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Abwasserbeseitigung, hier: I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse sowie die
Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die getrennten Abwassergebühren und die
Kleinkläranlagen.


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9123

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den I. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath gemäß Anlage 1 zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2023 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Sachverhalt:

Es wird zunächst auf die Vorlage V/2022/423 verwiesen.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Eine Veröffentlichung erfolgt kurzfristig.

Abweichend vom ursprünglichen Gesetzestext wurde aufgrund eines Antrages der Mehrheitsfraktionen vom 06.12.2022 in § 6 Absatz 2 Nummer 2 nach der Anhörung von Sachverständigen für die Kommunen die Möglichkeit eröffnet, einen aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten sich ergebenden Nominalzinssatz für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals verwenden zu dürfen (Einheitszinssatz).

Die Verwaltung hatte aufgrund des bisherigen Entwurfes unterschiedliche Zinssätze für das eingesetzte Eigenkapital (3,25 %) und Fremdkapital (1,6863 %) angewendet. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz besteht die Möglichkeit, einen einheitlichen Zinssatz von 3,25 % anzusetzen.

Die Änderung käme dem OVG-Urteil vom 17. Mai 2022 entgegen, welches ausdrücklich ein Wahlrecht betont, einen einheitlichen Zinssatz zu nutzen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, über einen Zeitraum von 30 Jahren nachzuvollziehen, in welchem Umfange für die Abwasserbeseitigung Eigen- oder Fremdkapital eingesetzt wurde. Es wurde daher hilfsweise die Eigenkapitalquote angesetzt. Ein einheitlicher Zinssatz führt daher zu mehr Rechtssicherheit.

In der Anlage 1 ist der neue I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 14.12.2021 zur Beschlussfassung beigefügt.

Die Berechnung der Gebühren ergibt sich aus der Anlage 2 und der Gebührenvergleich 2022/2023 aus Anlage 3. Hiernach reduzieren sich die Schmutzwassergebühren von 3,51 €/cbm auf 3,23 €/cbm sowie die Niederschlagswassergebühren von 1,09 €/qm auf 1,00 €/qm.

Gebührensatz 2023

gemäß Vorlage V 2022/ 423

Gebührensatz 2023

gemäß Vorlage V 2022/ 423 E-01

Differenz

Schmutzwasser

3,14 Euro

3,23 Euro

0,09 Euro

Niederschlagswasser

0,96 Euro

1,00 Euro

0,04 Euro

Gegenüber der bisherigen Satzung (siehe Anlage 4) erhöhen sich die Schmutzwasserge- bühren um 0,09 €/cbm und die Niederschlagswassergebühren um 0,04 €/qm.

Die Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung aufgrund der Gesetzesänderung führt zu Wenigererträgen in Höhe von ca. 549.000 €. Die Gesamtgebühreneinnahmen belaufen sich auf ca. 9.855.600 €.

Kleinkläranlagen

Anlage 5 stellt die wie bereits in der Vorlage V2022/423 als Anlage 4 ausgewiesene Gebührenkalkulation für die Kleinkläranlagen dar. Die Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen steigt in 2022 von 37,45 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm auf 40,11 Euro. Grund ist zum einen eine leicht gesunkene Entleerungsmenge und zum anderen gestiegene Personalkosten im Bereich Tiefbau und den Querschnittsämtern aufgrund von Tarifanpassungen. Die Preise für die Entleerung von Kleinkläranlagen durch Privatunternehmer und das Entgelt an den Wasserverband Eifel-Rur bleiben konstant auf Vorjahresniveau.

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NRW, Landeswassergesetz NRW

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Es handelt sich um eine Gebührenkalkulation, die keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz hat

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren 2023 wurde kurzfristig angepasst, da die Verzinsung, die ursprünglich im Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgesehen war, durch einen Änderungsantrag neugefasst wurde.

Es besteht nun die Möglichkeit für die Kommunen einen einheitlichen Nominalzinssatz für im Abwasserbereich gebundenes Eigen- und Fremdkapital anzusetzen. Somit wurde der kalkulatorische Zinssatz für das Kapital mit einem einheitlichen 3,25 % Zinssatz berechnet. Der Zinsertrag erhöht sich somit um 335.330 €, gleichzeitig wurden die Kostenbeiträge anderer Kommunen erhöht und die Sonderpostenentnahme reduziert. Aufgrund der Änderungen steigt die Schmutzwassergebühr auf 3,23 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr auf 1 € /qm zur ersten Kalkulation.

Die Berechnung konnte nachvollzogen werden. Auf die Stellungnahme bei der Vorlage V/2022/423 wird zusätzlich verwiesen.

Gegen die vorgelegte geänderte GebührenberechnungAbwassergebühren“ besteht seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

Anlage 1 - I. Nachtrag 2023 mit 3,25% Nominalzinssatz

Anlage 2 - Gebührenkalkulation 2023

Anlage 3 - Kosten- und Erlösvergleich 2022/2023

Anlage 4 - I. Nachtrag 2023 mit EK-Zins 3,25% und FK-Zins 1,6863%

Anlage 5 - Kalkulation Kleinkläranlagen 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung