Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Herrn Walter Schultheis zum weiteren Schriftführer für seine Sitzungen.
Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 24 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer/einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.
Gem. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist durch die Schriftführerin/den Schriftführer eineErgebnisniederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Nach § 26 i.V.m. § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung.
Die Verwaltung schlägt daher Herrn Walter Schultheis vor.
Rechtliche Grundlagen:
§ 52 GO NRW
§§ 24, 26, 27 Geschäftsordnung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
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Beratungsfolge
Dienstag, 28. März 2023Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses