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Frauen helfen Frauen e.V.
hier: Verstetigung des Flüchtlingsberatungsangebotes in der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6654

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit Frauen helfen Frauen e.V. für den Zeitraum 01.04.2019 31.12.2019 eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Beratung für Flüchtlingsfrauen und Flüchtlingsfamilien abzuschließen.

 

 

Sachverhalt:

Seit über 2 Jahren erfolgt 14-tägig im Pavillon am Bahnhof Herzogenrath eine Beratung von geflüchteten Frauen und ihren Familien durch eine Fachberaterin von Frauen helfen Frauen e. V. Diese Beratungsleistung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die Beraterin, selbst Migrantin aus Syrien, Rat suchende Migrantinnen in unterschiedlichen Fragestellungen auch muttersprachlich berät. Die Beraterin spricht fließend Deutsch und beherrscht Farsi, Arabisch und Kurdisch. Sie hat ein Studium der sozialen Arbeit mit dem Abschluss Bachelor erfolgreich abgeschlossen. Zudem verfügt sie über umfassende Kenntnisse im Bereich Gewalt, Traumaberatung, Aufenthaltsstatus und Anerkennungsverfahren.

Die Themen und Fragen in der Beratung sind unterschiedlich wie z.B.

  • Existenzsicherungsfrage
  • Gesundheitsfrage
  • Anträge/Formular ausfüllen wie z.B. BUT Anträge, ALG II
  • Schule/Kindergarten/Studium
  • Integrationskurs
  • Ausländische Zeugnisanerkennung
  • Familiennachzug
  • Aufenthaltsrecht/ Asylrecht
  • Wohnungssuche
  • Wohnsitzänderung
  • häusliche Gewalt
  • Salafismus
  • Begleitung bei Behörden, Ärzte
  • Vermitteln an Aktivtäten, Freizeitangeboten
  • Netzwerkarbeit

Ziele der Beratung:

  • Rechte erkennen und umsetzen.
  • Hilfe zu Selbsthilfe aufbauen.
  • Gewalt beenden.
  • Isolation aufheben.
  • Rassismus und Ausgrenzung abbauen.
  • Integration Prozess unterstützen.
  • Integrationskurs besuchen.
  • Individuelle Ressourcen stärken.
  • Aufklärung über die Rolle des Elternhauses und Erarbeitung der Familienstruktur
  • Die sozialen Kompetenzen und das Selbstvertrauen für ein erfolgreiches Leben zu
  • stärken.
  • Rechtliche Möglichkeiten und Konsequenzen können aufgezeigt werden.
  • Durch das Angebot vor Ort werden die Hemmschwellen gesenkt und direkter
  • Kontakt aufgebaut.

Aufgrund veränderter Förderstrukturen des Landes NRW ist der Bestand der Beratungsstelle nunmehr gefährdet. Die AZ hatte in ihrer Ausgabe vom 21.12.2018 darüber berichtet.

Der Verein ist daher mit der Bitte um Unterstützung an die Stadt Herzogenrath herangetreten.

Gerade vor dem Hintergrund der Zuwanderung mit den Schwerpunkten Syrien, Irak, Afghanistan und Iran hat die Beraterin aufgrund ihrer Herkunft ein Alleinstellungsmerkmal, das die etablierte Beratung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath hervorragend ergänzen kann. Gleichzeitig würde eine Finanzierung der Stelle die Beratungsstruktur in Herzogenrath hin zur „Trägervielfalt“ öffnen und das Spektrum entsprechend erweitern.

In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls der Bestand des Pavillons verstetigt werden. Die Finanzierung über FrauenKomm scheint ungewiss.

Zwischenzeitlich wurden ausführliche, persönliche Gespräche mit Frauen helfen Frauen e.V. geführt, in denen der Sachverhalt ausführlich geklärt werden konnte. Danach erfolgt die Beratung in Flüchtlingsfragen ausschließlich für Migrantinnen aus Herzogenrath.

Es wurde folgende Aufgabenbeschreibung für Flüchtlingsfrauen aus Herzogenrath an 4 Tagen in der Woche festgelegt:

2 x offene Sprechzeit in Herzogenrath incl. Vor- und Nachbereitung

10 Std.

Beratung nach Termin

2 Std.

Begleitung zu Behörden, Gericht, etc.

2 Std.

Konzeptentwicklung Team

3 Std.

Besprechung mit Gleichstellung, Sozialamt

1 Std.

Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung z.B. Diakonie u.a., Vorträge

2 Std.

Insgesamt

20 Std.

Die Kosten hierfür sind mit ca. 20.000,00 Euro zu veranschlagen.

Die erfolgreiche Arbeit mit geflüchteten Frauen und ihren Familien in Herzogenrath sollte fortgeführt werden.

Daher spricht sich die Verwaltung nachdrücklich dafür aus, „Frauen helfen Frauen e.V.“ im Rahmen des Beschlussvorschlages zu finanzieren.

Nach jetzigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass eine Finanzierung nur für das Jahr 2019 erforderlich wird. Um eine Fortsetzung der Beratungstätigkeit über das Jahr 2019 hinaus zu ermöglichen wird der Verein Anträge auf Landesförderung an das Landesintegrationsministerium (MKFFI) stellen. Das erforderliche Konzept wurde bereits erstellt, die Antragstellung steht bevor.

Für den Fall einer Förderzusage ab 2020 wird die Verwaltung darauf hinwirken, dass die Beratungstätigkeiten weiterhin mit dem Schwerpunkt Herzogenrath durchgeführt werden und insoweit durch die jetzt in Aussicht gestellte Finanzierung ein unmittelbarer Profit für die Stadt verzeichnet werden kann. Die abzuschließende Vereinbarung soll deshalb in vorgenanntem Sinne einen Passus beinhalten.

Rechtliche Grundlagen:

§ 60 Abs. 2 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820/420000/0531310

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

ca. 20.000

Euro.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 09. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

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Genehmigung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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