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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung und Unterbringungskonzept 2016


Letzte Beratung
Dienstag, 13. September 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5186

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 12.05.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E02).

Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Verwaltung darauf verwiesen, dass von den „…zuständigen Stellen nach wie vor keine verbindlichen Planungsgrundlagen zur Verfügung gestellt wurde, um eine verlässliche Planung zur Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten…“.

Zwischenzeitlich stehen der Verwaltung allerdings konkrete Informationen zur kurzfristigen Zuweisungssituation zur Verfügung.

Am 4. Juli 2016 wurde die Verwaltungsleitung durch die Bezirksregierung Arnsberg darüber informiert, dass bis Ende September 2016 mit der Zuweisung von 250 Flüchtlingen nach Herzogenrath gerechnet werden muss.

Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Erfüllungsquote der Stadt Herzogenrath nach dem Königsteiner Verteilungsschlüssel durch den Wegfall der Anrechnung der Notunterkünfte hierzu hatte die Verwaltung in den zurückliegenden Sitzungen berichtet nur noch 80 % betragen würde. Im Ergebnis führt dies wie auch in anderen Kommunen in denen Notunterkünfte aufgegeben wurden zur Wiederaufnahme des Zuweisungsverfahrens.

Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde sich darauf verständigt, dass frühestens ab der 28. KW wöchentlich 20 Flüchtlinge bis zur Erfüllung des Kontingentes nach Herzogenrath zugewiesen werden sollen.

Im Ergebnis ist hierdurch die kurzfristige Flüchtlings- bzw. Zuweisungssituation für Herzogenrath konkret bestimmbar. Aussagen zur generellen Flüchtlingssituation auf Bundesebene lassen sich nach Auffassung der Verwaltung hieraus nicht ableiten. Die maßgeblichen politischen Verhältnisse erscheinen für eine entsprechende Bewertung zu instabil.

Sollten vor diesem Hintergrund in 2016 über die verbindlich zugesprochenen 250 Flüchtlinge weitere Flüchtlinge nach Herzogenrath zugewiesen werden, stehen Stand heute die notwendigen Unterbringungskapaziten (noch) nicht zur Verfügung.

Bisher wurden insgesamt 207 Personen (Stand 02.09.2016) zugewiesen. Bis Anfang Oktober 2016 muss insgesamt mit einer Zahl von mindestens 327 Zuweisungen gerechnet werden.

Bei den zugewiesenen Personen handelt es sich um Menschen aus Syrien, Afghanistan, Irak und Aserbaidschan. 40 % sind jünger als 18 Jahre.

Zurzeit werden in Herzogenrath 585 Flüchtlinge somit rd. 122 mehr als zur letzten Sitzung berichtet - durch die Stadtverwaltung betreut. Von den betreuten Personen befinden sich zurzeit 515 im laufenden Asylverfahren (§ 55 Asylgesetz). Bei 70 Personen wurde der Asylantrag abgelehnt, jedoch eine Duldung nach § 60 a Aufenthaltsgesetz ausgesprochen. 24 Personen konnten im laufenden Jahr aufgrund des Statuswechsels in die Zuständigkeit des Jobcenters abgegeben werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in 2016 31 Personen freiwillig ausgereist sind, wird deutlich, dass die Asylabteilung nach wie vor erheblich belastet ist.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausnders zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.

Zwischenzeitlich wurde die Gemeinschaftsunterkunft An der Waidmühl mit 139 Personen belegt (Stand: 02.09.2016). Es ist damit zu rechnen, dass bis Anfang Oktober 2016 weitere Zuweisungen in einer Größenordnung von 100 - 120 Personen erfolgen werden, um die in Aussicht gestellte Gesamtzuweisungszahl von 250 Personen zu erreichen.

In diesem Fall wäre die Flüchtlingsunterkunft An der Waidmühl vollständig belegt. Entsprechendes gilt zum heutigen Zeitpunkt für die weiteren zur Verfügung stehenden Unternfte.

Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb erforderlich, aus unterschiedlichen Gründen die Turnhalle Geilenkirchener Straße weiterhin als Flüchtlingsunterkunft vorzusehen bzw. vorzuhalten:

  1. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der damaligen Notunterkunft wurde die Notwendigkeit erkennbar, im Falle von Erkrankungen logistisch so aufgestellt zu sein, dass eine Separierung erkrankter/gesunder Personen gewährleistet werden kann. Gerade bei großen Einrichtungen wird von Seiten der Verwaltung der dringende Bedarf gesehen, im Bedarfsfall flexibel und schnell auf veränderte Situationen reagieren zu können.

  1. Weiterhin laufen zum 31.01.2017 Mietverträge für Wohnraum zur Unterbringung von 25 Personen aus. Ob diese Verträge verlängert werden können ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, da der Eigentümer Investitionsmaßnahmen beabsichtigt. Ähnlich gelagert ist die Situation im Hinblick auf die angemieteten evangelischen Pfarrhäuser. Hierbei muss aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass ab 01.11.2016 mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten eine anderweitige Unterbringung von ca. 30 Personen sichergestellt werden muss.

Somit ist nach jetzigem Kenntnisstand sicherzustellen, dass Anfang 2017 alternative Quartiere für die Unterbringung von mindestens 55 Personen verfügbar sind.

Zusammenfassend hält die Verwaltung deshalb an ihrer Auffassung fest, dass die Turnhalle Geilenkirchener Straße bis auf Weiteres für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden muss.

Selbstverständlich wird durch die Verwaltung kontinuierlich überprüft, in welchem Umfang Flüchtlingsunterkünfte vorgehalten werden müssen. Sobald sich abzeichnet, dass Sportstätten für die Unterbringung der Menschen nicht mehr erforderlich sind, werden diese der ursprünglichen Nutzung schnellstmöglich wieder zugeführt.

Selbstverständlich bemüht sich die Verwaltung intensiv, in Ausführung des Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Soziales zuletzt bekräftigt in der Sitzung vom 12.05.2016 privaten Wohnraum anzumieten, um einen dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge zu erreichen.

In diesem Zusammenhang wird zunehmend deutlich, dass potentielle Vermieter gesteigerten Wert darauf legen, Mietverträge unmittelbar mit der Verwaltung abzuschließen. So verständlich diese Absicht aus Vermietersicht auch sein mag, so muss bei sachlicher Betrachtung festgestellt werden, dass sich diese Vorgehensweise nur schwierig mit den städtischen Interessen in Einklang bringen lässt.

Wie ausgeführt, ist die Verwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens hiervon wird zumindest bei syrischen Flüchtlingen ausgegangen wechseln die Flüchtlinge in die Zuständigkeit der Jobcenter und erhalten entsprechend von dort Leistungen für den Lebensunterhalt und die Unterkunft. In diesen Fällen könnten die mietvertraglichen Kosten der Wohnung über die Leistungen der Jobcenter zwar refinanziert werden. Gleichzeitig verbliebe die Verwaltung allerdings in der Rolle des Vertragspartners und würde in dieser Funktion dafür „haften“, dass der Flüchtling seinen Verpflichtungen im Rahmen des Leistungsbezugs des Jobcenters nachkommt. Im Innenverltnis würde die Verwaltung tatsächlich das unternehmerische Risiko des Vermieters übernehmen, ohne unmittelbaren Einfluss auf die handelnden Akteure zu haben. Vorstellbar wäre in der beschriebenen Fallkonstellation beispielsweise ein Mietvertrag unterhalb der ortsüblichen Miete, um das (nicht vorhandene) Ausfallwagnis entsprechend zu Gunsten der Verwaltung einzupreisen. Ob derartige Vertragsgestaltungen realisiert werde können, bleibt abzuwarten.

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass zumindest der Bereich Soziales nicht in großem Stil in die Verwaltung von Mietwohnungen einsteigen kann, um den gegebenenfalls erforderlichen Mietwohnungsbestand vergleichbar einemWohnungsverwalter“ zu betreuen.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Vor dem Hintergrund der fehlenden (Neu-)Zuweisungen in der ersten Jahreshälfte und der hierdurch reduzierten Einsatzbereiche wurde die Zeit genutzt, die Ehrenamtsstruktur zu etablieren und zu festigen. Insbesondere im Hinblick auf die Betreuung der Menschen in der Unterkunft An der Waidmühl, wird das bürgerschaftliche Engagement mit Ablauf der Sommerferien operativ wieder im bekannten Umfang tätig werden.

4. Soziale Betreuung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 05.07.2016 die Neukonzeptionierung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ beraten und im Ergebnis einer Stellenerweiterung um 1,5 Stellen zugestimmt. Die beteiligten Träger sind zurzeit mit der Umsetzung des Konzeptes befasst. Die Verwaltung erwartet die Realisierung zum 01.10.2016.

5. Kosten

Der aktuelle Sachstand entspricht nach wie vor den Ausführungen der Verwaltung zur Sitzung vom 08.03.2016. Aufgrund einer Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln vom 25.05.2016 wurden der Stadt Landeszuweisungen in einer Größenordnung von rd. 4.839.882 Mio. Euro zugesprochen. Die auf dieser Grundlage ermittelten Haushaltsansätze sind aus heutiger Sicht auskömmlich.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


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Beratungsfolge

Dienstag, 13. September 2016Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
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