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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung und Unterbringungskonzept 2016


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Mai 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5055

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Die Verwaltung hat zuletzt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 08.03.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (vgl. V/2016/014-E01).

Nach wie vor stehen der Verwaltung keine verlässlichen Fakten und Daten zur Verfügung, die als verbindliche Planungsgrundlagen r die weitere städtische Vorgehensweise im Hinblick auf die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge herangezogen werden könnten.

Fest steht, dass der Stadt Herzogenrath im Januar 2016 37 Personen zugewiesen wurden. Im Zeitraum Februar April 2016 erfolgten keine Zuweisungen. Zum 02.05.2016 wurden 36 Personen zugewiesen. Die damit zusammenhängenden Hintergründe werden später erläutert.

Entsprechend der in der letzten Sitzung erläuterten Ankündigung des Innenministeriums zum Zuweisungsverhalten wurden somit die nach NRW einreisenden Flüchtlinge den großen kreisfreien Städten zugewiesen, die im Jahr 2015 nicht das vereinbarte Aufnahmesoll erfüllt hatten. Darüber hinaus darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass sich der Zustrom der Flüchtlinge deutlich reduziert hat. Die Zugänge sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum allerdings immer noch erheblich höher.

Zuweisungen nach NRW

Monat

2016

2015

in [%]

Januar

19.359

6.939

+ 179

Februar

15.715

8.253

+ 90

rz

4.422

6.633

- 33

Gesamt

39.496

21.825

+81

01.01. 12.04.

40.946

23.943

+ 71

Quelle: MIK NRW

In diesem Zusammenhang hat sich beispielsweise die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien von 6.106 Menschen im Januar auf nur noch 1.134 Menschen im März verringert. Die Grenzschließungen sowie das zwischenzeitlich auch operativ in Kraft getretene Abkommen mit der Türkei zeigen Wirkung.

Weiter erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Zahl der Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten Algerien, Marokko und Tunesien von 3.356 Personen im Januar, 599 im Februar auf 480 Personen im März drastisch rückläufig ist. Bekanntlich sollen die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dies hat mutmaßlich bereits im Vorfeld eineSignalwirkung“.

Dennoch werden von offiziellen Stellen auf Bundes- und Landesebene bislang die für 2016 prognostizierten Flüchtlingszahlen in einer Größenordnung wie 2015 nicht dementiert. Vielmehr wird spätestens für Mitte des Jahres mit einer erheblichen Steigerung der Flüchtlingszahlen gerechnet.

Positiv hervorgehoben werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Aussetzung der Zuweisungen tatsächlich zu einer Entlastung der Situation vor Ort beigetragen hat. Das MIK beabsichtigt, Flüchtlinge bis auf Weiteres nur solchen Kommunen zuzuweisen, die ihre Erllungsquote zurzeit deutlich untererfüllt haben.

Nach den letzten Zuweisungen liegt das städtische Aufnahmesoll bei 1. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass kurzfristig keine weiteren Zuweisungen erfolgen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass durch den Wegfall der Notunterkünfte die Anrechnung der Soll-Aufnahmekapazitäten wegfällt, wodurch sich das Aufnahmesoll innerhalb von fünf Monaten um 350 Personen erhöhen wird. Somit sind mittelfristig Zuweisungen wahrscheinlich.

Insofern darf nicht aus den Augen verloren werden, dass nach wie vorr 2016 erhebliche Aufnahmekapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die im Stadtgebiet eingerichteten Notaufnahmeeinrichtungen wurden planmäßig zum 30.04.2016 aufgelöst.

Am Standort „An der Waidmühl“ wurde eine Leichtbauhalle errichtet, wodurch im Ergebnis dort in Kombination mit der Turnhalle Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 300 Personen zur Verfügung stehen.

Sollte sich allerdings im Laufe des Jahres eine drastische Entschärfung der Flüchtlingssituation ergeben davon kann allerdings zurzeit überhaupt nicht ausgegangen werden - nnte die Leichtbauhalle in Kombination mit einer weiterhin erfolgreichen Nutzung des freien Wohnungsmarktes dazu beitragen, dass eine Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen überflüssig werden nnte.

Im Hinblick auf die Bereithaltung weiterer Turnhallen muss darauf hingewiesen werden, dass eine „große“ Einrichtung die Verwaltung bei der Unterbringung in mehrfacher Hinsicht unflexibel macht. Sollten beispielsweise medizinische Aspekte zu einem Aufnahme- oder Verlegungsstopp führen, müssten für diesen Fall alternative Aufnahmemöglichkeiten zur Verfügung gehalten werden.

Zurzeit werden in Herzogenrath 463 Flüchtlinge somit 38 weniger als zur letzten Sitzung berichtet - durch die Stadtverwaltung betreut. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in 2016 17 Personen freiwillig ausgereist sind, wird deutlich, dass die rückläufigen Zahlen noch nicht zu einer Entlastung der Verwaltung geführt haben.

Noch nicht berücksichtigt sind dabei die 36 Personen, die der Stadt zum 02.05.2016 zugewiesen worden sind. Hierbei handelt es sich um die Flüchtlinge, die in der Notunterkunft „An der Waidmühl“ durch die Bezirksregierung untergebracht waren und die bis zum 30.04.2016 noch nicht anderweitig zugewiesen waren.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII.

Aus heutiger Sicht verfügt die Verwaltung über Unterbringungskapazitäten von ca. 400 Personen (einschl. der Turnhalle an der Geilenkirchener Str.).

Vor diesem Hintergrund muss sorgsam abgewogen werden, ob die bisherige Strategie, möglichst in großem Umfang privaten Wohnraum anzumieten, kurz- bis mittelfristig aufrechterhalten werden kann. Hierbei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft „An der Waidmühl“ erhebliche Fixkosten verursacht, wodurch die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtung in direkter Abhängigkeit zur Belegungszahl steht.

Der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft soll zunächst für 6 Monate vom bisherigen Betreiber übernommen werden. Dabei muss eine personelle Mindestbesetzung - auch aus arbeitsvertraglichen Gründen bereitgehalten und finanziert werden. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Vergleichsberechnung erstellt die attestiert, dass die Verwaltung mit eigenen Kräften den Betrieb nicht wirtschaftlicher sicherstellen kann. Die kurze Beauftragungszeit stellt sicher, dass die Entwicklungen abgewartet werden können und in vergaberechtlicher Hinsicht die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Einrichtung der Notunterkünfte im Stadtgebiet haben sich eine Vielzahl von Personen und Organisationen spontan bereit erklärt, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements die Betreuung der Flüchtlinge zu unterstützen.

An dieser Stelle soll allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vielzahl der rgerschaftlich engagierten Personen einer unterstützenden und begleitenden hauptamtlichen Struktur bedarf. Dabei geht es einerseits um die notwendige Koordination der Angebote und Betreuungsmaßnahmen im Interesse der Flüchtlinge. Andererseits ist ebenso notwendig, eine Überforderung oder Überidentifikation der Freiwilligen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang spielen Fortbildungsangebote, Präventionsschulungen oder sonstige begleitende Maßnahmen eine wichtige Rolle.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung ihr Konzept zur Betreuung bürgerschaftlich engagierter Personen zum 01.01.2016 überarbeitet und in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales bereits vorgestellt.

Daher hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Zusammenarbeit mit den bürgerschaftlich engagierten Personen auch formell zu regeln und die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Form einer sogenannten „Ehrenamtsvereinbarung“ zu manifestieren.

Neben der reinen ehrenamtlichen Tätigkeit enthält die beigefügte Fassung der „Ehrenamtsvereinbarung“ Regelungen und Formulierungen, die unterschiedliche Bereiche wie Versicherungs- und Kostenfragen, Kinder- und Jugendschutz sowie Austauschtreffen und Fortbildungsmöglichkeiten zum Inhalt haben.

Die Thematik wurde mehrfach im „Runden Tisch Flüchtlingsarbeit“ erörtert und beraten.

Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass die textliche Fassung der „Ehrenamtsvereinbarung“ insbesondere von den Personen, die ebenfalls hauptberuflich in der Flüchtlingsarbeit eingebunden sind, äerst kritisch bewertet wurde.

Dessen ungeachtet hält die Verwaltung nach fachbereichsübergreifender Abstimmung an ihrer Konzeption und damit einhergehend an der beigefügten Fassung der Ehrenamtsvereinbarung fest.

Im Ergebnis würden folglich Personen, die die Vereinbarung nicht unterzeichnen, von den projektierten Angeboten keinen Gebrauch machen. Gleichzeitig würden beispielsweise von Seiten der Verwaltung keine Zutrittsberechtigungen für Flüchtlingsunterkünfte erteilt.

Von Seiten der Verwaltung wird das Nebeneinander unterschiedlicher Säulen des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit als unkritisch gesehen. Dieses Nebeneinander kann bei beiderseitigem Respekt und entsprechender Toleranz zum Wohle der Flüchtlinge ohne Weiteres zum Einsatz kommen.

4. Soziale Betreuung

Im Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung zur Sitzung vom 08.03.2016 ergibt sich kein veränderter Sachverhalt. Die „Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ beabsichtigt vor dem Hintergrund der hohen Zahl zu betreuender Flüchtlinge eine Neukonzeptionierung ihrer Flüchtlingsberatung zu erarbeiten und als Leistung anzubieten.

Zum Zeitpunkt der Einladung stehen die konkreten Informationen hierzu noch nicht zur Vergung. Sofern möglich und erforderlich wird die Verwaltung hierzu im Rahmen einer Tischvorlage berichten.

5. Kosten

Der aktuelle Sachstand entspricht nach wie vor den Ausführungen der Verwaltung zur Sitzung vom 08.03.2016. Aufgrund einer Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln erwartet die Verwaltung für 2016 Landeszuweisungen in einer Größenordnung von rd. 4,8 Mio. Euro.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 12. Mai 2016Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
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Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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