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Anträge nach dem Sonderprogramm "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen"
a) Integration von Flüchtlingen in die Gesamtschule Kohlscheid
b) Intergration von Flüchtlingen in Kindertageseinrichtungen


Letzte Beratung
Dienstag, 15. März 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 2.1 Jugend
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4990

In Abänderung der Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.03.2016 trifft der Stadtrat den nachfolgenden Beschluss:

Die Antragstellungen durch die Verwaltung nach dem Sonderprogramm Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingenzur Schaffung von Räumlichkeiten an der Gesamtschule Kohlscheid und an den Kindertageseinrichtungen Am Wasserturmim Stadtteil Merkstein und Am alten Zollhaus Pannesheideim Stadtteil Kohlscheid werden ausdrücklich begrüßt und nachträglich genehmigt.

Der finanzielle 20 %ige Eigenanteil der dadurch entstehenden Kosten wird als Bestandteil der Haushaltssatzung 2016 und Fortschreibung 2017 anerkannt.

Sachverhalt:

Zur Darstellung des Sachverhalts wird zunächst auf die Ausführungen zu Drucksachen-Nr. V/2016/078 verwiesen.

Analog der Verwaltungsvorlage hat der Haupt- und Finanzausschuss am 01.03.2016 in seiner Dringlichkeitsentscheidung festgelegt, dass der 10 %ige Eigenanteil der entstehenden Kosten als Bestandteil der Haushaltssatzung 2016 und Fortschreibung 2017 anerkannt wird.

Hierzu teilt die Bezirksregierung Köln in einer E-Mail mit:

ich verweise auf den Text des Aufrufs zum Sonderprogramm unter römisch V:

Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten zum Fördersatz 2016 (vgl. Festsetzung IT.NRW vom 16.09.2015) gewährt. Dabei können auch finanzschwache Kommunen in besonderer Weise von dem Sonderprogramm profitieren. Auf den kommunalen Mitfinanzierungsanteil von 10 Prozentpunkten kann auch im Falle der Weiterleitung nicht verzichtet werden.

Dies bedeutet:

1. Der Fördersatz richtet sich nach dem von IT NRW jährlich festgelegten Fördersatz der Städtebauförderung. Dieser Beträgt für Herzogenrath im Jahr 2016= 70%. Im Sonderprogranmm wird ein Zuschlag von 10% gewährt, so dass für Herzogenrath ein Fördersatz von 80% gilt.

2. Im Falle der Weiterleitung der Mittel an einen nicht kommunalen Projektträger ( Stiftungen, Vereine ) kann dieser Träger einen Teil des kommunalen Eigenanteils durch eigene Mittel übernehmen, allerdings müssen mindestens 10 % durch kommunale Mittel dargestellt werden. D.h. der Eigenanteil von in Ihrem Fall 20% könnte durch 10% städtische Mittel und 10% Mittel des privaten Projektträgers getragen werden.

Da ihrem Antrag nicht zu entnehmen ist, dass es sich um einen Weiterleitungsfall handelt, trifft zu der erste oben zitierte Satz zu. (Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten zum Fördersatz 2016 (vgl. Festsetzung IT.NRW vom 16.09.2015) gewährt.)

Es ist daher erforderlich, den Beschluss zur Dringlichkeitsentscheidung abzuändern und die Übernahme des 20 %igen Eigenanteils zu beschließen.

Rechtliche Grundlagen:

Sonderprogramm des MBWSV NRW Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltssatzung 2016 und Fortschreibung 2017 wird der Kämmerer in der Sitzung ndlich darlegen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. März 2016Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug