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Aufstellung einer Grün- und Gestaltungssatzung für die Vorgartenanlagen von
bebauten Grundstücken in der Stadt Herzogenrath
Hier: Antrag der UBL-Fraktion vom [21.02.2023](si010_j.asp?YY=2023&MM=02&DD=21
"Sitzungskalender 02/2023 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9255

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu eruieren, ob und inwiefern eine Grün- und Gestaltungssatzung für die Stadt Herzogenrath aufgestellt werden kann. In diesem Rahmen soll ebenfalls sichergestellt werden, ob und wie die Beachtung der Satzung geprüft und ggf. eingefordert werden kann. Die Ergebnisse werden dem Klima- und Umweltschutzausschuss vorgestellt.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.02.2023 beantragt die Fraktion UBL die Aufstellung einer Grün- und Gestaltungssatzung für die Vorgartenanlagen von bebauten Grundstücken in der Stadt Herzogenrath. Der genaue Wortlaut sowie die Begründungen sind dem Antrag im Anhang zu entnehmen.

Die klima- und umweltfreundliche Gestaltung von Vorgärten in Herzogenrath trägt zur Umsetzung des Ziels Umweltneutrale Stadt Herzogenrath bei. Die Verwaltung begrüßt daher den Antrag.

Da eine solche Satzung nur zielführend ist, wenn deren Beachtung entsprechend geprüft und ggf. eingefordert werden kann, sollte im Rahmen der Aufstellung eruiert werden, ob und wie dies umsetzbar ist.

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490)

§ 89 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 und § 86 Abs. 1 Nr. 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 BauO NRW 2018) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.09.2021 (GV. NRW. S. 1086)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung:

Das Aufstellen einer Grün- und Gestaltungssatzungrdert die klima- und umweltfreundliche Anlage von Vorgärten.

 

 

Anlage/n:

Anhang 1) Antrag der UBL-Fraktion vom 21.02.2023

Anhang 2) Vorgartensatzung der Stadt Oelde vom 14.09.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. März 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses

Ausschuß
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