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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung und Unterbringungskonzept 2016


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5323

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 13.09.2016 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E03).

Im Zuge der mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffenen Vereinbarung wurden der Stadt Herzogenrath im Zeitraum vom 22.07.2016 07.10.2016 insgesamt 234 Menschen zugewiesen. Somit wurden der Stadt Herzogenrath im Jahr 2016 bisher 310 Menschen zugewiesen.

Entwicklung der Zuweisungszahlen:

Nach einer Mitteilung der Clearing-Stelle der Bezirksregierung Arnsberg wird hierdurch zum Stichtag 01.11.2016 eine Erfüllungsquote von 106,23 % erreicht. Hieraus ergibt sich ein Zuweisungsüberhang von 39 Personen.

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr keine weiteren Regelzuweisungen erfolgen werden.

Zurzeit werden in Herzogenrath 620 Flüchtlinge somit rd. 35 mehr als zur letzten Sitzung berichtet - durch die Stadtverwaltung betreut.

Signifikant zugenommen hat die Zahl der Personen, deren Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Zur letzten Sitzung wurde von 24 Personen (für 01 08/16) berichtet, deren Verfahren abgeschlossen wurde. Im Zeitraum 15.08. 31.10.2016 wurden insgesamt 104 Personen anerkannt und aufgrund des Statuswechsels in die Zuständigkeit des Jobcenters abgegeben.

Hierdurch wird erkennbar, dass die einschlägigen organisatorischen Veränderungen bei den zuständigen Behörden Früchte tragen und im Ergebnis Asylverfahren erheblich schneller zum Abschluss gebracht werden konnten.

In der Spitze wurden in 2016 nahezu 800 Menschen laufend betreut. Die zunehmende Fluktuation führt allerdings nur bei oberflächlicher Betrachtung zu einer Entlastung der Verwaltung. Der zunehmende Abwicklungsaufwand, der durch den Übergang an andere Leistungsträger entsteht, verstärkt vielmehr die erhebliche Arbeitsbelastung der Verwaltung.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausnders zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.

Zu letzten Sitzung wurde berichtet, dass die Gemeinschaftsunterkunft An der Waidmühl unter Berücksichtigung der damals anstehenden Zuweisungen voraussichtlich vollständig belegt sein würde.

Tatsächlich befinden sich zurzeit in dieser Unterkunft aktuell (10.11.2016) 125 Personen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Verwaltung überaus erfolgreich in der Akquise von alternativem Wohnraum war. Daneben haben ebenfalls bürgerschaftlich engagierte Personen im nennenswerten Umfang Wohnraum gewinnen können.

Durch diese günstigen Umstände konnten somit innerhalb kurzer Zeit über 100 Personen in privatem Wohnraum oder wohnungsähnlichen Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden.

Sofern der eingangs erläuterte Trend der Zuweisungssituation sich verstetigt und die Wohnungssituation sich weiterhin positiv entwickelt, kann zu Beginn des neuen Jahres entschieden werden, ob die Interimslösungen im vollem Umfang künftig benötigt werden

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Vor dem Hintergrund der fehlenden (Neu-)Zuweisungen in der ersten Jahreshälfte und der hierdurch reduzierten Einsatzbereiche wurde die Zeit genutzt, die Ehrenamtsstruktur zu etablieren und zu festigen. Nach den Herbstferien wurden entsprechend Betreuungsangebote wieder aufgenommen.

4. Soziale Betreuung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 05.07.2016 die Neukonzeptionierung der Flüchtlingsberatung in Herzogenrath“ beraten und im Ergebnis einer Stellenerweiterung um 1,5 Stellen zugestimmt. Die beteiligten Träger sind zurzeit mit der Umsetzung des Konzeptes befasst. Zum 01.11.2016 konnte zwischenzeitlich eine Verwaltungskraft (0,5 Stellenanteil) eingestellt werden. Allerdings wurde die Verwaltung am 11.11.2016 darüber informiert, dass eine langjährig in der Flüchtlingsarbeit tätige Fachberaterin zum 31.12.2016 um die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gebeten hat.

Die Verwaltung wird in Gesprächen mit den betroffenen Trägern abstimmen, in welcher Form künftig die soziale Betreuung der Flüchtlinge gesichert werden kann und den Ausschuss für Arbeit und Soziales selbstverständlich rechtzeitig beteiligen.

5. Kosten

Aufgrund einer Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln vom 07.11.2016 wurden der Stadt Landeszuweisungen in einer Größenordnung von rd. 5.253.879 Mio. Euro zugesprochen. Die auf dieser Grundlage ermittelten Haushaltsansätze sind aus heutiger Sicht ausmmlich.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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