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Prüfauftrag
hier: Turnhalle Geilenkirchener Straße
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom
[13.06.2016](si010_j.asp?YY=2016&MM=06&DD=13)


Letzte Beratung
Dienstag, 06. September 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5182

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt zu, dass neben der Turnhalle An der Waidmühl die Turnhalle an der Geilenkirchener Straße bis auf Weiteres als Flüchtlingsunterkunft vorgehalten wird.

Sachverhalt:

Die Inhalte des Antrages sowie dessen Begründung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 12.05.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E02).

Zum damaligen Zeitpunkt hat die Verwaltung darauf verwiesen, dass von den zuständigen Stellen nach wie vor keine verbindlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt wurden, um eine verlässliche Planung zur Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten.

Zwischenzeitlich stehen der Verwaltung allerdings konkrete Informationen zur Zuweisungssituation zur Verfügung.

Am 4. Juli 2016 wurde die Verwaltungsleitung durch die Bezirksregierung Arnsberg darüber informiert, dass bis Ende September 2016 mit der Zuweisung von 250 Flüchtlingen nach Herzogenrath gerechnet werden muss.

Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Erfüllungsquote der Stadt Herzogenrath nach dem Königsteiner Verteilungsschlüssel durch den Wegfall der Anrechnung der Notunterkünfte hierzu hat die Verwaltung in den zurückliegenden Sitzungen berichtet nur noch 80 % betragen würde. Im Ergebnis führt dies wie auch in anderen Kommunen in denen Notunterkünfte aufgegeben wurden zur Wiederaufnahme des Zuweisungsverfahrens.

Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde sich darauf verständigt, dass frühestens ab der 28. KW wöchentlich 20 Flüchtlinge bis zur Erfüllung des Kontingentes nach Herzogenrath zugewiesen werden sollen.

Zwischenzeitlich ist die Flüchtlingsunterkunft An der Waidmühl mit 80 Personen belegt (Stand: 15.08.2016). Es ist damit zu rechnen, dass bis Anfang Oktober 2016 eine Gesamtzuweisungszahl von 250 Personen erreicht wird.

Die Flüchtlingsunterkunft An der Waidmühl wäre dann vollständig belegt. Entsprechendes gilt zum heutigen Zeitpunkt für die weiteren zur Verfügung stehenden Unterkünfte.

Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb erforderlich, aus unterschiedlichen Gründen die Turnhalle Geilenkirchener Straße weiterhin als Flüchtlingsunterkunft vorzusehen bzw. vorzuhalten:

  1. Obwohl die Flüchtlings- bzw. Zuweisungssituation für Herzogenrath zurzeit konkret bestimmbar ist, kann die generelle Flüchtlingssituation für die Bundesrepublik (noch) nicht beurteilt werden. Die maßgeblichen politischen Verhältnisse erscheinen für eine Bewertung zu instabil. Sollten vor diesem Hintergrund in 2016 über die verbindlich zugesprochenen 250 Flüchtlinge weitere Flüchtlinge nach Herzogenrath zugewiesen werden, stehen Stand heute die notwendigen Unterbringungskapazitäten nicht zur Verfügung.

  1. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der damaligen Notunterkunft wurde die Notwendigkeit erkennbar, im Falle von Erkrankungen logistisch so aufgestellt zu sein, dass eine Separierung erkrankter/gesunder Personen gewährleistet werden kann. Gerade bei großen Einrichtungen wird von Seiten der Verwaltung der dringende Bedarf gesehen, im Bedarfsfall flexibel und schnell auf veränderte Situationen reagieren zu können.

  1. Weiterhin laufen zum 31.01.2017 Mietverträge für Wohnraum zur Unterbringung von 25 Personen aus. Ob diese Verträge verlängert werden können ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, da der Eigentümer Investitionsmaßnahmen beabsichtigt. Ähnlich gelagert ist die Situation im Hinblick auf die angemieteten evangelischen Pfarrhäuser. Hierbei muss aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass ab 01.11.2016 mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten eine anderweitige Unterbringung von ca. 30 Personen sichergestellt werden muss.

Somit ist nach jetzigem Kenntnisstand sicherzustellen, dass Anfang 2017 alternative Quartiere für die Unterbringung von mindestens 55 Personen verfügbar sind.

Zusammenfassend hält die Verwaltung deshalb an ihrer Auffassung fest, dass die Turnhalle Geilenkirchener Straße bis auf Weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden muss.

Selbstverständlich wird durch die Verwaltung kontinuierlich überprüft, in welchem Umfang Flüchtlingsunterkünfte vorgehalten werden müssen. Sobald sich abzeichnet, dass Sportstätten für die Unterbringung der Menschen nicht mehr erforderlich sind, werden diese der ursprünglichen Nutzung schnellstmöglich wieder zugeführt.

Daneben bemüht sich die Verwaltung intensiv, in Ausführung des Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Soziales zuletzt bekräftigt in der Sitzung vom 12.05.2016 privaten Wohnraum anzumieten, um einen dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge zu erreichen.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 06. September 2016Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
(offen)
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Tagesordnung