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Turnhallensituation in Herzogenrath
hier: Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten für den Vereinssport
Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom
[25.01.2016](si010_j.asp?YY=2016&MM=01&DD=25)


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4936

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche städtischen Turnhallen für die Erweiterung der Nutzungszeiten in den Abendstunden und für eine Öffnung für Vereins- und Ballsport am Wochenende geeignet sind. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 21.04.2016 zur Beratung vorgelegt werden.

Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügtem gemeinsamen Schreiben vom 25.01.2016 an den Bürgermeister bitten die SPD- und CDU-Fraktion um einen Sachstandbericht zu den aktuellen Nutzungsmöglichkeiten von Herzogenrather Turnhallen und um Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Sportvereine.

Nachfolgend eine Übersicht der Turnhallen auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath zur Darstellung der aktuellen Gesamtsituation:

Dreifachturnhallen

  • DTH Europaschule, Am Langenpfahl

mit Tribüne und derzeitig uneingeschränkt nutzbar

  • DTH Schulzentrum Bardenbergerstraße

ohne Tribüne und derzeitig uneingeschränkt nutzbar

  • DTH Berufskolleg Bardenbergerstraße (Städteregionshalle)

mit Tribüne und Spielgelsaal, derzeitig für Sport gesperrt

Umgestaltung für die Unterbringung schutzsuchender Menschen

  • DTH Casinostraße

Mit Tribüne und derzeitig uneingeschränkt nutzbar

Einfachturnhallen/Mehrzweckhallen

  • TH Dietrich-Bonhoeffer-Strasse

nicht für Ballsportarten geeignet

  • TH Geilenkirchener Strasse

derzeitig für Sport gesperrt

Umgestaltung für die Unterbringung schutzsuchender Menschen

  • TH An der Waidmühl

derzeitig für Sport gesperrt

Umgestaltung für die Unterbringung schutzsuchender Menschen

  • TH Am Langenpfahl

uneingeschränkt nutzbar

  • TH Bierstraß

aufgrund der Deckenkonstruktion derzeitig für Ballsportarten nicht nutzbar

im Rahmen den Gefahrenabwehr wurde die vorhandene Decke abgebaut.

  • TH Leonhardstraße

uneingeschränkt nutzbar

  • MZH Josefstraße

aufgrund der Deckenkonstruktion derzeitig für Ballsportarten nicht nutzbar

im Rahmen den Gefahrenabwehr wurde die vorhanden Decke abgebaut.

  • TH Pannesheider Strasse

aufgrund brandschutztechnischer Auflagen komplett geschlossen

  • MZH Oststraße

uneingeschränkt nutzbar

  • TH Kircheichstraße

uneingeschränkt nutzbar

  • TH Kämpchen

nicht für Ballsportarten geeignet

Somit stehen den Herzogenrather Vereinen derzeitig 1 Dreifachturnhalle und drei Einfachhallen für die Ausübung von Vereinssport nicht zur Verfügung, zwei Einfachhallen sind nur eingeschränkt nutzbar.

Seit der Umgestaltung der ersten Turnhalle als Unterkunft für schutzsuchende Menschen haben der Stadtsportverband und die Verwaltung die Belegungspläne überprüft und optimiert um somit eine konsequente Ausnutzung freier Zeiten durch von Hallenschließungen betroffene Vereine zu ermöglichen. Nach Schließung der Dreifachturnhalle des Berufskollegs wurden Bewegungsräume in Kitas, Pfarrgemeindeheimen, Jugendeinrichtungen und in Heimen der Arbeiterwohlfahrt als Nutzungsmöglichkeit für Gymastik-, Tanz- und andere Bewegungsgruppen einbezogen, so dass die Ballsport treibenden Vereine vorrangig in den städt. Turnhallen untergebracht werden können. Zudem wurde mit der Abtei Rolduc vereinbart, dass die dort befindliche und seit Jahren leer stehende Turnhalle von Herzogenrather Vereinen und Schulen genutzt werden kann.

Durch die Nutzung der nichtstädtischen Räumlichkeiten entstehen den betroffenen Vereinen wesentlich höhere Kosten als üblicherweise die anteilmäßigen Beteiligungen an den Energiekosten in den städtischen Hallen. Hierzu hat der Bereich 1.2 am 26.10.2015 und am 11.01.2016 bei der Bezirksregierung abgefragt, ob die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von Unterkünften für Flüchtlinge erstattet werden können. Die Bezirksregierung hat wiederholt mitgeteilt, dass die Anmietung von Sporthallen für den Vereinssport nicht erstattungsfähig sind.

Um den betroffenen Vereinen eine Alternative zu den Nutzungen der nichtstädtischen Hallen zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, zu prüfen inwiefern eine Ausdehnung der Nutzungszeiten in städtischen Hallen möglich ist. Dazu soll die Möglichkeit der Ausdehnung von Nutzungseinheiten in den Abendstunden sowie die Öffnung von Einfachhallen, die sich für Ballsportarten eignen, zusätzlich am Wochenende geprüft werden. In diesem Zusammenhang soll geprüft und festgelegt werden, welche Hallen sich dafür eignen und mit welchem Aufwand dies realisiert werden kann.

Anlage:

Gemeinsames Schreiben der SPD- und CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Am Langenpfahl
  • An der Waidmühl
  • Leonhardstraße
  • Josefstraße
  • Casinostraße
  • Oststraße
  • Kircheichstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2016Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung