Teilen:

Neufestsetzung der Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen in den Schulsekretariaten
ab [01.01.2022](si010_j.asp?YY=2022&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2022
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8221

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Stunden für die Schulsekretariate für das Jahr 2022 gemäß der Vorlage festzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

Die Berechnung der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen in den Schulsekretariaten wurde nach dem Beschluss des BSK vom 23.02.2016 für die einzelnen Schulformen wie folgt festgelegt:

Grundschulen1,50 Std./Klasse + 1 Stunde wtl. für OGS + 1 Std. wtl. für GL

Förderschule1,75 Std./Klasse + 1 Stunde wtl. OGS + 1 Std. wtl. Ganztag

GymnasiumFestlegung auf 78 Stunden (2 Vollzeitstellen)

GesamtschulenFestlegung auf 78 Stunden (2 Vollzeitstellen)

Erläuterung:

Zur Ermittlung der wöchentlichen Arbeitsstunden der Mitarbeiter*innen wird die Anzahl der tatsächlich gebildeten Klassen laut Schulstatistik mit dem jeweiligen Faktor multipliziert; sie werden ggf. auf- oder abgerundet. Die Sekretär*innen der Grundschulen erhalten den Faktor von 1,5 Std. pro gebildete Klasse. Neben der Berechnung nach Klassenanzahl wird zusätzlich eine Stunde wöchentlich für den Mehraufwand des Aufnahmeverfahrens und der offenen Ganztagsschule gewährt, außerdem eine zusätzliche Stunde für den Verwaltungsaufwand, der durch Gemeinsames Lernen entsteht. Die Förderschule erhält neben dem Faktor 1,75 Std/Klasse je eine zusätzliche Stunde für den Mehraufwand durch OGS und Ganztag.

Für Grundschulen sollte eine Mindeststundenzahl von 10 Wochenstunden festgelegt werden, da in jeder Schule - unabhängig von der Klassen-/Schüler*innenzahl – grundlegende Arbeiten in erheblichem Umfang vorliegen.

Für die weiterführenden Schulen gelten Sonderregelungen aufgrund des Ganztags bzw. wegen des Aufbaus und der zwei Standorte der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule.

Um die maßgebende Klassenbildung für das Schuljahr 2021/2022 zu ermitteln, wird jeweils auf die Schulstatistik des laufenden Jahres zurückgegriffen.


Daraus ergibt sich folgende Berechnung für das Jahr 2022:

(Die sich aufgrund der Klassenanzahl ergebenden Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet)

Name-Schule

tatsächlich

gebildete

Klassen:

Faktor :

Stundenzahl je

Woche:

GS Kämpchen

9

1,5

14 + 2 =16

GS Kohlscheid Mitte

8

1,5

12 + 2 =14

GS Klinkheide

8

1,5

12 + 2 =14

GS Pannesheide

4 (5)

1,5

(6+2 = 8) 101

GS Straß

7 (8)

1,5

(11+2= 13) =142

Regenbogenschule

11

1,5

17 + 2 =19

GS Bierstraß

4

1,5

(6 +2 = 8) 101

GS Alt-Merkstein

9

1,5

14+ 2= 16

Dietr-Bonh. Schule

12

1,5

18 + 2 = 20

Käthe-Kollwitz-Schule

14

1,75

25 +2 = 27

Gymnasium

78 (2 Vollzeitst.)3

Europaschule

78 (2 Vollzeitst.)3

Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule

854

Springer*in

14

1Die Arbeitszeit der Schule wird auf 10 Mindeststunden festgesetzt.

2Für die Kath. Grundschule Straß liegen im Schuljahr 2021/2022 für den 1. Jahrgang bisher 30 Anmeldungen vor. Daher kann offiziell nur eine Klasse gebildet werden, es wird jedoch 2 Lerngruppen geben, die bei weiteren Anmeldungen (z. B. von Zuzügen) zu Klassen werden. Die bisherige Arbeitszeit sollte daher erhalten werden.

3Um der zusätzlichen Arbeit einer Ganztagsschule Rechnung zu tragen, wurde die Arbeitszeit auf zwei Vollzeitstellen festgeschrieben.

4Für die nun über alle Jahrgänge verfügende Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule wird aufgrund der zwei Standorte eine Stundenzahl von 85 Stunden festgesetzt.

Zusätzlich zu den vertraglichen Wochenstunden sind von den Sekretär*innen für die freien Ferienzeiten Stunden herauszuarbeiten.

Die durch Berentung und Kündigung von Sekretär*innen entstandenen freien Stellenanteile werden schnellstmöglich nachbesetzt. Der ordnungsgemäße Ablauf in den Sekretariaten wird durch entsprechende Maßnahmen (Stundenerhöhungen einzelner Sekretär*innen und Neueinstellungen) gesichert.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 78 und 79 Schulgesetz NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die festgesetzten Stunden für die Schulsekretäri*nnen werden im Stellenplan für das Jahr 2022 berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 07. Oktober 2021Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung und Sport
Details
Tagesordnung