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Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der StädteRegion Aachen;
hier: Beschluss des Städteregionstages vom
[30.06.2016](si010_j.asp?YY=2016&MM=06&DD=30)


Letzte Beratung
Dienstag, 13. September 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5200

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er befürwortet grundsätzlich die Einrichtung einer Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der StädteRegion Aachen.

Der Ausschuss stimmt der Einrichtung der Vollzeitstelle zu, sofern die Kosten über die allgemeine Städteregionsumlage finanziert werden.

Sachverhalt:

Bisher wurde durch den Bereich Soziales die Rückkehrberatung in eigener Verantwortung durchgeführt. Ausreisewillige erhielten von Seiten der Stadt Herzogenrath einen Zuschuss zur Überbrückung bzw. Aufbau einer Existenz im Heimatland. Grundlage für die Bemessung war dabei regelmäßig der Sozialhilfeaufwand. Die Beihilfe amortisiert sich in drei bis vier Monaten. Hierdurch sind in 2016 bisher 31 Personen in ihre Heimatländer zurück gekehrt.

Diese Praxis möchte der Bereich auch weiterhin beibehalten.

Mit beigefügtem Schreiben vom 01.08.2016 bittet die Städteregion Aachen, der Einrichtung und Finanzierung einer Vollzeitstelle zur Beratung von geflüchteten Menschen für die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr in die Heimatländer zuzustimmen.

Im Gegensatz zur stätischen Vorgehensweise berät Herr Bizimana Menschen, die sich mit einer Rückkehr auseinander setzen und noch nicht entschieden haben. Er informiert in der Beratungsstelle über Möglichkeiten einer Rückkehr und zeigt den Rückkehrwilligen Perspektiven auf. Hierbei arbeitet er eng mit unterschiedlichen NGOs (Non-Governmental-Organization = Nichtregierungsorganisation) in den verschiedenen Herkunftsländern zusammen, die sich im Falle einer Ausreise den Rückkehrern annehmen.

Bei den Rückkehrwilligen handelt es sich nicht automatisch um Flüchtlinge, sondern viele der von der Caritas beratenden Personen haben ein Bleiberecht in Deutschland.

Von den Kosten in Höhe von 35.000,00 Euro entfallen auf die Stadt Herzogenrath 5.000,00 Euro (nach dem Anteil an der Regionsumlage). Aus Sicht des Bereiches Soziales sollte dieser Betrag, aus den vorgenannten Gründen, jedoch in die Städteregionsumlage einfließen und nicht aus dem Sozialetat gezahlt werden.

Die Verwaltung befürwortet, neben den eigenen Aktivitäten, die Rückkehrberatung für geflüchtete Menschen in der Städteregion Aachen. Hierbei wird die Verwaltung darauf hin wirken, dass zukünftig auch in Herzogenrath eine Beratung angeboten wird.

Rechtliche Grundlagen:

Keine, freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen:

hrlich ca. 5.000,00 Euro ausgezahlt über die Städteregionsumlage.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 13. September 2016Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug