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Zuschüsse 2021 zur Förderung der Jugendarbeit an Sportvereine


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8161

Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt, den Sportvereinen die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit, basierend auf der Grundlage der gemeldeten Mitgliederzahlen mit Stand vom 01.01.2021, in Höhe von 15,00 € pro Kopf an die Vereine auszuzahlen.

Die restlichen Mittel sollen für die einjährige kostenlose Mitgliedschaft für sechs bis vierzehnjährige Kinder in Sportvereinen aufgewendet werden.

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen einer Prüfung hat die Örtliche Rechnungsprüfungsstelle im Kalenderjahr 2020 beanstandet, dass alljährlich nur die Vereine zur Antragsstellung aufgefordert wurden, die bereits im Jahr zuvor einen Antrag eingereicht hatten.

Daher hat das zuständige Fachamt im Jahr 2021 alle Sportvereine angeschrieben und bei der Mittelanmeldung den Ansatz von 29.000,00 € auf 35.000,00 € erhöht.

Mit Blick auf die Notsituation durch die Corona-Pandemie wurde der Ansatz im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Unterstützung der Vereine nochmals um 15.000,00 € aufgestockt, so dass für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 50.000,00 € zur Verfügung stehen.

Die Anzahl der der eingegangenen Anträge hat sich im Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig geändert.

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports beträgt die Förderung für Jugendliche unter 18 Jahren 8,00 € pro Kopf.

Nachdem alle Anträge geprüft worden sind hat das Fachamt die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jugendlichen Vereinsmitglieder der Antragsteller berechnet.

Da sich die Anzahl der Jugendlichen in den Vereinen nur unwesentlich verändert hat, sollr das Jahr 2021 die pro Kopf-Bezuschussung auf 15,00 € angehoben werden. Die entsprechende Berechnung ist der anhängenden Tabelle zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss in Höhe von 15,00 € pro jugendliches Mitglied an die Vereine auszuschütten. Die restlichen Mittel sollen verwaltungsintern umgebucht und für die Finanzierung der einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft in Sportvereinen für sechs bis vierzehn jährige Kinder eingesetzt werden. Hierzu wird in Vorlage V/2021/307-E01 beraten.

Rechtliche Grundlagen:

Richtlinien der Stadt Herzogenrath zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531840

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

39.915,00

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

39.915,00

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

39.915,00

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

39.915,00

 

 

Anlage:

Berechnungstabelle


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Oktober 2021Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung und Sport
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