Teilen:

Flüchtlingsberatung in der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 08. März 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4972

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beauftragt die Verwaltung, nach Auflösung der Notunterkunft der Bezirksregierung Köln, eine Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen Land e.V. zur Sicherstellung der sozialen Beratung und Betreuung der Flüchtlinge abzuschließen und damit die Kontinuität in der sozialen Beratung in der Flüchtlingsunterkunft An der Waidmühl sicherzustellen.

Sachverhalt:

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Kommunen, die soziale Betreuung und Beratung der Flüchtlinge sicherzustellen. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales regelmäßig die Bedeutung dieser Thematik im Hinblick auf eine gute Versorgung und Integration der Flüchtlinge betont.

Die erheblichen Steigerungen in den Flüchtlingszahlen und damit die Vervielfachung der zu betreuenden Personen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 03.09.2015 zum Anlass genommen, die Verwaltung damit zu beauftragen, durch einen Vereinbarung mit dem Caritasverband eine Ausweitung des bisherigen Beratungsangebotes zu gewährleisten.

In diesem Zuge wurde die soziale Betreuung zum 01.11.2015 organisatorisch zur „Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ zusammengefasst und personell mit Herrn Bizimana verstärkt.

Frau Judith Kuntz, Evangelische Flüchtlingsberatung, und Herr Jean Bizimana, Caritasverband, habe die Grundzüge ihrer Tätigkeit am 19.11.2015 in der Sitzung des Ausschussesr Arbeit und Soziales vorgestellt.

Beide Sozialarbeiter haben in der damaligen Sitzung deutlich gemacht, dass mit den vergbaren Stellenanteilen der Beratungsbedarf bei Weitem nicht befriedigt werden kann und insbesondere bei der städtischen Notunterkunft ein erheblicher Beratungsbedarf besteht, der mit den vorhandenen Kapazitäten nicht befriedigt werden kann.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in Gesprächen mit der Bezirksregierung erreichen können, dass diese außerhalb der allgemeinen Personalkostenerstattung die Kosten für die Sicherstellung der sozialen Betreuung für die Menschen in der Notunterkunft übernimmt.

Im Wege einer Angebotsabfrage bei mehreren einschlägig erfahrenen Anbietern wurde durch den Caritasverband das wirtschaftlichste Angebot eingereicht. Auf dieser Basis wurde zum 01.01.2016 im Umfang von 19,5 Wochenstunden eine Vereinbarung zur Sicherstellung der sozialen Betreuung in der Notunterkunft abgeschlossen. Bestandteil der Vereinbarung ist u. a. ebenfalls die Organisation und Betreuung der bürgerschaftlich engagierten Personen, die sich nach wie vor sehr für die Betreuung der Flüchtlinge einsetzen. Hiermit konnte auch eine wichtige Forderung der bürgerschaftlich Engagierten erfüllt werden.

Im Hinblick auf die absehbare Auflösung der Notunterkunft, die als Konsequenz zu einer deutlichen Steigerung der Zuweisungen führen wird, wird offenkundig, dass danach nicht mit einem verminderten Bedarf für eine soziale Betreuung gerechnet werden kann.

In diesem Zusammenhang wird auf das in der letzten Sitzung vorgestellte Unterbringungskonzept der Verwaltung verwiesen.

Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der veränderten Bedarfslage der dann zugewiesenen Flüchtlinge ein erhöhter Beratungsbedarf bestehen wird.

Die Verwaltung hat deshalb in Gesprächen mit dem Caritasverband die Möglichkeiten eruiert, die Weiterführung der sozialen Betreuung mit der bekannten Sozialarbeiterin nach Auflösung der Notunterkunft zu ermöglichen.

Der Caritasverband hat seine Bereitschaft erklärt, für die Weiterführung der sozialen Beratung mit der Stadt Herzogenrath eine mit der Vereinbarung zum 01.11.2015 vergleichbare Vereinbarung abzuschließen.

Die Verwaltung regt deshalb an, nach Auflösung der Notunterkunft die Weiterführung der sozialen Betreuung durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Caritasverband sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

180.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

180.000

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

180.000

Folgeerträge

180.000

Folgelasten saldiert:

0


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 08. März 2016Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug