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Situationsbericht Flüchtlingswesen
1. Aussprache zur Besichtigung der Flüchtlingsunterkünfte
2. Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 11. November 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4181

Zu 1.: _____________________________________________________________

Zu 2.: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die eingeleiteten Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in Herzogenrath.

Sachverhalt:

Zu 1.:

Die von den Fraktionen bestimmten Vertreter/innen haben am 08.11.2014 die städtischen Unterkünfte besichtigt.

Die Aussprache hierzu erfolgt in der heutigen Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Zur Beratung wird ebenfalls Frau Judith Kuntz in ihrer Funktion als Flüchtlingsberaterin hinzugezogen.

Zu 2.:

Der anhaltende Flüchtlingsstrom aus unterschiedlichen Krisengebieten nach Deutschland führt im Ergebnis zu erhöhten Zuweisungen von Flüchtlingen nach Herzogenrath. So wurden der Stadt Herzogenrath bis heute bereits mehr Flüchtlinge zugewiesen als insgesamt im Jahr 2013:

Zuweisungen 2013:

62 Personen

Zuweisungen bisher:

78 Personen

Dies spiegelt sich in der Zahl der zu betreuenden Personen wieder:

Betreute Personen 01.01.2014:

160 Personen

Betreute Personen 16.10.2014:

201 Personen

Diese „nüchternen“ Zahlen stellen die Stadtverwaltung vor unterschiedlichen Herausforderungen.

In erster Linie sind die menschlichen Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Lebensunterhalt, ärztliche Versorgung, usw. sicherzustellen und zu finanzieren.

Gegenwärtig verfügt die Stadt Herzogenrath über folgende städtische Unterkünfte für die Unterbringung von bedürftigen Personen (Stand 21.10.2014):

Flüchtlingsunterkünfte

  • Asternstr. 26 (ausschl. männl. Einzelpersonen): z.Zt. mit 27 (Einzel-) Personen belegt.

Von 9 Zimmern sind 9 belegt.

Freie Kapazität: 0 Zimmer

  • Haus Heyden Str. 250: z. Zt. mit 4 Familien belegt (13 Pers).

4 von 4 Wohnungen belegt.

Freie Kapazität: 0

  • Heinrich Stommel Weg 1: z.Zt. mit 10 Familien und 1 Einzelpersonen belegt (27 Pers.).

6 von 6 Wohnungen sind belegt.

Freie Kapazität: keine

  • Mühlenbachstr. 2 (auschl. alleinstehende Männer): z.Zt. mit 14 (Einzel-) Personen belegt.

Von 11 Zimmern sind 11 Zimmern belegt.

Freie Kapazität: keine

  • Eintrachtstr. 51 – 53: (Spätaussiedlerunterkunft) z.Zt. mit 10 Personen belegt.

Von 6 Zimmern sind 4 belegt.

Freie Kapazität: 2 Zimmer, max. 5 Personen

Zurzeit sind im Obdach 41 Flüchtlinge und eine Obdachlose untergebracht.

Hierbei handelt es sich um 9 Familien und 2 alleinstehende Personen.

Hierdurch belegt: 10 Zimmer und 3 Wohnungen

Freie Kapazität: 2 Zimmer, max. 6 Personen

Die dargestellten Kapazitäten verdeutlichen, dass die städtischen Unterkünfte für sich alleine nicht ausreichen, die Flüchtlinge zu beherbergen.

Die Verwaltung konnte durch persönliches Engagement zwischenzeitlich ein von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Verhältnis zu privaten Immobilienfirmen aufbauen. Hierdurch konnte es ermöglicht werden, geeignete – in der Regel Familien – Personen in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes unterzubringen. Hierdurch konnte beispielsweise die kostenintensive Errichtung von Notunterkünften bisher vermieden werden.

Darüber hinaus stehen voraussichtlich ab November 2014 zwei städtische Wohnungen –die durch die GWG Städteregion Aachen verwaltet werden – in der Kleikstraße 18 zur Verfügung. Eine Unterbringung von bis zu 8 Flüchtlingen erscheint hier möglich. Außerdem konnte ein Pfarrhaus der evangelischen Kirchengemeinde Herzogenrath in Kohlscheid, In der Linen, angemietet werden.

Sollten allerdings die in den Medien für 2015 prognostizierten Flüchtlingszahlen Realität werden, würden die dargestellten Kapazitäten zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge voraussichtlich nicht ausreichen.

Vor diesem Hintergrund werden von Seiten der Verwaltung unterschiedliche Möglichkeiten geprüft, Standorte für die Errichtung von Notunterkünften (Containern) festzulegen.

Nach geltender Rechtslage ist die Errichtung von Wohncontainern auf dem von der Verwaltung favorisierten Gelände Bierstraße 172 nicht zulässig. Allerdings ist an dieser Stelle auf eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches hinzuweisen, die zu bauplanungsrechtlichen Erleichterungen führen soll und im Ergebnis möglicherweise eine Nutzung des Standortes Bierstraße 172 zu lässt. Die Entwicklung der Rechtslage bleibt an dieser Stelle abzuwarten.

Als alternativer Standort kommt nach Prüfung der Verwaltung bisher lediglich der Parkplatz Comeniusstraße (neben dem Bürgerhaus Merkstein) in Betracht. Insbesondere bietet sich die Nutzung aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur an.

Verständlicherweise führt die Sicherstellung der humanitären Grundbedürfnisse zu erheblichen finanziellen Aufwendungen.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Entwicklung der einschlägigen Aufwandskonten wurde der Haushaltsansatz für 2014 von 190.000 € (2013) auf 320.000 € erhöht. Leider ist bereits jetzt festzustellen, dass die notwendigen Aufwendungen im lfd. Jahr erheblich höher ausfallen. Zur Sicherstellung sind üpl. Leistungen bei dem Sachkonto „Grundleistungen für Flüchtlinge“ in Höhe von 330.000 € (Haushaltsansatz danach 650.000 €) erforderlich. Entsprechende Beratungsvorlagen wurden dem Rat vorgelegt.

Bei der Kostenentwicklung ist neben der Erhöhung der Personenzahl zu berücksichtigen, dass immer häufiger schwer verletzte (Personen mit Schussverletzung oder Gliedmaßen amputierte Personen) oder traumatisierte Personen zugewiesen wurden, die in erheblichem Umfang einer medizinischen Betreuung/Versorgung bedürfen. Hierdurch erhöhen sich neben den Kosten für die lfd. Leistungen und Grundleistungen insbesondere auch die Krankenhilfe- und Pflegekosten.

Beispielsweise wurden zwei schwerbehinderte Personen zugewiesen, die neben der medizinischen Versorgung auch erhöhte Kosten durch die Versorgung mit Heil- und Hilfsmittel verursachen. Weiterhin musste eine pflegebedürftige Person in einem Heim untergebracht werden, wofür zusätzliche Kosten von ca. 40.000 Euro/Jahr zu veranschlagen sind. Hierbei handelt es sich um eine Person, die nach ihrer Zuweisung eine Stammhirnblutung erlitt und hierdurch pflegebedürftig wurde.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Zahl der Sachverhalte erhöhen wird, in denen Flüchtlinge so pflegebedürftig werden, dass sie einer stationären Pflege bedürfen.

Wurden in der Vergangenheit vermehrt Einzelpersonen zugewiesen, erfolgte in diesem Jahr in verstärktem Maße eine Zuweisung von Familien und schwangeren Personen mit entsprechenden Folgekosten.

Gemäß Zuweisungsbescheid vom 03.02.2014 beläuft sich die Gesamtzuwendung – also die Beteiligung an den Aufwendungen für Flüchtlinge - des Landes für 2014 auf 278.860 Euro. Dies entspricht einem Anteil von rd. 20%.

Die weitere Entwicklung der Aufwendungen ist abzuwarten. Dies gilt ebenfalls hinsichtlich der Entwicklung der Landeszuweisungen. Nach den aktuellen politischen Verlautbarungen und den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände bleibt nur zu hoffen, dass diese Initiativen Früchte tragen und eine nachhaltige Unterstützung der Kommunen an den finanziellen Belastungen realisiert wird.

Eine besondere Bedeutung erlangt in diesem Kontext selbstverständlich die Sicherstellung einer adäquaten Betreuung der Menschen.

In der Verwaltung stehen bekanntlich zwei Bedienstete (davon einer in Teilzeitbeschäftigung) als Ansprechpartner für die unmittelbaren Hilfen an Flüchtlinge zur Verfügung. Darüber hinaus steht – quasi als Ansprechpartner vor Ort – ein Hausmeister in den Unterkünften für alle Fragen des täglichen Lebens in einem fremden Land zur Verfügung.

Aufgrund des zunehmenden Arbeitsanfalls wurden ab Oktober Honorarverträge zur Unterstützung des Hausmeisters dergestalt abgeschlossen, dass ausgewählte Flüchtlinge mit zu kleineren Arbeiten im Rahmen der Unterhaltung der Unterkünfte herangezogen werden. Damit soll zum einen die Integration der beteiligten Personen gefördert werden, die Maßnahme dient jedoch auch der Unterstützung der Ordnung und des Friedens in den Unterkünften, indem die Identifikation der untergebrachten Flüchtlinge mit ihren Lebensumständen gefördert wird.

Weiterhin steht als unmittelbare Ansprechpartnerin für die Anliegen der Bewohner der Unterkunft in der Bierstraße 172 eine Bedienstete mit einem Stundenumfang von 8 Std./Woche zur Verfügung.

Ohne die Leistung anderer Personen schmälern zu wollen muss festgestellt werden, dass das jeweilige persönliche Engagement dazu beigetragen hat, ein weitgehend störungsfreies und friedfertiges Zusammenleben in den Unterkünften zu gewährleisten. Insbesondere trägt hierzu auch eine sensible Planung der individuellen Belegung bei.

Eine herausgehobene Rolle bei der Betreuung der Flüchtlinge nimmt selbstverständlich die evangelische Flüchtlingsberatung ein, deren längerfristiges Engagement quasi erst aktuell gesichert werden konnte (vgl. V/2014/061).

Die persönliche Beratung der Flüchtlinge durch die Flüchtlingsberaterin Frau Judith Kuntz mit der Unterstützung ehrenamtlich engagierten Menschen ermöglicht eine individuelle Betreuung der Menschen, die von Seiten der Verwaltung nicht ohne Weiteres gewährleistet werden könnte.

Angesichts der bekannt prekären finanziellen Situation der Stadt wäre es wünschenswert, wenn das ehrenamtliche Engagement bei zunehmenden Flüchtlingszahlen ausgebaut werden könnte.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz


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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bierstraße
  • In der Linen
  • Kleikstraße
  • Comeniusstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 11. November 2014Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug