Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Zuweisung von Flüchtlingen wird auch ein erheblicher Anteil an minderjährigen Kindern in der Stadt Herzogenrath einen neuen Wohnsitz finden.
Mit der Zuweisung besteht für diese Kinder, sofern sie das entsprechende Alter haben, die Schulpflicht.
Diese Kinder werden durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) der StädteRegion Aachen zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Über dieses Gespräch wird ein entsprechender Beratungsbogen erstellt, der dem Bereich 2.2 zugestellt wird, damit dieser in Absprache mit den betroffenen Schulen eine Zuweisung zur zuständigen Schule vornimmt. Diese Regelung besteht nur für die Stadt Herzogenrath.
Da es beim KI aufgrund von personellen Engpässen zu erheblichen Wartezeiten für die Beratungsgespräche kommt, hat der Bereich 2.2 die schulpflichtigen Grundschulkinder den entsprechenden Schulen auch ohne Beratung zugewiesen.
An folgenden Schulen werden Flüchtlingskinder beschult:
GSKämpchen4
GS Kohlscheid-Mitte4
GSKlinkheide
GSPannesheide 1
GSStraß 3
GSRegenbogenschule
Standort Mitte 8
GSRegenbogenschule
Standort Bierstraß 7
GSAlt-Merkstein 6
GSDietrich-Bonhoeffer 8
Gesamt41
Dies bedeutet, dass aktuell alle schulpflichtigen Grundschulkinder beschult werden.
Für die weiterführenden Schulen ist festzuhalten, dass die Europaschule, Erich-Kästner-Schule und das Gymnasium sogenannte Vorbereitungsklassen (VK) eingerichtet haben. Die Höchstzahl der Klassengröße wird auf maximal 18 Schülerinnen und Schüler festgelegt.
Z.Zt. sind 21 Kinder zwischen 11 und 15 Jahren und 25 Kinder über 16 Jahre nicht beschult.
Der überwiegende Teil von diesen Kindern hat noch keinen Beratungstermin beim KI.
Daher wird der Bereich 2.2. in Abstimmung mit der Europaschule, dem Gymnasium und der Gesamtschule Kohlscheid die Zuweisung auch ohne Beratung des KI zuweisen.
Die Jugendlichen 16 Jahre und älter werden dem KI gemeldet, damit nach Beratung diese dem Berufskolleg zugewiesen werden können. Hier ist jedoch das Schulamt der StädteRegion zuständig.
Die Verwaltung wird auch in Zukunft für schulpflichtige Flüchtlingskinder nach endgültiger Zuweisung nach Herzogenrath, in Abstimmung mit den betroffenen Schulen, eine Zuweisung vornehmen.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
z.Zt. keine
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 23. Februar 2016Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur