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Arbeit mit Flüchtlingen und Migranten; hier: Zukunft der Evangelischen Flüchtlingsberatung


Letzte Beratung
Dienstag, 01. April 2014 (Öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3725&options=4

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der weiteren Kofinanzierung der Personalkosten für die Flüchtlingsberatung der evangelischen Kirchengemeinde Herzogenrath durch Fachkräfte (Sozialpädagogen/innen) mit 23,5 Wochenstunden in Höhe von max. 27.500 Euro jährlich zu und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Jährlich ist ein Verwendungsnachweis sowie ein Tätigkeitsbericht (Jahresbericht) durch die Evangelische Kirche vorzulegen.

Sachverhalt:

 

Für die Erfüllung der Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des von § 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLüAG) erfassten Personenkreises erhält die Stadt Herzogenrath jährlich eine pauschale Landeszuweisung. Ein Anteil von 4,5 % der pauschalen Landeszuweisung ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ausschließlich für die soziale Betreuung der ausländischen Flüchtlinge zu verwenden (siehe V/2014/064). Es handelt sich somit um eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

Die soziale Betreuung umfasst entsprechend der begrifflichen Fassung ein weites Spektrum in unterschiedlichsten sozialen Alltags- und Lebenslagen. Insbesondere ist den Beratungstätigkeiten ein hoher Stellenwert beizumessen, da die Flüchtlinge in diesem Rahmen eingehend über die zuständigen Behörden, deren Aufgabengebiete und Standorte informiert werden und hierdurch in die Lage versetzt werden, ihre individuellen Problemlagen möglichst eigenständig lösen zu können. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Erlernen der deutschen Sprache, so dass es Zielsetzung sein muss, Flüchtlinge für die Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen zu begeistern. Dies gilt entsprechend für Kinder, die tunlichst in Kindertagesstätten und Schulen integriert werden müssen.

 

Bereits seit 1993 hat sich die Evangelische Flüchtlingsberatung im Bereich der sozialen Betreuung von Flüchtlingen engagiert. Von Beginn an erfolgte eine Bezuschussung der Personalkosten durch städtische Mittel.

 

Zurzeit erfolgt die Beratung der Flüchtlinge durch Frau Judith Kuntz, die durch eine weitere Kraft stundenweiseunterstützt wird. Frau Kuntz unterstützt beispw. auch die Personen, die sich als Paten für das sog. Resettlement-Programm zur Verfügung gestellt haben.

 

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass es sich bei der sozialen Betreuung der Flüchtlinge um ein wichtiges kommunales Betätigungsfeld handelt.

 

Die letzte Vereinbarung mit der Evangelischen Kirchengemeinde Herzogenrath läuft im Herbst 2014 aus und wäre nun beidseitig kündbar.

 

Die Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde sind zwischenzeitlich an die Verwaltung herangetreten und haben dabei verdeutlicht, dass die allgemein rückläufigen Kirchensteuereinnahmen auch die Haushaltsplanung ihrer Kirchengemeinde belasten, was eine weitere Finanzierung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge zumindest schwieriger erscheinen lässt.

 

Entscheidungsgrundlagen im Jahr 1993 waren folgende prognostizierte Kosten:

 

  • Personalkosten:                            70.000 DM (rd. 36.000 Euro)
  • Sachkosten:                            10.000 DM (rd. 5.100 Euro)

 

Prognostizierte Steigerungen bei dem Lohnkosten (jährlich 4,5 %) sowie bei den Sachkosten (jährlich 2 %) sollten aus Mitteln der Kirchen finanziert werden. Der städtische Zuschuss wurde seinerzeit auf „bis zu 40.000 DM (rd. 20.500 Euro; 47 %)“ gedeckelt und eine Zuschussquote von 47 % der Gesamtkosten festgelegt.

 

Im Jahr 2003 wurde als Abrechnungsmodus festgelegt, dass die Stadt „einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 47 % der Gesamtkosten“ sowie einen jährlichen Sachkostenzuschuss von 700 Euro leistet.

 

Ab 2006 wurde eine pauschale Bezuschussung der Personal- und Sachkosten von max. 17.000 Euro jährlich vereinbart.

 

Die vorstehenden Abrechnungsmodalitäten bestehen bis zum 31.08.2013, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

 

 

Bedingt durch die Erkrankung der Beraterin konnte im Jahr 2012 nur ein eingeschränktes Beratungsangebot aufrechterhalten werden. Vergleichbares gilt für 2013, allerdings wurde eines „Basisberatung“ durch Honorarkräfte sichergestellt. Der aktuelle Beschäftigungsumfang liegt zurzeit bei 23,3 Stunden/Woche. Ab Juni 2013 konnte der „volle“ Beratungsumfang (rd. 100 Std./mtl.) nahezu durchgängig aufrecht erhalten werden.

 

Aus den vorliegenden Abrechnungen wird erkennbar, dass bisher als Sachkosten regelmäßig Telefonkosten, Reise- und Fortbildungskosten und Büromaterialien abgerechnet wurden.

 

Diese Aufwendungen wird die Evangelische Kirchegemeinde künftig selber tragen. Die Kirchengemeinde stellt daneben die erforderlichen Räume zur Verfügung stellt und trägt die Raumkosten.

 

Im Gespräch mit Vertretern des dem Presbyteriums konnten im Ergebnis folgende Rahmenbedingungen für eine Fortführung des Vertrages im Verhandlungswege erzielt werden:

 

  1. Die evangelische Flüchtlingshilfe stellt 23,5 Fachkraftstunden pro Woche für die Flüchtlingsberatung sicher.

 

  1. Die hierdurch entstehenden Lohnkosten werden von der Stadt Herzogenrath bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 27.500 EUR jährlich erstattet.

 

  1. Das Konzept entspricht den bisherigen Aktivitäten, die dem Jahresbericht der evangelischen Flüchtlingshilfe zu entnehmen sind. Zusätzlich wird im Rahmen des Stundenkontingents die Betreuung der Paten aus dem Resettlementprogramm übernommen.

 

  1. Die evangelische Flüchtlingshilfe wird Sachkosten, Fahrtkosten, Telefonkosten für die Vertragslaufzeit von drei Jahren selbst tragen.

 

  1. Die evangelische Flüchtlingshilfe wird die Beratung in ihren eigenen Räumen in Herzogenrath-Kohlscheid oder in Räumen anderer evangelischer Kirchengemeinden im Stadtgebiet Herzogenrath vornehmen. Ergänzend stellt sie auch die Räume für sonstige Veranstaltungen im Rahmen der Flüchtlingsintegration zur Verfügung, z.B. für Integrationskurse.

 

  1. Die evangelische Flüchtlingshilfe wird Drittmittel für die Flüchtlingsberatung akquirieren, insbesondere aus der ideellen Kooperation mit der Pfarre St. Josef Straß sowie aus Projekttöpfen des Kirchenkreises und der evangelischen Landeskirche.

 

Hieraus deckt sie vorrangig ihre Sachkosten (außer Kosten für die Räume, die die evangelische Flüchtlingshilfe grundsätzlich selbst trägt) sowie nicht gedeckte Personalkosten im Rahmen der vorgenannten Jahresstunden.

 

Etwaige Überschüsse hieraus werden zugunsten der Stadt Herzogenrath von dem max. jährlich zu tragenden Höchstbetrag von 27.500 EUR in Abzug gebracht.

 

  1. Die Laufzeit wird für drei Jahre festgelegt, beginnend am 01.09.2014 bis zum 31.08.2017.

 

  1. Die Abrechnung der Drittmittel gemäß Ziff. 6.) erfolgt zum Ende dieser Laufzeit.

 

  1. Die vereinbarten Kündigungsfristen des bisherigen Vertrages und sonstige Regelungen bleiben unverändert.

 

Bei den Beratungen ist durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu berücksichtigen, dass bei einem Wegfall der sozialen Beratung durch die Evangelische Flüchtlingsberatung zwingend Alternativen bereitzustellen sind, die beispw. bei einer Übernahme der Tätigkeit in städtischer Trägerschaft deutlich höhere Kosten nach sich ziehen würde.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 2, 4 FLüAG

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto  531820

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

21.500 (ab 2015 30.000)

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 21.500

30.000

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 21.500

30.000

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
1 Tätigekitsbericht 2013 (4588 KB)    
2 Stundenübersicht (365 KB)    

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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