sechs bis vierzehn jährige Kinder über die Haushaltsstelle „Förderung der Jugendarbeit“ abgewickelt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann den Vereinen auf diese Weise von zwei Seiten geholfen werden.

Die Möglichkeit zum Einlösen der Gutscheine bei den Vereinen soll bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 befristet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen können kaum beziffert werden, da zur etwaigen Nachfrage keine Angaben gemacht vorliegen. r die Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2022 können die Erfahrungswerte aus den letzten Monaten dieses Jahres herangezogen werden.

Die hierunter aufgeführten Kosten sind sehr grob geschätzt und die Höhe der tatsächlich aufzubringenden Mittel kann stark von den unten gemachten Angaben in beide Richtungen abweichen.

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531840-550000-0842110

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

10.000,00

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

10.000,00 €

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

10.000,00 €

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

10.000,00 €

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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