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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
Planung und Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4315

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem sogenannten Pelzer-Gelände. Die hierfür notwendigen Auftragsvergaben sind in den entsprechenden Fachausschüssen zu beraten. Weiterhin ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Projektfortschritt zu informieren.

Sachverhalt:

Die Situation der steigenden Zuweisungen von Flüchtlingen nach Herzogenrath und die damit einhergehenden logistischen und finanziellen Auswirkungen wurden durch die Verwaltung in der jüngeren Vergangenheit in Beratungsvorlagen für den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten. Um Wiederholungen zu vermeiden die einschlägigen Beratungsvorlagen sind sämtlichen Stadtverordneten zugegangen wird deshalb auf die Drucksachen-Nummern V/2014/358, V/2014/417 und V/2014/418 verwiesen.

Festzustellen ist allerdings, dass zurzeit rd. 225 Flüchtlinge davon 95 Personen außerhalb der städtischen Unterkünfte - in Herzogenrath betreut werden, ohne dass sich die maßgebliche Aufnahmequote zu Gunsten der Stadt verändert hätte: Nach wie vor besteht ein Aufnahmesoll von 14 Personen.

In den Medien sowie in entsprechenden Verlautbarungen der zuständigen Ministerien und der kommunalen Spitzenverbände wird deshalb nach wie vor davon ausgegangen, dass der Flüchtlingsstrom aus unterschiedlichen Krisengebieten nach Deutschland auch 2015 und in den Folgejahren ungebrochen anhalten wird.

Bund und Land haben dieser Entwicklung zumindest in finanzieller Hinsicht Rechnung getragen und den Kommunen einen Ausgleich für die anstehenden Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge ab 2015 in Aussicht gestellt. r NRW wurde von den kommunalen Spitzenvernden hierfür ein Betrag von 120 Mio. Euro prognostiziert, deren Aufteilung auf die Kommunen allerdings noch nicht beurteilt werden kann.

Daneben sind zumindest in finanzieller Hinsicht weitere Entlastungen beabsichtigt, beispielsweise durch Erleichterungen bei den Zugangsberechtigungen von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt.

Ungeachtet dieser „Verbesserungen“ verbleiben die Problemstellungen hinsichtlich der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge bei den Kommunen, somit bei der Stadt Herzogenrath.

Entsprechend der Beschlusslage des Ausschussesr Arbeit und Soziales die Verwaltung hatte allerdings schon vorher im entsprechenden Sinne gehandelt wird kontinuierlich versucht, möglichst viele Flüchtlinge außerhalb der städtischen Unterkünfte unterzubringen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht uneingeschränkt geeigneter privater Wohnraum hinsichtlich des Zuschnitts, der Ausstattung, der Wohnungsgröße und des Mietpreises in Herzogenrath zur Verfügung steht. Daneben müssen die persönliche Voraussetzungen/Verhältnisse der Flüchtlinge vorliegen, um eine Unterbringung außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte ermöglichen zu können. Beispielsweise kann eine (soziale) Betreuung in einer Sammelunterkunft einfacher sichergestellt werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb absehbar und notwendig, dass weitere städtische Unterkünfte geschaffen werden müssen, um beispielsweise eine Belegung von Turnhallen oder eine Unterbringung in Zelten zu vermeiden.

Diesen Notwendigkeiten hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass durch das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz“ Erleichterungen bei den planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau und die Umnutzung von Gebäuden zu Flüchtlingsunterkünften im BauGB geschaffen werden sollen.

Eine fachbereichs- bzw. dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe hat in diesem Zuge einen Vorschlag für einen möglichen Standort für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erarbeitet.

Dabei wurden die bereits mitgeteilten und von der Verwaltung favorisierten Grundstücke

  • Gelände neben der Unterkunft Bierstraße 172
  • Parkplatz an der Comeniusstraße
  • Parkplatz Zellerstraße

einbezogen, allerdings letztlich als Standorte verworfen.

Die Arbeitsgruppe hat einvernehmlich als geeigneten Standort das sogenannte „Pelzer-Gelände“ (am Kreisverkehr an der Europaschule im Kreuzungsbereich der Geilenkirchener Straße und der K 5) für die Errichtung von Unterkünften empfohlen.

Das Gelände ist hinsichtlich seiner Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die notwendigen Versorgungsleitungen, im Vergleich zu anderen Standorten hervorragend geeignet. Darüber hinaus sind in unmittelbarerhe ein Bolzplatz sowie ein Spielplatz. Außerdem gewährleistet die Lage durch den ständigen Fahrzeugverkehr eine uneingeschränkte (soziale) Kontrolle. Aus diesem Grund wird der Standort ausdrücklich von den mit Sicherheitsfragen befassten Bediensteten befürwortet.

r die Herrichtung als Standort müssen die bestehenden Gebäude entfernt werden, was im Hinblick auf deren Zustand und die künftige Nutzung des Areals als mögliche Arrondierungsfläche des Wohnbaupotentials Römerstraße bereits jetzt - ungeachtet einer Nutzung als Standort für Flüchtlingsunterkünfte begrüßenswert ist, insbesondere da dadurch auch die laufenden Sicherungskosten entfallen.

Die baulichen Voraussetzungen (bspw. Fundamente) können auf dem Gelände problemlos geschaffen werden. Außerdem wäre die bedarfsgerechte Schaffung von Unterkünften, also ein modulartiger Ausbau, perspektivisch sichergestellt.

Die Verwaltung beabsichtigt, an diesem Standort zunächst Unterkünfte in Containerbauweise für ca. 30 Personen zu schaffen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die notwendigen baulichen Voraussetzungen in einem Zeitraum von 3 4 Monaten, also bis Ende März 2015, geschaffen werden.

Auf der Grundlage des erbetenen „Grundsatzbeschlusses“ wird die Verwaltung umgehend die notwendigen Maßnahmen einleiten. Selbstverständlich sind die jeweils zuständigen Fachausschüsse neben dem Stadtrat entsprechend zu beteiligen.

Die finanziellen Auswirkungen werden nach Beauftragung der Verwaltung gesondert ermittelt und mitgeteilt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die finanziellen Aufwendungen nicht höher als bei anderen Standorten ausfallen werden.

Rechtliche Grundlagen:

§ 1 ff. Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bierstraße
  • Zellerstraße
  • Geilenkirchener Straße
  • Römerstraße
  • Comeniusstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung