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Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe im
Flüchtlingswesen


Letzte Beratung
Dienstag, 04. November 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4182

Der Stadtrat stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 4 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath einer weiteren Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen beim Kostenträger 0531310, Kostenstelle 420000, Sachkonto 533115 Flüchtlingshilfen - Grundleistungen (Geldleistungen) - § 3 -und der entsprechenden Leistung erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen um weitere 70.000 Euro bis zur Höhe von insgesamt 330.000,-- zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 zu.

Sachverhalt:

Wie bereits zu Beratungsvorlage V/2014/358 ausgeführt, führt der anhaltende Flüchtlingsstrom aus unterschiedlichen Krisengebieten nach Deutschland dazu, dass ein erhöhtes Zuweisungsaufkommen nach Herzogenrath zu verzeichnen ist. So wurden der Stadt Herzogenrath bis zum 31.08.2014 bereits mehr Flüchtlinge zugewiesen als insgesamt im Jahr 2013:

Zuweisungen 2013:

62 Personen

Zuweisungen bis 31.08.2014:

Zuweisungen bis 15.10.2010.

65 Personen

78 Personen

Vor dem Hintergrund der damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen reichen die im Haushaltsplan für 2014 veranschlagten Mittel nicht aus.

Am 16.09.2014 wurde deshalb durch den Rat eine überplanmäßige Leistung von 260.000 Euro beschlossen.

Wie zu V/2014/358 ausgeführt wurden durch die Verwaltung bis zum Jahresende Mehraufwendungen von 330.000 Euro prognostiziert.

Bei der Bemessung der überplanmäßigen Aufwendungen wurden dabei irrtümlich von noch im Deckungskreis verfügbaren finanziellen Mittel in einer Größenordnung von 70.000 Euro ausgegangen.

Tatsächlich war es seinerzeit bereits erforderlich, den Planansatz von 320.000 Euro um weitere 330.000 Euro aufzustocken. Der Umfang der noch verfügbaren Haushaltsmittel ist bei dieser Betrachtungsweise unbeachtlich.

Zur Sicherstellung der bis zum Jahresende anfallenden finanziellen Aufwendungen ist deshalb eine weitere überplanmäßige Ausgabe von 70.000 Euro erforderlich.

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 4 der Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

Allerdings nicht in ausreichendem Umfang.

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 533115

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

650.000

Euro, an Stelle der

im Haushaltsplan veranschlagten 320.000 Euro.

Die Mehrausgaben können im Umfang von 52.500 Euro aus Mehreinnahmen bei den Kostenträgern 0531510 (23.000 Euro) sowie 0531520 (29.500 Euro) gedeckt werden. Die Deckung der weiteren Mehrausgaben erfolgt durch höhere Gewerbesteuereinnahmen.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:


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Beratungsfolge

Dienstag, 04. November 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 21. Oktober 2014Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug