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Rückübertragung der Burg Rode


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 63 - Bauordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8660

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt den u.a. Sachverhalt zur Kenntnis.

  1. Der Ausschuss SWZ empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgende Beschlüsse:

Die Verwaltung wird beauftragt:

a) Die kostenfreie Rückübertragung der Burg Rode von dem bisherigen Eigentümer Burg Rode Herzogenrath e.V. auf die Stadt Herzogenrath aufgrund der grundbuchrechtlich gesicherten Rückauflassungsvormerkung zu veranlassen

und

b) eine Nutzungsvereinbarung mit der Burg Rode Herzogenrath e. V. hinsichtlich der zukünftigen Verwendung der Burg in Zusammenarbeit mit dem Verein aufzusetzen und dem zuständigen Ratsgremium in einer Folgesitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Sachverhalt:

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 26.04.1982 wurde die Burg Rode (Gemarkung Herzogenrath, Flur 26, Flurstück 249, groß 3.408 m²) von der Stadt Herzogenrath an den Burg Rode Herzogenrath e.V. übertragen. Eine Gegenleistung des Burg Rode Herzogenrath e.V. sah der Vertrag nicht vor.

Der anfallende Instandhaltungsaufwand für die Burg Rode, unter anderem durch den Befall des Objektes mit dem „gemeinen Hausschwamm“, kann durch den Burg Rode Herzogenrath e.V. nicht mehr geleistet werden bzw. übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Aus diesem Grund sind sich der Verein und die Verwaltung darüber einig, dass zum Erhalt des Herzogenrather Wahrzeichens und zur Behebung des Instandhaltungsaufwandes eine Rückübertragung des Eigentums an die Stadt Herzogenrath sinnvoll ist. Der im Jahre 1982 geschlossene Übertragungsvertrag regelt in Abschnitt II Nr. 5 die unentgeltliche ckübertragung auf Verlangen der Stadt Herzogenrath an die Stadt Herzogenrath. Diese soll nun gegenüber einem Notar erklärt und die Rückübertragung in die Wege geleitet werden.

Ein Nutzungsvertrag, welche die zukünftige Verwendung der Burg Rode durch den Verein regeln soll, wird zwischen dem Burg Rode Herzogenrath e.V. und der Verwaltung der Stadt Herzogenrath abgestimmt und dem zuständigen Ratsgremium in einer Folgesitzung zur Entscheidung vorgelegt.

Rechtliche Grundlagen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Rückübertragung verursacht keine bedeutenden unmittelbaren Kosten. Durch die Übernahme des Objektes in das städtische Eigentum sind jedoch die anfallenden Instandhaltungsaufwendungen zukünftig im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. In der Sondersitzung des Stadtrates am 05.04.2022 wurden bereits Mittel in Höhe von 20.000,00 € (V/2022/124) für die Entfernung des Schimmelbefalls im städtischen Haushalt freigegeben.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Der Übertragungsvertrag der Burg Rode aus dem Jahr 1982 sieht vor, dass der Verein den übertragenen Grundbesitz unentgeltlich, kosten- und steuerfrei an die Stadt zurück überträgt, sofern der Verein seiner Verpflichtung, die Burg im denkmalpflegerischen Sinne instandzuhalten und instandzusetzen, nicht nachkommt. Aufgrund der hohen Sanierungskosten soll die Burg nun zu den damals vereinbarten Konditionen an die Stadt zurückübertragen werden.

Die Stadt muss nach der Übertragung die zukünftigen hohen Instandhaltungs- und Sanierungskosten, sowie die Grundbesitzabgaben in Höhe von ca. 1.500 € tragen. Dem gegenüber stehen die Einnahmen durch die Vermietung der Wohnungen und ggfs. die Einnahmen durch die höhere Standesamtsgebühr.

Nach § 41 Abs. 1 t) GO NRW muss der Rat über die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, entscheiden. Darüber hinaus ist die Rückübertragung der Burg Rode kein Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 41 Abs. 3 GO NRW, da aufgrund der Folgekosten die Übertragung ein Vorgang von besonderer Bedeutung ist.

Gegen die kostenfreie Rückübertragung der Burg Rode vom Burg Rode Herzogenrath e. V. bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 05. Mai 2022Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug