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Richtlinie für die Verleihung des Integrationspreises der Stadt Herzogenrath;
hier: Überarbeitung der Richtlinie


Letzte Beratung
Dienstag, 12. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5738

  1. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Der Integrationsrat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Verleihung des Integrationspreises der Stadt Herzogenrath entsprechend der als Anlage 1 beigegten Fassung.

Sachverhalt

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 14.12.2010 beschlossen, anstelle der Ehrung des „ausländerfreundlichsten Nachbarn“nftig einen Integrationspreis zu verleihen.

In diesem Zuge wurde ebenfalls die als Anlage 1 beigefügte „Richtlinie für die Verleihung des Integrationspreises der Stadt Herzogenrath“ erlassen.

Eine Internet-Recherche hat ergeben, dass die städtische Richtlinie im Vergleich zu den entsprechenden Regelwerken anderer Kommunen, beispielsweise der Stadt Monheim am Rhein, der Stadt Aachen oder der Stadt Hilden (Anlagen 2 4), ausführlicher und detaillierter gefasst wurde.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass eine „Richtlinie“ nicht den Charakter eines umfassenden und abschließenden Regelwerkes einnehmen soll. Vielmehr sollen durch die Richtlinie lediglich Anhaltspunkte formuliert werden, die bei der Entscheidung über die Vergabe der Integrationspreise als Richtschnur bei der Ergebnisfindung Berücksichtigung finden könnten.

Wie in der Vergangenheit und auch aktuell praktiziert, kann bei der Festlegung der Art und Weise der Ehrung bzw. der Preisträger/innen durch die „Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises“ von der Richtlinie abgewichen werden. Dabei stehen die Vorschläge der Kommission unter dem Zustimmungsvorbehalt des Stadtrates, der letztendlich über die Vergabe der/des Integrationspreise/s entscheidet.

In der letzten Sitzung der Kommission wurde der Wunsch geäert, in der Richtlinie die Möglichkeit vorzusehen, mehrere Integrationspreise je Kategorie sowie die Möglichkeit zur Vergabe von „Sonderpreisen“ explizit vorzusehen.

Hierzu könnte Punkt „C. Festlegung der Preisträger“ um die nachfolgenden Formulierungen ergänzt werden:

Die Preisträger werden durch Ratsbeschluss auf Vorschlag der „Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises“ festgelegt.

Bei den Vorschlägen können ein oder mehrere Preisträger/innen je Kategorie vorgeschlagen werden. Darüber hinaus kann die Kommission dem Stadtrat ebenfalls die Verleihung von „Sonderpreisen“ vorschlagen. In diesen Fällen wird kein Preisgeld ausgelobt.“

Rechtliche Grundlagen:

./.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. September 2017Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 05. September 2017Sitzung des Integrationsrates

Art
Anhörung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung