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Flüchtlingsberatung Herzogenrath - Konzeption und Finanzierung ab dem Jahr 2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6960

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig befürwortet der Ausschuss grundsätzlich die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der Fchtlingsberatung Herzogenrath mit entsprechender finanzieller Förderung auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Konzeptes über den 31.12.2019 hinaus. Er beauftragt die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine entsprechende Beratungsvorlage zu erarbeiten.

 

 

Sachverhalt:

Im Nachgang zu einem Gespräch zwischen der Verwaltung und der Leitung der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath wurde mit Schreiben vom 18.09.2019 durch der Lydia Gemeinde eine veränderte finanzielle Unterstützung vor dem Hintergrund einer personellen und inhaltlichen Neuausrichtung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath beantragt.

Darüber hinaus kommt es bei dem von der Lydia Gemeinde ausgewählten Kooperationspartner, dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.(Diakonie), ebenfalls zu Veränderungen in der Geschäftsführung und zu einer zumindest angestrebten- personellen Veränderung hinsichtlich Leitungstätigkeit/Beratung der Beschäftigten in der Flüchtlingsberatung Herzogenrath.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Beteiligung der Stadt an den Personalkosten der Lydia Gemeinde mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 zuletzt in der Sitzung vom 13.06.2017 Drucksachen-Nr. V/2016/193-E01 beschlossen wurde.

Ein entsprechender Beschluss bezüglich der Diakonie mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019 wurde am 11.09.2018 Drucksachen-Nr. V/2019/193-E04 gefasst.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, über eine veränderte/weitere Finanzierung in einem abgestimmten Gesamtpaket zu entscheiden.

Wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, gestaltet sich die Zusammenarbeit verschiedener Träger/Akteure trotz gemeinsamer Ziele aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen und Herangehensweisen nicht immer störungsfrei und reibungslos.

Im städtischen Interesse in der Außendarstellung ist allerdings ausschließlich eine Flüchtlingsberatung Herzogenrath, in der kooperativ an der Verfolgung der gemeinsamen Ziele einer guten Versorgung der hilfesuchenden Menschen gearbeitet wird.

Die Verwaltung ist deshalb an die beteiligten Träger mit der Bitte herangetreten, ein abgestimmtes und einvernehmliches Konzept über die zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte, die personelle Zusammensetzung sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zu erstellen, um auf dieser Grundlage eine Beschlussfassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales herbeizuführen bzw. zu ermöglichen.

Die entsprechenden Schreiben sind als Anlage beigefügt.

Die Finanzierung soll weiterhin auf der Grundlage der Landeszuweisungen nach FLüAG sowie auf der Grundlage der Integrationspauschale (ab 2020 „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke) erfolgen.

Rechtliche Grundlagen:

./.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Details
Tagesordnung