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10. August 2017 Anträge auf Familiennachzug aus Afghanistan

Regelungen der Deutschen Botschaft in Kabul für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan, die einen Antrag auf Nachzug zum anerkannten Flüchtling in Deutschland stellen möchten.

1) Die Antragsunterlagen liegen der Botschaft Kabul bereits vor
Bitte warten - die Anträge werden vom Auswärtigen Amt in Berlin weiter bearbeitet.

2) Die Person ist bereits in der Terminliste der Botschaft Kabul eingetragen
Bitte neuen Termin bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi oder Islamabad vereinbaren - hierbei kann die bisherige Referenz-ID eingetragen werden, so dass es schneller gehen soll.
Zur Terminliste

3) Die Person hat noch keinen Termin in der Botschaft Kabul
Bitte neuen Termin bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi oder Islamabad vereinbaren.
Zur Terminliste

Weitere Infos:
Fachinfos 08/2017 des DRK-Suchdienstes
Anfrage von Ulla Jelpke zur Bearbeitung von Visumsanträgen
Deutsche Botschaft Kabul

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Flüchtlingspolitik

Quelle: Fachinfos 08/2017 des DRK-Suchdienstes