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Flüchtlingssituation in Herzogenrath
hier: Antrag der Internationalen Liste vom
[17.05.2016](si010_j.asp?YY=2016&MM=05&DD=17)


Letzte Beratung
Dienstag, 07. Juni 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5103

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Die Verwaltung hat zuletzt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 12.05.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (vgl. V/2016/014-E02).

Der seinerzeit dargestellte Sachverhalt hat sich nicht wesentlich verändert. Insofern wurden die einschlägigen Informationen weitgehend aus der Beratungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales übernommen.

Nach wie vor stehen der Verwaltung keine verlässlichen Fakten und Daten zur Verfügung, die als verbindliche Planungsgrundlagen für die weitere städtische Vorgehensweise im Hinblick auf die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge herangezogen werden könnten.

Fest steht, dass der Stadt Herzogenrath im Januar 2016 37 Personen zugewiesen wurden. Im Zeitraum Februar April 2016 erfolgten keine Zuweisungen. Zum 02.05.2016 wurden 36 Personen zugewiesen. Die damit zusammenhängenden Hintergründe werden später erläutert.

Entsprechend der in der letzten Sitzung erläuterten Ankündigung des Innenministeriums zum Zuweisungsverhalten wurden somit die nach NRW einreisenden Flüchtlinge den großen kreisfreien Städten zugewiesen, die im Jahr 2015 nicht das vereinbarte Aufnahmesoll erfüllt hatten. Darüber hinaus darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass sich der Zustrom der Flüchtlinge deutlich reduziert hat. Die Zugänge sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum allerdings immer noch erheblich höher.

Zuweisungen nach NRW

Monat

2016

2015

in [%]

Januar

19.359

6.939

+ 179

Februar

15.715

8.253

+ 90

März

4.422

6.633

- 33

Gesamt

39.496

21.825

+81

01.01. 12.04.

40.946

23.943

+ 71

Quelle: MIK NRW

Für April 2016 wurde durch MIK ein Zugang von 3.362 Menschen veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang hat sich beispielsweise die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien von 6.106 Menschen im Januar auf nur noch 730 Menschen im April verringert. Die Grenzschließungen sowie das zwischenzeitlich auch operativ in Kraft getretene Abkommen mit der Türkei zeigen Wirkung.

Weiter erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Zahl der Flüchtlinge aus den Maghreb Staaten Algerien, Marokko und Tunesien von 3.356 Personen im Januar, 599 im Februar auf 480 Personen im März drastisch rückläufig ist. Bekanntlich sollen die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dies hat mutmaßlich bereits im Vorfeld eine Signalwirkung.

Dennoch werden von offiziellen Stellen auf Bundes- und Landesebene bislang die für 2016 prognostizierten Flüchtlingszahlen in einer Größenordnung wie 2015 nicht dementiert. Vielmehr wird spätestens für Mitte des Jahres mit einer erheblichen Steigerung der Flüchtlingszahlen gerechnet.

Positiv hervorgehoben werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Aussetzung der Zuweisungen tatsächlich zu einer Entlastung der Situation vor Ort beigetragen hat. Das MIK beabsichtigt, Flüchtlinge bis auf Weiteres nur solchen Kommunen zuzuweisen, die ihre Erfüllungsquote zurzeit deutlich untererfüllt haben.

Nach den letzten Zuweisungen liegt das städtische Aufnahmesoll bei 1. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass kurzfristig keine weiteren Zuweisungen erfolgen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass durch den Wegfall der Notunterkünfte die Anrechnung der Soll-Aufnahmekapazitäten wegfällt, wodurch sich das Aufnahmesoll innerhalb von fünf Monaten um 350 Personen erhöhen wird. Somit sind mittelfristig Zuweisungen wahrscheinlich.

Insofern darf nicht aus den Augen verloren werden, dass nach wie vor für 2016 erhebliche Aufnahmekapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die im Stadtgebiet eingerichteten Notaufnahmeeinrichtungen wurden planmäßig zum 30.04.2016 aufgelöst.

Am Standort An der Waidmühlwurde eine Leichtbauhalle errichtet, wodurch im Ergebnis dort in Kombination mit der Turnhalle Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 300 Personen zur Verfügung stehen.

Sollte sich allerdings im Laufe des Jahres eine drastische Entschärfung der Flüchtlingssituation ergeben davon kann allerdings zurzeit überhaupt nicht ausgegangen werden - könnte die Leichtbauhalle in Kombination mit einer weiterhin erfolgreichen Nutzung des freien Wohnungsmarktes dazu beitragen, dass eine Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen überflüssig werden könnte.

Im Hinblick auf die Bereithaltung weiterer Turnhallen muss darauf hingewiesen werden, dass eine großeEinrichtung die Verwaltung bei der Unterbringung in mehrfacher Hinsicht unflexibel macht. Sollten beispielsweise medizinische Aspekte zu einem Aufnahme- oder Verlegungsstopp führen, müssten für diesen Fall alternative Aufnahmemöglichkeiten zur Verfügung gehalten werden.

Zurzeit werden in Herzogenrath 498 Flüchtlinge durch die Stadtverwaltung betreut.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf Unterkunft, dagegen kein Anspruch auf eine angemessene Wohnungim Sinne des SGB II/SGB XII.

Aus heutiger Sicht verfügt die Verwaltung über Unterbringungskapazitäten von ca. 400 Personen (einschl. der Turnhalle an der Geilenkirchener Str.).

Der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft soll zunächst für 6 Monate vom bisherigen Betreiber übernommen werden. Dabei muss eine personelle Mindestbesetzung - auch aus arbeitsvertraglichen Gründen bereitgehalten und finanziert werden. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Vergleichsberechnung erstellt die attestiert, dass die Verwaltung mit eigenen Kräften den Betrieb nicht wirtschaftlicher sicherstellen kann. Die kurze Beauftragungszeit stellt sicher, dass die Entwicklungen abgewartet werden können und in vergaberechtlicher Hinsicht die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Vor dem Hintergrund dieser Aufnahmekapazitäten hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der letzten Sitzung bekräftigt, dass nach wie eine dezentrale Unterbringung auch in privatem Wohnraum angestrebt werden sollte.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Unmittelbar im Zusammenhang mit der Einrichtung der Notunterkünfte im Stadtgebiet haben sich eine Vielzahl von Personen und Organisationen spontan bereit erklärt, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements die Betreuung der Flüchtlinge zu unterstützen.

An dieser Stelle soll allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vielzahl der bürgerschaftlich engagierten Personen einer unterstützenden und begleitenden hauptamtlichen Struktur bedarf. Dabei geht es einerseits um die notwendige Koordination der Angebote und Betreuungsmaßnahmen im Interesse der Flüchtlinge. Andererseits ist ebenso notwendig, eine Überforderung oder Überidentifikation der Freiwilligen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang spielen Fortbildungsangebote, Präventionsschulungen oder sonstige begleitende Maßnahmen eine wichtige Rolle.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung ihr Konzept zur Betreuung bürgerschaftlich engagierter Personen zum 01.01.2016 überarbeitet und in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorgestellt.

4. Soziale Betreuung

Im Hinblick auf die Ausführungen der Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 08.03.2016 ergibt sich kein veränderter Sachverhalt. Die Flüchtlingsberatung in Herzogenrathbeabsichtigt vor dem Hintergrund der hohen Zahl zu betreuender Flüchtlinge eine Neukonzeptionierung ihrer Flüchtlingsberatung zu erarbeiten und als Leistung anzubieten.

Zum Zeitpunkt der Einladung stehen die konkreten Informationen hierzu noch nicht zur Verfügung.

5. Kosten

Der aktuelle Sachstand entspricht nach wie vor den Ausführungen der Verwaltung zur Sitzung vom 08.03.2016. Aufgrund einer Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln erwartet die Verwaltung für 2016 Landeszuweisungen in einer Größenordnung von rd. 4,8 Mio. Euro.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 07. Juni 2016Sitzung des Integrationsrates

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Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
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zur Kenntnis genommen
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