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Einführung und Verpflichtung der direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates gem. § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Bürgermeister


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. November 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7510

 

 

Sachverhalt:

Am 13.09.2020 erfolgte die direkte Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Herzogenrath. Die gewählten Migrantenvertreter/innen werden durch den Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Hierzu erheben sich die Migrantenvertreter von ihren Plätzen und bekunden ihr Einverständnis durch Abgabe folgender Verpflichtungsformel:

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.

Rechtliche Grundlagen:

§ 43 und § 67 GO NRW


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. November 2020Konstituierende Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung