01. März 2016 Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2015
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage u.a. zu den Themen bereinigte Gesamtschutzquote und Dublin-Verfahren
Schutzquote (Frage 1):
Gesamtschutzquote: 49,8 %
Bereinigte Gesamtschutzquote: 60,6 %
Widerrufsverfahren (Frage 3):
Von 9.894 Entscheidungen in Widerrufsverfahren im Jahr 2015 endeten 303 mit Widerruf - in 9.591 Fällen kam es zu keinem Widerruf (96,6%).
Dublin-Verfahren (Frage 5f):
Im Jahr 2015 wurden von Deutschland 44.892 Dublin-Verfahren eingeleitet (Übernahmeersuchen an das europäische Land, in dem der Asysuchende das erste Mal registriert wurde). Davon wurden 3.597 Menschen tatsächlich überstellt.
Im gleichen Zeitraum wurde von anderen europäischen Staaten 11.785 Übernahmeverfahren AN Deutschland gestellt, bei denen 3.032 Menschen tatsächlich an Deutschland überstellt wurden.
Damit hat Deutschland im Rahmen des Dublin-Abkommens (bei knapp 45.000 eingeleiteten Verfahren) real 565 Menschen abgegeben.
Vorliegen von Identitätsnachweisen (Frage 23):
Syrien: ca. 80% der Personen haben im Jahr 2015 Ausweisdokumente vorgelegt (75% davon waren Reisepässe oder ID-Karten) - davon wurden 5% beanstandet.
Irak: ca. 60% der Personen haben im Jahr 2015 Ausweisdokumente vorgelegt (80% davon waren Staatsangehörigkeitsurkunden, Reisepässe oder ID-Karten) - davon wurden 7% beanstandet.
Eritrea: ca. 10% der Personen haben im Jahr 2015 Ausweisdokumente vorgelegt (50% davon waren ID-Karten) - davon wurden 9% beanstandet.