Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath zu wählenden Mitglieder hier: Beschluss des Stadtrates am 11.03.2020
Der Integrationsrat nimmt die Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath zu wählenden Mitglieder zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Am 13. September 2020 wird neben den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahl des Integrationsrates der Stadt Herzogenrath stattfinden. Die Zusammenführung der Wahlen auf einen Wahltag wurde für die Wahlen im Jahr 2014 erstmalig durchgeführt.
Grundlage für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Herzogenrath ist die entsprechende Wahlordnung.
Aufgrund von landeswahlrechtlichen Gesetzesänderungen war es erforderlich, eine Neufassung der Wahlordnung zu beschließen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 die neue Wahlordnung beschlossen.
Die von der Internationalen Liste eingereichten Fragen werden ausführlich und umfassend in der „Fragen-Antworten-Zusammenstellung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet.
Anlagen:
Anlage 1: textliche Gegenüberstellung
Anlage 2: Neufassung der Wahlordnung
Anlage 3: Fragenkatalog Internationale Liste
Anlage 4: FAQ Fragen Antworten Ministerium
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 26. Mai 2020Sitzung des Integrationsrates
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