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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Festlegung eines Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen
(Objekt Friedrichstraße 2 -Kohlscheider Hof - KoHo, 52134 Herzogenrath)


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. März 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4401

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt der Anmietung des Objektes Friedrichstraße 2 - Kohlscheider Hof, 52134 Herzogenrath, zur Unterbringung von Flüchtlingen zu.

Sachverhalt:

Die Verschärfung der Konflikte in unterschiedlichen weltweiten Krisengebieten führt als unmittelbare Auswirkung zu einem anhaltenden Flüchtlingsstrom nach Deutschland und damit einhergehend zu einem erhöhten Zuweisungsaufkommen nach Herzogenrath.

Über die damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen für die Stadt Herzogenrath hat die Verwaltung durch entsprechende Beratungsvorlagen zu den Sitzungen des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Soziales ausführlich informiert.

Zuletzt wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2014 über die Errichtung von Unternften zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie über mögliche Standorte beraten.

Zum damaligen Zeitpunkt war absehbar, dass dringend entsprechende Kapazitäten geschaffen werden müssen, um die im laufenden Jahr zu erwartenden Flüchtlinge adäquat unterbringen zu können wozu die Stadt gesetzlich verpflichtet ist.

Mangels entsprechender Alternativen hatte sich der Stadtrat für die Errichtung eines „Containerdorfes“ ausgesprochen.

Zwischenzeitlich hat sich ein veränderter Sachstand ergeben.

Die Verwaltung hat Gespräche mit den Eigentümern der Liegenschaft mit der Zielsetzung aufgenommen, eine Anmietung zwecks Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen.

Im Ergebnis haben sich die Eigentümer bereit erklärt, den Kohlscheider Hof zunächst befristet für drei Jahre an die Stadt Herzogenrath zu vermieten.

Das Gebäude wurde in den vergangenen Jahren modernisiert und insbesondere im Hinblick auf seine feuerschutztechnische Ausstattung optimiert (Brandmeldeanlage).

Angemietet werden könnten der Gastronomiebereich, der allerdings nicht ohne weitere Maßnahmen als Unterkunft genutzt werden kann, drei vollständig eingerichtete Hotelzimmer und ein ebenfalls möbliertes Appartement im 1. OG sowie eine 5-Zimmer-Wohnung im 2. OG.

Eine Belegung der ersten und zweiten Etage könnte nach jetzigem Kenntnisstand sehr zeitnah erfolgen und die Unterbringung von 26 Flüchtlingen ermöglichen. Der Ausbau des Gastronomiebereiches könnte weitere Kapazitäten schaffen.

Die Verwaltung befürwortet nach interner Abwägung die Anmietung des Kohlscheider Hofes zur Unterbringung von Flüchtlingen als Alternative zur Errichtung einer Containerlösung.

Neben den Vorzügen des Gebäudes an sich bietet die Lage des Kohlscheider Hofes deutliche Vorteile im Vergleich zu den im Stadtrat seitens der Verwaltung zuletzt vorgeschlagenen und beschlossenen Containerstandorten in Merkstein.

Der Kohlscheider Hof ist infrastrukturell optimal angebunden. Insbesondere könnten Kinder und Jugendliche in sämtlichen Schulformen beschult werden, für Kleinkinder stünden entsprechende Kindertagesstätten zur Verfügung. Der Standort gewährleistet darüber hinaus eine sehr gute soziale Kontrolle.

Unter Abwägung aller Begleitumstände befürwortet die Verwaltung die Anmietung des Kohlscheider Hofes anstelle der Errichtung eines Containerdorfes“.

Die Besitzer haben zwischenzeitlich mitgeteilt, dass nunmehr eine Reihe von Personen ihr Interesse an einem Erwerb der Liegenschaft bekundet hätten. Allerdings wurde zugesichert, zunächst an dem Mietangebot festzuhalten sofern nicht ein überzeugenderes Kaufangebot eingereicht werden würde.

Die Verwaltung hält es deshalb für geboten, von dem ursprünglich mitgeteilten Zeitplan Beratung und Beschlussfassung über den Standort durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 05.03.2015 und Vergabebeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss am 10.03.2015 abzuweichen und die erforderlichen Beschlüsse durch Dringlichkeitsentscheidungen herbeizuführen, da der Kohlscheider Hof mangels geeigneter Alternativen zur Unterbringung von Flüchtlingen dringend erforderlich ist. Die bisherigen Kapazitäten werden unter Berücksichtigung des derzeitigen Zuweisungsaufkommens bis Ende des Monats voraussichtlich erschöpft sein.

Hinsichtlich der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses zur Auftragsvergabe wird ebenfalls eine Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet.

Über die finanziellen Auswirkungen wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichtet.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Über die finanziellen Auswirkungen wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichtet.


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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. März 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Genehmigung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug