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Bebauungsplan I/56 "Bicherouxstraße", 1. Änderung
hier: 1. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 30. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8816

Beschlussvorschlag Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit:

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen,

  1. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und

empfiehlt dem Rat den Beschluss

  1. der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und

  1. des Satzungsbeschlusses gem. § 10 (1) BauGB.

Beschlussvorschlag Rat:

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und

  1. den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB.

 

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans I/56 „Bicherouxstraße“ gefasst. Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung auf dem Gelände der Saint-Gobain-Tochterfirma „Vetrotex“. Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung vom 07.02.2019 rechtskräftig.

Aufgrund einer geplanten Gewerbeansiedlung an der Bicherouxstraße im Bereich des neuen Kreisverkehrs ist eine städtebaulich vertretbare Anpassung der Höhenfestsetzung im Bebauungsplan erforderlich. Aus diesem Grunde hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in seiner Sitzung am 10.02.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans I/56 und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. V/2022/030).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden mit Schreiben vom 22.02.2022 beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 25.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022 statt. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage 3 beigefügt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind keine Anregungen eingegangen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung führten. Lediglich im nordöstlichen Randbereich des Geltungsbereiches wurde aufgrund der Stellungnahme der enwor das Baufenster angepasst, so dass die dort befindliche Trafostation nicht mehr innerhalb der überbaubaren Fläche liegt.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurde am 05.05.2022 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. V/2022/030-E01) und fand in der Zeit vom 25.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sind Anregungen eingegangen, die jedoch nicht zu einer Planänderung führten. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage 4 beigefügt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die 1. Änderung des Bebauungsplans I/56 „Bicherouxstraße“ als Satzung zu beschließen.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Es sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten, da durch die Änderung des Bebauungsplans kein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Geltungsbereich und Bebauungsplan (Planzeichnung und Legende)

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 3: Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen

Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 4: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen

Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 5:Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Stellungnahmen

Anlage 6:Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 30. August 2022Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Donnerstag, 25. August 2022Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Details
Tagesordnung