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Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8968

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 12. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2021.

Die 12. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2021 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 14.12.2021 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2022 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

60 l Restabfallbehälter

153,96 /Jahr

120 l Restabfallbehälter

307,92 /Jahr

240 l Restabfallbehälter

615,84 /Jahr

1.100 l Restabfallbehälter

2.822,52 /Jahr

Restabfallsäcke (35 l)

3,00 /Stück

Grünabfallsäcke/Laubsäcke (80 l)

2,90 /Stück

Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2020: 33,00 €/Jahr.

1.) Gebührennachkalkulation 2021 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath

Die Nachkalkulation des Jahres 2021 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 25.650,14 € ab.

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2021 sind zwingend bis zum Jahr 2025 abzurechnen.

In der vorliegenden Gebührenkalkulation des Jahres 2023 werden gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW die Überschüsse aus dem Jahr 2019 in Höhe von 23.578,48 € zurückgezahlt. Der weitere Einsatz von Rücklagemitteln wird nicht empfohlen, da durch den Einsatz aller Rücklagen nur eine geringe weitere Reduzierung der erforderlichen Gebühren erreicht werden könnte.

Stattdessen sollen die verbleibenden Überschüsse aus dem Jahr 2020 (18.405,82 €) und 2021 (25.650,14 €) weiterhin dazu dienen, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen in den Folgejahren auszugleichen und Gebührensprünge zu vermeiden.

Demzufolge stehen nach aktuellem Stand für zukünftige Gebührenkalkulationen noch Rücklagemittel in Höhe von 44.055,96 € zur Verfügung. Hiervon müssen nach dem KAG NRW in 2024 mindestens Rücklagemittel in Höhe von 18.405,82 € in den Gebührenhaushalt zurückfließen.

2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR (RegioE) für das Jahr 2021

Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung (ZRE), die die betrieblichen Aufwendungen der RegioE abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.

Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioE in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.

Die beschlossene Nachkalkulation der RegioE für das Jahr 2021 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 123.610, -- € (2020: 172.707, -- €).

Die Kostenüberdeckung in Höhe von 123.610.-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2023 der RegioE bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostenmindernd berücksichtigt.

In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung (ZRE) berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet ist.

3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2023:

Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung (ZRE) übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2023 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2023 mitgeteilt.

Der Wirtschaftsplan 2023 der RegioEntsorgung (ZRE) und RegioE wird aller Voraussicht am 14.12.2022 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioE die Entsorgungsgebühren ab 01.01.2023 mitgeteilt.

Die Grundgebühr des ZEW steigt demnach von 9,55 €/Einwohner auf 11,64 €/Einwohner (+21,88 %). Die Verbrennungsgebühren für Restmüll sinken von 131,33 €/t. auf 117,28 €/t. (-10,70 %), die von (Rest-)Sperrmüll von 152,75 €/t. auf 117,77 €/t. (-22,90 %). Die Entsorgungsgebühren für den sortenreinen Bioabfall ohne nennenswerte Störstoffe sinken ebenfalls von 90,93 €/t. auf 36,86 €/t (-59,46 %). Der Entsorgungspreis für das Altholz reduziert sich von 71,03 €/t. auf 54,71 €/t. (-22,98 %).

In den Verwaltungskosten der RegioE in Höhe von 444,1 T€ (Ziffer 1.2.1 der Kalkulationstabelle) sind wiederum im Wirtschaftsplan 2023 Ertragssteuern für die anteiligen Sammelkosten für den Verpackungsanteil im Altpapier, der von den Dualen Systemen an die RegioE zu entrichten ist (Masseanteil von 33,5 %), in Höhe von 20,3 T€ enthalten.

Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:

3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):

Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief im Jahr 2022, trotz Corona-Pandemie und Ukraine-Krise, weitgehend problemlos.

3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath

Für den Betrieb des Wertstoffhofes der RegioE ergeben sich für das Jahr 2023 wieder leicht steigende prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 225.199, -- € (+30,1 T€ / +15,42 %).

Im Jahr 2021 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:

Abfallfraktion:

2021

2020

Veränderung zum VJ:

Grünschnitt:

ca. 1.311 t./a.

(65 % der Abfallmenge)

ca. 1.036 t.

+26,5 %

Sperrmüll:

ca. 442 t./a.

(45 % der Abfallmenge)

ca. 390 t.

+13,3 %

Altholz:

ca. 827 t./a.

(52 % der Abfallmenge)

ca. 802 t.

+3,2 %

Metall:

ca. 60 t./a.

(100 % der Abfallmenge)

ca. 67 t.

-11,0 %

Papier:

ca. 151 t./a.

(5 % der Abfallmenge)

ca. 125 t.

+20,8 %

Hartkunststoffe:

ca. 58 t./a.

(100 % der Abfallmenge)

ca. 58 t.

0,0 %

Flachglas:

ca. 25 t./a

(100 % der Abfallmenge)

ca. 25 t.

0,0 %

Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers und des Metallschrotts (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.

Der Wertstoffhof wird intensiv von den Herzogenrather Bürger*innen genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik und Personal hochhalten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.

Bei den Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen stabil gehalten werden, signifikante Veränderungen sind nur beim Grünabfall und Altpapier zu erkennen. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen positiv zu bewerten.

3.3.) Stadt Herzogenrath:

-Die prognostizierten Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen um

15,05 % (+68,8 T€) gegenüber dem Vorjahr, was u.a. auf die hohen Energiepreise und Be-

schaffungskosten infolge der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Konflikt zurückzuführen

ist.

-Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den

Entwicklungen des Jahres 2021 angepasst.

- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

4. Zusammenfassung:

4.1 Ausgaben:

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioE) zu einer prognostizierten Reduzierung der Gesamtausgaben um 5,20 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (-256,6 T€).

Ursächlich hierfür sind hauptsächlich niedrigere Entsorgungskosten (-367,6 T€) des ZEW und der AWA Entsorgung GmbH.

Unter Einbeziehung der Kostenüberdeckungen der RegioE ergibt sich schließlich eine tatsächliche Reduzierung der Gesamtausgaben um 4,36 % (-207,5 T€).

Die tatsächliche Senkung ergibt sich aus der Tatsache, dass die RegioE im Jahr 2022 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 172,7 T€ abgerechnet hat, der Überschuss aus dem Jahr 2021, der in 2023 abgerechnet wird, jedoch 123,6 T€ beträgt (-49,1 T€).

4.2 Einnahmen:

Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien.

Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.

Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath) sinken gegenüber dem Vorjahr marginal um 0,12 % (-1,0 T€).

Durch die Zuführung von Rücklagemitteln in Höhe von 23,6 T€ erhöhen sich die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 2,05 % (+17,6 T€).

5. Ergebnis:

Insgesamt sinken die für eine Kostendeckung verbleibenden erforderlichen Gebühreneinnahmen (Restabfallbehälter) für das Jahr 2023 um 5,76 % (-225,1 T€).

Infolge des leicht gestiegene Restabfallbehältervolumens (+1,93 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ergibt sich eine um 7,55 % niedrigere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2022 (2022: 2,567059 €/Liter, 2023: 2,373230 €/Liter).

Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen reduzieren sich und ermöglichen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich im direkten Vergleich der Abfallgebühren eine Gebührensenkung für die Restabfallbehälter in 2022 um durchschnittlich 7,55 %.

Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührensenkung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 7,56 %.

Die Abfallgebühren für das Jahr 2023 wären wie folgt zu beschließen:

Behälter:

Gebühren 2023:

Gebühren 2022:

Veränderung:

60 l Restabfallbehälter

142,32 /Jahr

153,96

-7,56 %

120 l Restabfallbehälter

284,64 /Jahr

307,92

-7,56 %

240 l Restabfallbehälter

569,28 /Jahr

615,84

-7,56 %

1.100 l Restabfallbehälter

2.609,16 /Jahr

2.822,52 €/Jahr

-7,56 %

Restabfallsäcke 35 l

3,00 /Stück*

3,00 €/Stück*

0,00 %

Grünabfall-/Laubsäcke 80 l

2,90 /Stück*

2,90 €/Stück*

0,00 %

*Restabfallsack:Gebühr unverändert seit dem 01.01.2019

*Laubsack: Gebühr unverändert seit dem 01.01.2022

Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bleibt unverändert bei 33,00 €/Jahr.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2023 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2023 (Anlage 1) festzusetzen und die 12. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2021 (Anlage 3) zu beschließen.

Die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2023 in Kraft.

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz LKrWG), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Bei dem Produkt 1153710 Abfallbeseitigung ist die vom KAG NRW geforderte Kostendeckung durch Anpassung der Abfallgebühren gewährleistet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Unterlagen für die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2023 wurden zur Prüfung vorgelegt.

Die angesetzten Beträge für die Sammlung und den Transport, die Verwaltungskosten sowie der Kosten für die Abfallbehälter und die Abfalltonnagen wurden ordnungsgemäß aus dem 1. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 vom 16.11.2022 der RegioEntsorgung AöR abgeleitet. Der Wirtschaftsplan soll am 12.12.2023 beschlossen werden.

Die Deponieentgelte wurden entsprechend der mitgeteilten Entgelte des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) angesetzt. Erstmalig wurde die Kosten für die Aussortierung und Entsorgung der Störstoffe aus verschmutzen Bioabfällen ausgewiesen (ca.32 T €).

Die städtischen Kosten wurden nachvollziehbar kalkuliert.

Durch die Einbeziehung der Überdeckung der RegioEntsorgung aus dem Jahr 2021 in he von 123.610 € und der Gebührenüberdeckung der Stadt für das Jahr 2019 von 23.578,48 € konnten die notwendigen Gebühreneinnahmen auf 3,68 Mio. € bzw. um 5,76 % gesenkt werden. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Restabfallbehälter konnte die Gebühr nachvollziehbar um 7,56 % gesenkt werden.

Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2023 bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

1.)Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023;

2.) Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2023 im Einzelnen;

3.) 12. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 14.12.2021;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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